Einleitung des Ermittlungsverfahrens – Warum wird gegen mich ermittelt?

Einleitung des Ermittlungsverfahrens – Wenn plötzlich Polizei oder Staatsanwaltschaft vor der Tür stehen

Einleitung des Ermittlungsverfahrens Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Für viele Unternehmer, Geschäftsführer und Führungskräfte beginnt ein Ermittlungsverfahren völlig überraschend. Am Vortag lief der Geschäftsbetrieb noch ohne Probleme. Wenige Tage später liegt eine Vorladung der Polizei im Briefkasten, die Staatsanwaltschaft fordert Unterlagen an oder Ermittlungsbeamte führen eine Hausdurchsuchung durch.

Die meisten Betroffenen stellen sich dann dieselbe Frage:

Wie konnte es überhaupt zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens kommen?

Tatsächlich sind die rechtlichen Hürden für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens vergleichsweise niedrig. Bereits ein sogenannter Anfangsverdacht genügt, damit Polizei und Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen. Deshalb geraten nicht nur Straftäter, sondern auch unbescholtene Unternehmer, Geschäftsführer und Mitarbeiter in den Fokus der Ermittlungsbehörden.

Wann kommt es zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens?

Die Strafverfolgungsbehörden müssen tätig werden, sobald tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat vorliegen. Juristen sprechen dabei vom sogenannten Anfangsverdacht. Dieser Anfangsverdacht kann auf sehr unterschiedliche Weise entstehen.

Häufige Auslöser sind:

  • Strafanzeigen von Geschäftspartnern
  • Anzeigen ehemaliger Mitarbeiter
  • Hinweise von Wettbewerbern
  • Verdachtsmeldungen von Banken
  • Prüfungen durch Behörden
  • Betriebsprüfungen
  • interne Compliance-Untersuchungen
  • Presseberichte
  • anonyme Hinweise

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht entstehen Ermittlungsverfahren häufig durch Vorgänge, die zunächst wenig spektakulär erscheinen. Eine Steuerprüfung, eine Verdachtsmeldung wegen Geldwäsche oder eine anonyme Anzeige reichen oftmals aus, damit Staatsanwaltschaft und Polizei Ermittlungen aufnehmen.

Wie erfahren Betroffene von den Ermittlungen?

Viele Beschuldigte wissen zunächst überhaupt nicht, dass gegen sie ermittelt wird. Die Ermittlungsbehörden sind grundsätzlich nicht verpflichtet, sofort über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens zu informieren. Deshalb erfahren Betroffene häufig erst später von den laufenden Ermittlungen.

Typische Situationen sind:

  • Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
  • Hausdurchsuchung
  • Beschlagnahme von Unterlagen
  • Sicherstellung von Computern oder Mobiltelefonen
  • Vermögensarrest
  • Auskunftsersuchen an Banken oder Geschäftspartner

Gerade deshalb kommt dem richtigen Verhalten in den ersten Stunden und Tagen nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens erhebliche Bedeutung zu.

Praxisbeispiel: Ermittlungen gegen einen Geschäftsinhaber

Gegen den Geschäftsinhaber eines Unternehmens geht bei der Staatsanwaltschaft eine anonyme Anzeige ein. Darin wird behauptet, das Unternehmen habe Fördermittel zu Unrecht erhalten. Die Vorwürfe erscheinen zunächst plausibel. Deshalb wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges eingeleitet.

Mehrere Monate später erhält der Geschäftsinhaber erstmals Kenntnis von den Ermittlungen. Die Polizei lädt ihn zur Beschuldigtenvernehmung vor. Gleichzeitig fordert die Staatsanwaltschaft umfangreiche Geschäftsunterlagen an.

Nach Auswertung der Ermittlungsakte zeigt sich jedoch, dass die Vorwürfe auf einer unzutreffenden Darstellung der tatsächlichen Unternehmensabläufe beruhen. Die Ermittlungen werden schließlich eingestellt.

Der Fall zeigt, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch keine Aussage über die tatsächliche Schuld eines Beschuldigten trifft. Dennoch können bereits die Ermittlungen erhebliche wirtschaftliche und persönliche Belastungen verursachen.

Wie hilft der Strafverteidiger?

Nach Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens sollte zunächst geklärt werden, welche Vorwürfe tatsächlich erhoben werden und welche Beweismittel den Ermittlungsbehörden vorliegen.

Eine frühzeitige Verteidigung ermöglicht insbesondere:

  • Beantragung von Akteneinsicht
  • Analyse der Beweislage
  • Prüfung von Durchsuchungsmaßnahmen
  • Vorbereitung einer Verteidigungsstrategie
  • Vermeidung unnötiger Aussagen
  • frühzeitige Einflussnahme auf das Verfahren

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht werden wichtige Weichen häufig bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Deshalb entscheidet sich oftmals schon in dieser Phase, ob es später überhaupt zu einer Anklage kommt.

Warum persönliche Betreuung durch Rechtsanwalt Oliver Marson?

Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich seit mehr als 30 Jahren Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte in Ermittlungsverfahren und Wirtschaftsstrafverfahren.

Sämtliche Mandate bearbeite ich persönlich. Als Einzelanwalt haben Sie während des gesamten Verfahrens denselben Ansprechpartner. Darüber hinaus kann bei Bedarf auf Analysten, Sachverständige und weitere Spezialisten zurückgegriffen werden, wenn komplexe wirtschaftliche oder technische Fragestellungen aufgearbeitet werden müssen.

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht entscheidet häufig die frühzeitige Analyse umfangreicher Unterlagen, Geschäftsabläufe und Datenbestände über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Häufig gestellte Fragen

Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat vorliegen. Bereits ein Anfangsverdacht genügt.

Bedeutet die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, dass ich schuldig bin?

Nein. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet lediglich, dass die Behörden einen Sachverhalt überprüfen wollen.

Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Ob eine Pflicht zum Erscheinen besteht, hängt von der Art der Vorladung und der Verfahrenssituation ab. Vor einer Aussage sollte regelmäßig anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?

Idealerweise unmittelbar nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens.

Jetzt frühzeitig handeln

Wenn Sie von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfahren haben, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Je früher die Vorwürfe und die Beweislage geprüft werden, desto besser lassen sich Ihre Rechte und wirtschaftlichen Interessen schützen.