EncroChat-Strafverfahren erfordern kompetente Strafverteidigung

EncroChat-Strafverfahren
EncroChat-Strafverfahren

EncroChat-Strafverfahren beschäftigen deutsche Gerichte weiterhin. Die großen rechtlichen Grundsatzfragen haben sich inzwischen jedoch verschoben. Deutsche Gerichte halten EncroChat-Daten grundsätzlich für verwertbar. Für die Verteidigung kommt es deshalb stärker auf den konkreten Datensatz, seine Zuordnung und seinen Beweiswert an.

Was sind EncroChat-Daten?

EncroChat bot speziell gesicherte Mobiltelefone mit verschlüsselter Kommunikation an. Französische und niederländische Behörden griffen 2020 auf Kommunikationsdaten zahlreicher Nutzer zu. Deutsche Ermittlungsbehörden erhielten anschließend umfangreiche Datensätze über europäische Rechtshilfe. In vielen Verfahren bilden Chatnachrichten heute den Kern der Anklage. Häufig betreffen sie Betäubungsmittelhandel, Waffen oder Geldwäsche.

Sind EncroChat-Daten in Deutschland verwertbar?

Der BGH bejahte die grundsätzliche Verwertbarkeit bereits 2022. Danach beschäftigten sich EuGH und Bundesverfassungsgericht mit den europäischen und verfassungsrechtlichen Grenzen. Der EuGH, Urteil vom 30. April 2024 (C-670/22), erklärte die Übermittlung bereits erhobener Daten durch eine Europäische Ermittlungsanordnung grundsätzlich für möglich. Ein Staatsanwalt kann eine solche Anordnung unter bestimmten Voraussetzungen erlassen. Zugleich stärkte der EuGH die Verteidigungsrechte. Ein Beschuldigter muss sich wirksam mit den Daten auseinandersetzen können. Ist das nicht möglich und beeinflussen die Daten die Tatsachenfeststellung maßgeblich, muss das Gericht sie außer Betracht lassen.

Das Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 1. November 2024 (2 BvR 684/22), nahm eine Verfassungsbeschwerde gegen eine EncroChat-Verurteilung nicht zur Entscheidung an. Ein generelles verfassungsrechtliches Verwertungsverbot besteht danach nicht.

BGH bestätigt Linie 2025

Der BGH hat diese Linie 2025 mehrfach bestätigt. BGH, Urteil vom 30. Januar 2025 (5 StR 528/24), hielt EncroChat-Daten auch nach der Cannabisreform grundsätzlich für verwertbar. BGH, Urteil vom 13. Februar 2025 (5 StR 491/23), stellte erneut klar, dass sich die Verwertung im deutschen Strafverfahren nach deutschem Recht richtet. Auch BGH, Beschluss vom 27. März 2025 (5 StR 450/24), verwarf einen Angriff gegen die Verwertung der Daten.

Für Berliner Verfahren ist außerdem BGH, Urteil vom 17. Dezember 2025 (5 StR 413/25), besonders interessant. Das Landgericht Berlin I hatte EncroChat-Kommunikation für unverwertbar gehalten und teilweise freigesprochen. Der BGH hob die Freisprüche auf. Bloße Hinweise auf mögliche Fehlerquellen oder zeitliche Lücken genügten ihm nicht. Konkrete Anhaltspunkte für manipulierte Nachrichten fehlten.

Wo liegen heute die Verteidigungsansätze?

Die pauschale Forderung, sämtliche EncroChat-Daten auszuschließen, verspricht nach der heutigen Rechtsprechung wenig Erfolg. Entscheidend ist vielmehr die konkrete Beweisanalyse:

  • Gehört die verwendete Kennung tatsächlich meinem Mandanten?
  • Ist die Kommunikation vollständig?
  • Fehlen Nachrichten oder Zeiträume?
  • Stimmen Zeitstempel und Zuordnungen?
  • Welche Interpretationen stammen von Ermittlern?
  • Belegt der Chat eine Tat oder nur eine Planung?
  • Lassen sich Mengen und Beteiligte zuverlässig bestimmen?
  • Gibt es alternative Erklärungen für einzelne Nachrichten?

Auch die Gesamtschau zählt. Einzelne Chatpassagen dürfen nicht aus ihrem Gesprächszusammenhang herausgelöst werden.

Digitale Kompetenz statt pauschaler Verwertungsrüge

EncroChat-Strafverfahren sind heute vor allem Verfahren über digitale Beweise. Deshalb muss die Verteidigung nicht nur Strafrecht beherrschen. Sie muss große Datenbestände strukturiert auswerten und technische Fragen verstehen. Ich prüfe EncroChat-Daten deshalb nicht nur juristisch. Entscheidend sind auch Zuordnung, Vollständigkeit, zeitlicher Kontext und mögliche entlastende Kommunikation. Bei technisch komplexen Fragen arbeite ich mit ausgewählten IT-Sachverständigen und forensischen Analysten zusammen.

Die Rechtsprechung akzeptiert EncroChat-Daten inzwischen grundsätzlich. Gerade deshalb stellt sich die entscheidende Frage: Was beweist der konkrete Chat tatsächlich gegen meinen Mandanten?

Rechtsanwalt Oliver Marson
Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
Persönliche Strafverteidigung in EncroChat-Strafverfahren