Strafrecht im Arbeitsrecht ist ein weites Feld
Strafrecht im Arbeitsrecht ist ein weites Feld. Im Sprachgebrauch wird von Schwarzarbeit gesprochen. Darunter stellen sich viele eine Arbeit vor, die eben schwarz und dadurch preiswert erbracht wird. Dass das so nicht geht und nicht erlaubt ist, wissen viele. Was aber konkret nicht erlaubt ist, wissen wenige. Und wie vielfältig das Strafrecht im Arbeitsrecht in Erscheinung tritt ist kaum bekannt. Allgemein kann man sagen: Schwarzarbeit ist Scheinselbständigkeit. Sie liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer ist. Es wird ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit selbständiger Auftragnehmer deklariert. Ziel ist es, die Abgaben, Restriktionen und Formalien zu vermeiden, die das Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht mit sich bringen.
Auf den weiteren Unterseiten geben wir einen kleinen Einblick, wie weit das Arbeitsrechtstrafrecht die Fangarme ausgeworfen hat. Wir informieren zur Behinderung und Beeinflussung des Betriebsrats, Zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, und zur Rentenversicherung und dem Zoll als Wächter über das Arbeitsstrafrecht.
Wie sollte ich mich verhalten, wenn ein Ermittlungsverfahren droht?
Erhalten Sie eine Vorladung von der Polizei, erfolgt bei Ihnen eine Hausdurchsuchung oder erhalten Sie auf andere Art und Weise Kenntnis von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie wegen des Verdachtes der illegaler Beschäftigung, so sollten Sie zu den Vorwürfen schweigen und umgehend einen Strafverteidiger konsultieren. Welche Rechte Sie als Beschuldigter haben und welche Möglichkeiten Sie bereits im Ermittlungsverfahren haben, haben wir für Sie auf weiteren Seiten zusammengefasst.
Kompetente Strafverteidigung im Arbeitsrechtstrafrecht – Strafrecht im Arbeitsrecht
Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwälte im Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.
Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Freispruch
Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht.
Der Deal zur Verfahrensbeendigung im Strafrecht
In anderen Fällen bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen.
Wer kann mir helfen?
Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwälte im Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen. Mit unserer vielfältigen Praxiserfahrung und mit fundiertem Fachwissen ausgestattet, stehen wir an Ihrer Seite.
Der Autor dieses Artikels, Oliver Marson, ist seit 1990 Rechtsanwalt und als Strafverteidiger tätig, er ist Fachanwalt für Strafrecht und betreibt in Berlin unter der Rufnummer 0171 6543 669 einen Anwaltsnotdienst, der auch am Wochenende erreichbar ist.