
Strafrecht im Arbeitsrecht ist ein weites Feld
Strafrecht im Arbeitsrecht ist ein weites Feld. Im Sprachgebrauch wird von Schwarzarbeit gesprochen. Darunter stellen sich viele eine Arbeit vor, die eben schwarz und dadurch preiswert erbracht wird. Dass das so nicht geht und nicht erlaubt ist, wissen viele. Was aber konkret nicht erlaubt ist, wissen wenige. Und wie vielfältig das Strafrecht im Arbeitsrecht in Erscheinung tritt ist kaum bekannt. Allgemein kann man sagen: Schwarzarbeit ist Scheinselbständigkeit. Sie liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer ist. Es wird ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit selbständiger Auftragnehmer deklariert. Ziel ist es, die Abgaben, Restriktionen und Formalien zu vermeiden, die das Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht mit sich bringen.
Was sind klassische Straftatbestände des Arbeitsrechtes?
Im Arbeitsstrafrecht stehen häufig wirtschaftliche und organisatorische Abläufe eines Unternehmens im Mittelpunkt. Die Ermittlungsbehörden prüfen insbesondere, ob gesetzliche Pflichten gegenüber Arbeitnehmern und Sozialversicherungsträgern eingehalten wurden.
Typische Vorwürfe sind unter anderem:
- Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB
- Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
- Schwarzarbeit
- illegale Arbeitnehmerüberlassung
- Beschäftigung ohne Sozialversicherung
- Verstöße gegen Dokumentationspflichten
- Scheinselbstständigkeit
Die Ermittlungsbehörden analysieren dabei regelmäßig Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Zeiterfassungen und interne Unternehmensstrukturen.
Wie entstehen Ermittlungsverfahren?
Arbeitsstrafrechtliche Verfahren beginnen häufig nach behördlichen Kontrollen oder internen Hinweisen.
- Kontrollen durch den Zoll
- Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft regelmäßig Baustellen, Gastronomiebetriebe, Logistikunternehmen oder Sicherheitsfirmen.
- Prüfung von Arbeitszeiten und Lohnunterlagen
- Ermittlungsbehörden vergleichen häufig Zeiterfassungen mit Lohnabrechnungen und tatsächlichen Arbeitsabläufen.
- Subunternehmerstrukturen
- Besonders häufig untersuchen Behörden komplexe Unternehmens- und Subunternehmerketten.
- Elektronische Daten und Kommunikation
Darüber hinaus sichern Ermittler regelmäßig Smartphones, E-Mails und digitale Zeiterfassungssysteme.
Beispiel aus der Praxis
Ein Unternehmen aus dem Bereich Gebäudereinigung beschäftigt mehrere Arbeitnehmer über Subunternehmer. Bei einer Kontrolle stellt der Zoll fest, dass Arbeitszeiten teilweise nicht vollständig dokumentiert wurden. Anschließend prüfen die Ermittlungsbehörden:
- tatsächliche Einsatzzeiten
- Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens
- Lohnabrechnungen
- Sozialversicherungszahlungen
- Vertragsstrukturen mit Subunternehmern
Gerade im Wirtschaftsstrafrecht hängt die rechtliche Bewertung häufig von den tatsächlichen organisatorischen Abläufen im Unternehmen ab.
Wie geht der Strafverteidiger bei der Verteidigung vor?
Ein Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht analysiert frühzeitig die betrieblichen Strukturen und die tatsächlichen Verantwortlichkeiten. Denn nicht jede organisatorische Unklarheit erfüllt automatisch einen Straftatbestand.
Der Verteidiger prüft insbesondere:
- Arbeitsverträge
- Zeiterfassungssysteme
- Lohnabrechnungen
- Zuständigkeiten im Unternehmen
- Subunternehmerverträge
- interne Organisationsabläufe
- Kommunikationsdaten
Darüber hinaus beantragt der Verteidiger Akteneinsicht und überprüft die tatsächliche Beweislage der Ermittlungsbehörden. Gerade bei größeren Unternehmen stellt sich häufig die Frage, wer tatsächlich Entscheidungen getroffen oder organisatorische Verantwortung getragen hat. Deshalb ist eine strukturierte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.
Strafverteidigung im Arbeitsstrafrecht in Berlin
Arbeitsstrafrechtliche Vorwürfe betreffen häufig Geschäftsführer, Unternehmer und verantwortliche Mitarbeiter. Eine frühe Verteidigung ermöglicht es, betriebliche Abläufe nachvollziehbar darzustellen und tatsächliche Verantwortlichkeiten rechtlich einzuordnen.
Als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht vertrete ich Mandanten bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen arbeitsstrafrechtlicher Vorwürfe und Wirtschaftsdelikten.
FAQ Arbeitsstrafrecht
Was umfasst das Arbeitsstrafrecht?
Das Arbeitsstrafrecht betrifft Straftatbestände im Zusammenhang mit Beschäftigung, Lohnzahlungen und Sozialversicherungspflichten.
Welche Behörden führen Ermittlungen?
Häufig ermitteln der Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?
Sobald Kontrollen, Durchsuchungen oder Vorladungen erfolgen, sollte frühzeitig ein Strafverteidiger kontaktiert werden.
Wie sollte ich mich verhalten, wenn ein Ermittlungsverfahren droht?
Erhalten Sie eine Vorladung von der Polizei, erfolgt bei Ihnen eine Hausdurchsuchung oder erhalten Sie auf andere Art und Weise Kenntnis von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie wegen des Verdachtes der illegaler Beschäftigung, so sollten Sie zu den Vorwürfen schweigen und umgehend einen Strafverteidiger konsultieren. Welche Rechte Sie als Beschuldigter haben und welche Möglichkeiten Sie bereits im Ermittlungsverfahren haben, haben wir für Sie auf weiteren Seiten zusammengefasst.
Wer kann mir helfen?
Ich sichere Ihnen mit meiner jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwalt für Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Ich erarbeite passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit meinem Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen. Mit meiner vielfältigen Praxiserfahrung und mit fundiertem Fachwissen ausgestattet, stehen ich an Ihrer Seite.
Der Autor dieses Artikels, Oliver Marson, ist seit 1990 Rechtsanwalt und als Strafverteidiger tätig, er ist Fachanwalt für Strafrecht und betreibt in Berlin unter der Rufnummer 0171 6543 669 einen Anwaltsnotdienst, der auch am Wochenende erreichbar ist.