Geistiges Eigentum, Strafverteidiger, Schutz des geistigen Eigentums, Lizenzen, Patente, Marken, geografische Herkunftsangaben, Betrug, Untreue, Ermittlungsverfahren, Vernehmung, Ladung, Revision, Berufung, Berlin
Rechtsanwalt Oliver Marson

Der Schutz des geistigen Eigentums vor Diebstahl

Geistiges Eigentum ist heute ein für viele Unternehmen wichtiges Wirtschaftsgut, das es in allen Phasen der Wertschöpfungskette von der Forschung und Entwicklung bis zum Vertrieb effektiv zu schützen gilt.
Der Schutz des geistigen Eigentums, wie z.B. der Schutz von Konstruktionsplänen, Lizenzen, Patenten oder Marken oder von geografischen Herkunftsangaben stellt eine Möglichkeit dar, sich gegenüber Wettbewerbern entscheidende Vorteile am Markt zu sichern. Daher ist es von erheblicher Bedeutung für jedes Unternehmen, egal ob weltweit agierender Konzern oder kleiner Handwerksbetrieb, sein geistiges Eigentum effektiv vor rechtswidrigen Zugriffen bzw. Missbrauch Dritter zu schützen und Rechtsverstöße zu verfolgen.

Der Schutz des geistigen Eigentums von Unternehmen durch das Strafrecht

Der strafrechtliche Schutz geistigen Eigentums wird durch eine Reihe von Straftatbeständen in den jeweiligen Fachgesetzen gewährleistet.

An dieser Stelle sei hier nur beispielhaft der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach § 17 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erwähnt.

Auch das unzulässige Anbringen einer Urheberbezeichnung nach § 107 Urhebergesetz (UrhG) ist unter Strafandrohung zum Schutz des geistigen Eigentums der Unternehmen gestellt.

Compliance-Programme als präventiver Schutz des geistigen Eigentums

Unternehmen müssen heute in einer globalisierten Welt, in der niemand mehr ohne die Nutzung internetbasierter Kommunikation auskommt, im eigenen Haus für einen wirksamen Schutz ihres geistigen Eigentums durch die Entwicklung entsprechender Strategien, wozu z.B. auch der Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen mit seinen Beschäftigen gehört, sorgen.

Das Feld möglicher Präventionsmaßnahmen ist vielfältig und wird maßgeblich durch den Charakter des jeweiligen Unternehmens geprägt. Wir können Unternehmen bei der Schaffung eines effektiven und wirksamen Schutzes ihres geistigen Eigentums unterstützen.

In den folgenden Artikeln werden wir einige Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände, die den Schutz des geistigen Eigentums betreffen, vorstellen. Mehr Informationen zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, zur Unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke und zur Kennzeichnungsverletzung finden Sie auf den folgenden Seiten.