Werbung für Atomkraft mit Vergleich zur Windenergie ist irreführend

Das Gericht gab einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung statt. Es kam zu der Überzeugung:  Werbung für Atomkraft mit Vergleich zur Windenergie ist irreführend.

Ein deutscher Hersteller von Windkraftanlagen ging am Landgericht Berlin gegen einen Betreiber eines Atomkraftwerks vor. Letzterer hatte Werbung für Kernenergie betrieben, in dem er behauptete, Kernkraftwerke hätten ähnlich gute Umweltwerte wie Atomkraftanlagen.

Daraufhin konnte eine einstweilige Verfügung am Landgericht Berlin erwirkt werden, mit der solche Werbung untersagt wurde. Die interessante Begründung, mit der der Atomlobby eine Abfuhr erteilt wurde, ist hier nachzulesen.