Strafverfahren gegen Ärzte wegen Betruges – Ablauf, Risiken und Verteidigung

Strafverfahren gegen Ärzte wegen Betrug Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Nicht jeder Vorwurf gegen einen Arzt betrifft einen Behandlungsfehler oder die Verletzung der Schweigepflicht. In der Praxis beschäftigen Staatsanwaltschaften zunehmend Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges. Betroffen sind niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Chefärzte, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Häufig geht es um Abrechnungen gegenüber Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen, privaten Krankenversicherungen oder Patienten. Bereits der Verdacht einer fehlerhaften Abrechnung kann dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet. Für den betroffenen Arzt steht dabei oft mehr auf dem Spiel als eine mögliche Geldstrafe. Nicht selten drohen berufsrechtliche Konsequenzen, Regressforderungen und erhebliche Reputationsschäden.

Die Rechtsgrundlage

Die zentrale Strafvorschrift ist § 263 StGB. Danach macht sich strafbar, wer durch Täuschung über Tatsachen einen Irrtum erregt und dadurch einen Vermögensschaden verursacht, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Strafverfahren wegen „Ärztebetrug“ und Korruption im Sozialrecht

Der Gesetzgeber hat durch die §§ 81a IV, 197a IV SGB V die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Betrug und Korruption im Bereich des Gesundheitswesens effektiver bekämpft werden können. Auf Grundlage dieser gesetzlichen Regelungen sind die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, Stellen zu unterhalten, die Fehlverhalten im Gesundheitswesen bekämpfen. Und sie sind bei Bestehen eines Anfangsverdachts auf strafbare Handlungen verpflichtet, die Staatsanwaltschaften einzuschalten.

Im Medizinstrafrecht stützen sich Betrugsvorwürfe häufig auf den Vorwurf, dass Leistungen abgerechnet wurden, die:

  • nicht erbracht wurden,
  • nicht persönlich erbracht wurden,
  • nicht in der abgerechneten Form erbracht wurden,
  • nicht abrechnungsfähig waren,
  • gegen vertragsärztliche Vorschriften verstießen.

Wie beginnt ein Strafverfahren gegen einen Arzt?

Der Ausgangspunkt liegt häufig außerhalb des Strafrechts. Ermittlungen beginnen beispielsweise nach:

  • Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigung,
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen,
  • Prüfungen durch Krankenkassen,
  • internen Hinweisen von Mitarbeitern,
  • Patientenbeschwerden,
  • Regressverfahren,
  • Durchsuchungen in anderen Verfahren.

Ergibt sich daraus ein Anfangsverdacht, leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein.

Der typische Verlauf eines Ermittlungsverfahrens

In vielen Fällen erfährt der Arzt zunächst nichts von den Ermittlungen. Die Ermittlungsbehörden werten zunächst Abrechnungsdaten, Patientenunterlagen und sonstige Dokumente aus. Anschließend folgen häufig Auskunftsersuchen an Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen oder Krankenhäuser. In umfangreichen Verfahren beantragt die Staatsanwaltschaft nicht selten Durchsuchungsbeschlüsse für Praxisräume, Wohnräume oder Geschäftsräume. Dabei werden häufig sichergestellt:

  • Patientenakten,
  • Abrechnungsunterlagen,
  • Computer,
  • Mobiltelefone,
  • E-Mail-Korrespondenz,
  • Terminkalender,
  • Verträge.

Erst zu diesem Zeitpunkt erfahren viele Ärzte von dem gegen sie geführten Ermittlungsverfahren.

Aktuelle Rechtsprechung

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beschäftigt sich seit Jahren mit der Frage, wann fehlerhafte Abrechnungen einen Betrug darstellen. Der BGH betont regelmäßig, dass nicht jeder Verstoß gegen berufsrechtliche oder vertragsärztliche Vorschriften automatisch einen Betrug begründet. Vielmehr müssen die Voraussetzungen des § 263 StGB vollständig nachgewiesen werden. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Nachweis eines Vermögensschadens und des Vorsatzes zu. Die Gerichte verlangen außerdem eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Abrechnungsregelungen. Gerade im Gesundheitswesen sind diese Regelwerke häufig komplex und auslegungsbedürftig.

Praxisbeispiel

Ein niedergelassener Facharzt rechnet über mehrere Jahre Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung entsteht der Verdacht, dass bestimmte Leistungen nicht persönlich erbracht wurden. Die Prüfungsunterlagen werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.Daraufhin wird ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges eingeleitet. Im weiteren Verlauf stellt sich die Frage:

  • Welche Leistungen wurden tatsächlich erbracht?
  • Waren Delegationen zulässig?
  • Entstand überhaupt ein Vermögensschaden?
  • Bestand Vorsatz?
  • Gerade diese Fragen entscheiden häufig über den Ausgang des Verfahrens.
  • Welche Folgen drohen?

Neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe können weitere Konsequenzen eintreten:

  • Rückforderungen von Honoraren,
  • Regressansprüche,
  • berufsrechtliche Verfahren,
  • Zulassungsverfahren,
  • Einziehung von Vermögenswerten,
  • Vermögensarrest,
  • Reputationsschäden.

Gerade bei umfangreichen Abrechnungszeiträumen können erhebliche finanzielle Risiken entstehen.

Wie hilft der Strafverteidiger?

Bei einem Betrugsvorwurf gegen einen Arzt müssen zahlreiche Fragen geprüft werden:

  • Liegt überhaupt eine Täuschung vor?
  • Wurden die Leistungen erbracht?
  • Ist ein Vermögensschaden nachweisbar?
  • Bestand Vorsatz?
  • Sind die Abrechnungsregeln zutreffend ausgelegt worden?
  • Sind Durchsuchung und Beschlagnahme rechtmäßig?

Eine frühzeitige Verteidigung ermöglicht häufig eine gezielte Einflussnahme auf das Ermittlungsverfahren.

Strafverteidigung im Medizinstrafrecht in Berlin

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger vertrete ich seit mehr als 30 Jahren Ärzte, Unternehmer, Selbstständige und andere Beschuldigte in Wirtschafts- und Medizinstrafverfahren. Sämtliche Mandate bearbeite ich persönlich. Gerade Betrugsverfahren im Gesundheitswesen erfordern die sorgfältige Analyse medizinischer Leistungen, Abrechnungsregelungen und strafrechtlicher Fragestellungen. Bei Bedarf arbeite ich mit Steuerberatern, Abrechnungsspezialisten und weiteren Sachverständigen zusammen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges bedeutet nicht automatisch, dass der Tatvorwurf zutrifft. Je früher die Abrechnungen, die medizinischen Unterlagen und die rechtlichen Grundlagen geprüft werden, desto besser lassen sich die Interessen des betroffenen Arztes verteidigen.