Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Strafverfahren gegen den Arzt wegen Totschlags – Organspende – Skandal

Ein Strafverfahren gegen den Arzt wegen Totschlags ist im Zusammenhang mit der Organspende heute keine Seltenheit mehr. Gerade dieser Tage (Juli 2013) berichtet die Süddeutsche Zeitung über “ Unregelmäßigkeiten bei Organspenden“ in Münster und Essen. Die Meldung ist nicht sehr tiefgreifend, bisher ist unklar, ob Ermittlungsverfahren gegen Ärzte eingeleitet werden oder wurden.

Tatsache ist, das derzeit eine regelrechte öffentliche Hysterie gegen Ärzte zu verzeichnen ist, wenn die Medien immer wieder über neue „Organspende Skandale“ berichten.

Hintergrund ist nach Spiegel auch ein Ermittlungsverfahren gegen  drei Ärzte in Leipzig wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.  Nach Spiegel wird ihnen vorgeworfen,

„Patientendaten manipuliert zu haben, um Wartenden schneller zu einer Spenderleber zu verhelfen. Ob dadurch andere Patienten zu Schaden gekommen oder sogar gestorben sind, soll nun geklärt werden.

Grundlage der Ermittlungen sind 38 Fälle, in denen falsche Angaben zum Gesundheitszustand der Patienten an das Transplantationszentrum weitergeleitet wurden. Die Universität hatte die Fälle Anfang des Jahres selbst publik gemacht. Zudem wurden zwei Oberärzte gekündigt und ein Mediziner des Transplantationszentrums wurde suspendiert.“

Anklage gegen Arzt

Wie der Spiegel einige Tage zuvor berichtete, sei nun gegen einen Arzt in Göttingen Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben worden. Hintergrund sollen auch hier Manipulationen mit Spenderorganen sein. Der Arzt soll – ebenfalls nach Spiegel-Bericht – in Untersuchungshaft einsitzen. Sollte das Gerichtsverfahren mit einer Verurteilung enden, sehen wir diesen Fall eher als Einzelfall. Es ist schwer vorstellbar, dass das unter Ärzten eine Massenerscheinung darstellen könnte.

Empfehlung Ihrer Rechtsanwälte

Nochmals sei hier klargestellt: ein Strafverfahren gegen den Arzt wegen Totschlags wird im Zusammenhang mit der Organspende nach Bekanntwerden bisher nicht ausermittelter Einzelfälle schneller als früher eingeleitet. Die Massenhysterie sorgt für sensibles, vermutlich übersensibles Handeln der Staatsanwaltschaften.

Chancen, Ziel und Voraussetzung erfolgreicher Strafverteidigung

Aus unserer Sicht gibt es gute Möglichkeiten der Strafverteidigung. Das setzt aber voraus, dass Sie möglichst unmittelbar nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens Strafverteidiger mit Ihrer Strafverteidigung beauftragen. Unser Ziel der Strafverteidigung besteht darin, das Verfahren noch im Stadium des Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) zur Einstellung zu bringen. Das verhindert Ansehensverlust und rufschädigende Auswirkungen für unsere als Mandanten betreute Ärzte. Wird ein Strafverfahren gegen den Arzt wegen Totschlags eingeleitet ist das nicht zu verhindern. Es muss aber nicht zu einem gerichtlichen und damit öffentlichen Strafprozess kommen.

Weitere Informationen

Einen einführenden Artikel zum Thema des Medizin- und Arztstrafrechts finden Sie hier. Weiterführende Informationen zu den Anforderungen an die Strafverteidiger im Medizin- und Arztstrafrecht finden Sie auf den folgenden Seiten. Ärzte können sich durch vielseitige Taten strafbar machen. Die wichtigsten Tatbestände sind daher auf den folgenden Unterseiten näher erläutert. Artikel zur Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen, der Anstiftung und Beihilfe zum Suizid, zum Totschlag durch Unterlassen und zum sog. „Ärztepfusch“ finden Sie auf den folgenden Unterseiten.

Auch Fälle von Sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses und auch die einvernehmlichen sexuellen Handlungen des Arztes im Behandlungsverhältnis sind im Medizinstrafrecht geregelt.

Als Sonderdelikte werden außerdem das Strafverfahren gegen Ärzte wegen Abrechnungsbetrug und die Fehlende Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht und die Offenbarung von Privatgeheimnissen besprochen.