Eigene Analyse von Big Data Beweismitteln
Der Umfang von elektronischen Beweismitteln (Big Data) in großen OK- und Wirtschaftsstrafverfahren kann Größenordnungen erreichen, die mit althergebrachten Methoden des Aktenstudiums nicht mehr zu bewältigen sind. Insbesondere aus der zunehmenden Einführung massenhafter digitaler Beweismittel ergibt sich die Notwendigkeit, computergestützte Analysemethoden einzusetzen, um das durch Polizei und Staatsanwaltschaft vorgelegte Ermittlungsergebnis substanziell und effektiv überprüfen und ggf. widerlegen zu können bzw. Gegentheorien der Verteidigung in eigenständiger Auswertung der elektronischen Daten zu testen.
Big Data werden im Ermittlungsverfahren im Umfang von Giga- oder Terabyte-Bereich in den unterschiedlichsten Datenformaten und von unterschiedlichsten Datenquellen erfasst und reichen von einfachen Texten aus E-Mail-Konten von Unternehmensservern über Audio-Daten aus Telekommunikationsüberwachung bis hin zu sogenannter Umgebungsintelligenz (also Daten, die wir alle z.B. bei der täglichen Nutzung von Smartphones, GPS-Geräten oder Smartwatches erzeugen). Die rasante Digitalisierung aller Lebensbereiche, wie sie beispielsweise durch die Verbreitung des sogenannten Internets der Dinge auch in persönliche Lebensbereiche vordringt, wird die Bedeutung digitaler Daten als Beweismittel besonders in Umfangsverfahren weiter erhöhen.
Langjährige Praxiserfahrung der Rechtsanwälte mit Big Data Analyse
Die Auswertung digitaler Massendaten (eEvidence) stellt eine durchaus komplizierte Herausforderung an moderne Strafverteidigung dar, auf die sich die meisten Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen erst beginnen einzustellen. Nicht so das Team des Rechtsanwaltes Oliver Marson.
Jahrelange Erfahrung bei der Analyse digitaler Massendaten als Beweismittel mit entsprechenden Verfahren der computergestützten Inhaltsanalyse und dem Einsatz forensischer Software (z.B. unter Anwendung von Software-Tools wie z.B. dtSerach, I2, Intella, MicroStrategy, NUIX, QDA-Miner) und Kooperation mit Experten der digitalen Forensik wird genutzt, um die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten digitalen Beweismittel überprüfen zu können und die Interessen der Verteidigung im Ermittlungs- bzw. Hauptverfahren durch gezielte Anträge einzubringen.