Bestechlichkeit im Amt Fachanwalt für Strafrecht, Warenkreditbetrug
Rechtsanwalt Oliver Marson

Bestechlichkeit im Amt

In den §§ 331 bis 338 StGB sind die Bestechungsdelikte im Amt, auch als Korruptionsdelikte bezeichnet, geregelt. Dazu gehört die Bestechlichkeit im Amt im Wirtschaftsstrafrecht.

Die Vorteilsgewährung und die Bestechung werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ( § 74c Abs.1 Nr. 6 GVG) den sogenannten Wirtschaftsstraftaten zugeordnet. Näheres dazu finden Sie dazu auf den angegebenen Unterseiten der Webseite.

Wegen der bestehenden Zusammenhänge wird hier gesondert auf die Bestechlichkeit (§ 332 StGB) und auf der Unterseite auf die Vorteilsannahmeeingegangen.

Es geht hier um die Strafbarkeit des bestechlichen Amtsträgers und der ihm gleichgestellten Personen. Die Bestechungsdelikte unterscheiden zwischen der Vorteilsannahme und der Bestechlichkeit (§ 332 StGB).

In beiden Fälle steht das Fordern, Sichversprechenlassen oder Annehmen von Vorteilen unter Strafandohung.

Dieses Fordern, Sichversprechenlassen oder Annehmen muss – bei der Bestechlichkeit – Bezug zu einer konkreten Diensthandlung aufweisen, soweit sie sich als pflichtwidrige Handlung darstellt.

Nach § 332 StGB macht sich strafbar, wer als Amtsträger, als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter oder gem. § 48 Wehrstrafgesetz als Soldat als Gegenleistung für eine pflichtwidrige Diensthandlung einen Vorteil für sich oder einen Dritten annimmt, fordert oder sich versprechen lässt.

Unter einem Vorteil wird alles verstanden, worauf der Empfänger keinen durchsetzbaren Anspruch hat und der seine wirtschaftliche, rechtliche oder auch nur seine ganz persönliche Lage objektiv verbessert. Das können sowohl materielle als auch immaterielle Vorteile sein. In den meisten Fällen haben die Zuwendungen vermögenswerten Charakter, wobei auch geringwertige Zuwendungen davon erfasst sind.

Zu den immateriellen Zuwendungen wird etwa die Verleihung von Orden, Titeln und Ehrenämtern verstanden. Auch die Gewährung des Geschlechtsverkehrs fällt darunter.

Was ist Bestechlichkeit im Amt?

Die Bestechlichkeit im Amt ist in § 332 StGB geregelt. Der Vorwurf betrifft Amtsträger, die im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit Vorteile annehmen oder fordern.

Dabei prüfen Staatsanwaltschaften häufig:

  • Geldzahlungen
  • Geschenke
  • Einladungen
  • Reisen
  • sonstige wirtschaftliche Vorteile
  • persönliche Vergünstigungen

Im Mittelpunkt steht regelmäßig die Frage, ob der Vorteil mit einer konkreten Diensthandlung oder Entscheidung zusammenhing.

Die Unrechtsvereinbarung als Voraussetzung der Strafbarkeit

Voraussetzung der Strafbarkeit ist, dass zwischen dem (angebotenen oder versprochenen oder geforderten) Vorteil und der pflichtwidrigen Diensthandlung ein tatsächlicher Zusammenhang besteht. Es ist Sache der Staatsanwaltschaften und Gerichte, das Bestehen dieses Äquivalenzprinzips zu beweisen!

Bei der Vorteilsannahme stellt sich der Unrechtstatbestand anders dar.

Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Für bestimmte “Täterkreise” drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Gerade im Korruptionsstrafrecht entsteht häufig Streit darüber, ob tatsächlich eine Amtsträgereigenschaft vorliegt und wie dienstliche Zuständigkeiten rechtlich einzuordnen sind.

Wie entstehen Ermittlungsverfahren?

Verfahren wegen Bestechlichkeit im Amt entstehen häufig nach internen Prüfungen oder behördlichen Hinweisen.

  • Durchsuchungen und Beschlagnahmen
  • Ermittlungsbehörden sichern regelmäßig E-Mails, Smartphones, Computer und geschäftliche Unterlagen.
  • Interne Hinweise und Compliance-Prüfungen
  • Auch Hinweise von Mitarbeitern oder interne Untersuchungen führen häufig zu Ermittlungsverfahren.
  • Prüfung von Vergabeverfahren

Besonders häufig untersuchen Staatsanwaltschaften Kontakte zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen.

Analyse von Zahlungsflüssen

Darüber hinaus prüfen Ermittlungsbehörden regelmäßig Überweisungen, Rechnungen und wirtschaftliche Beziehungen.

Wie kann der Strafverteidiger helfen?

Ein Strafverteidiger im Korruptionsstrafrecht analysiert frühzeitig die tatsächlichen Abläufe und die rechtliche Einordnung der Vorwürfe. Denn nicht jede geschäftliche oder persönliche Zuwendung erfüllt automatisch den Straftatbestand der Bestechlichkeit.

Der Verteidiger kann insbesondere:

  • Akteneinsicht beantragen
  • Kommunikationsdaten und Unterlagen auswerten
  • Zahlungsflüsse analysieren
  • die Amtsträgereigenschaft rechtlich prüfen
  • dienstliche Zuständigkeiten bewerten
  • Kontakte zur Staatsanwaltschaft übernehmen
  • entlastende Umstände herausarbeiten

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht hängen Ermittlungen häufig von komplexen Verwaltungsabläufen und geschäftlichen Kontakten ab. Deshalb ist eine strukturierte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.

Strafverteidigung im Korruptionsstrafrecht in Berlin

Vorwürfe der Bestechlichkeit im Amt betreffen häufig Behördenmitarbeiter, Amtsträger und Personen mit dienstlichen Entscheidungsbefugnissen. Eine frühe Verteidigung ermöglicht es, dienstliche Abläufe nachvollziehbar darzustellen und tatsächliche Verantwortlichkeiten rechtlich einzuordnen.

Als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir Mandanten aus Berlin bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsdelikten und Bestechlichkeit im Amt.

FAQ Bestechlichkeit im Amt

Was ist Bestechlichkeit im Amt?

Darunter versteht man das Fordern, Sich-versprechen-Lassen oder Annehmen von Vorteilen im Zusammenhang mit dienstlichen Handlungen eines Amtsträgers.

Wer gilt als Amtsträger?

Amtsträger können Beamte, Richter, Behördenmitarbeiter oder andere Personen mit öffentlichen Aufgaben sein.

Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?

Sobald Durchsuchungen, Vorladungen oder Anfragen der Ermittlungsbehörden erfolgen, sollte frühzeitig ein Strafverteidiger kontaktiert werden.