Beweismittel im Strafprozess
Die Beweismittel im Strafprozess dienen der Sachaufklärung. Das Gericht hat alle Beweismittel in die richterliche Beweiswürdigung einzubeziehen.
Der Zeuge als Beweismittel
Das wohl klassischste Beweismittel im Strafprozess ist die Aussage des Zeugen. Der Zeugenbeweis ist der gebräuchlichste, zugleich aber der problematischste Beweis. Nicht selten kommt es zu unrichtigen Zeugenaussagen. Gründe dafür gibt es viele. Nicht selten verschließen sich Gerichte, bei der Würdigung von Zeugenaussagen in Rechnung zu stellen, das diese nicht richtig sein müssen. Oft leichtfertig wird eine Aussage als glaubhaft angesehen mit der eher lakonischen Frage als Antwort: “Warum sollte der Zeuge lügen?”
Das Sachverständigengutachten
Zu den Beweismitteln im Strafprozess zählen auch die Gutachten der Sachverständigen. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht muss zur Aufklärung schwieriger betriebswirtschaftlicher Vorgänge oder zu Fragen aus dem Steuerrecht bzw. Steuerstrafrecht auf entsprechende Gutachten zurück gegriffen werden. Nichts anderes gilt im Medizinstrafrecht, wenn es darum geht festzustellen, ob ein Patient wegen eines ärztlichen Fehlers bei der Operation zu Tode kam und der Anklagevorwurf – fahrlässige Tötung – gerechtfertigt sein kann. Gutachten beziehen sich aber auch auf die Schuldfähigkeit eines Angeklagten oder auch auf die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen.
Die DNA-Analyse
Beweismittel im Strafprozess ist auch die personenbezogene Untersuchung bzw. ihr Ergebnis. Das betrifft z.B. verschiedenste körperliche Untersuchungen des Angeklagten und die DNA-Analyse.
Spurenauswertungen als Beweismittel
Auch die sogenannten sächlichen Untersuchungen zählen zu den Beweismitteln. Hier geht es um die Spurenauswertung, um organische und anorganische Materialspuren, Brandspuren, Explosionsspuren, um nur einige zu nennen.
Auch Urkunden sind Beweismittel im Strafprozess. Sie können durch Augenscheinnahme oder durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingebracht werden. Dadurch werden sie zu Beweismitteln, die vom Gericht am Ende der Verhandlung in die Gesamtwürdigung einzubeziehen sind.
Beschuldigter und Angeklagter
Aber auch die Aussage des Angeklagten vor Gericht oder seine zuvor bei der Polizei getätigte Aussage ist Beweismittel und kann unter Einhaltung bestimmter prozessualer Regeln verwertet werden.
Die Bedeutung der Gutachten im Strafprozess
Die Gutachten in wirtschaftsstrafrechtlichen Gerichtsverfahren nehmen oft einen ganz entscheidenden Einfluss für das Urteil ein. Oft ist davon abhängig, ob ein Angeklagter verurteilt oder freigesprochen wird. Wegen der besonderen Bedeutung dieses häufig verwendeten und schwierigen Beweismittels ist eine akribische Auseinandersetzung mit ihnen erforderlich. Oft muss auch mit Gegengutachten gegengesteuert werden.
Weitere Informationen
Einen einführenden Artikel zu den Rechten der Angeklagten im Gerichtsverfahren finden Sie hier. Weitere Informationen zur Teilnahme am Gerichtsprozess und zum Ausbleiben von der Gerichtsverhandlung, zur Beweiserhebung und dem Fragerecht, zur Fragestellung Aussage-gegen-Aussage, zum Verbot der Beweiserhebung, dem Verwertungswiderspruch und der richterlichen Befangenheit finden Sie auf den folgenden Unterseiten.