Betrug in Unternehmen

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Rechtsanwalt Oliver Marson

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, an Unternehmen eine Vielzahl von manipulierten Rechnungen versandt zu haben. Eine „Täuschung“ über die Forderungen lag insoweit vor. Viele der ungerechtfertigten Rechnungen wurden sogar ausgeglichen. Aber reicht das aus, um jemanden wegen Bertrugs nach § 263 StGB zu verurteilen? Bereits das Übersenden einer Rechnung kann schon eine tatbestandliche Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB darstellen.

Neben Täuschung ist der Irrtum Tatbestandsvoraussetzung des Betrugs

Durch die Täuschung muss beim Rechnungsempfänger ein Irrtum erregt werden. Daher ist in der gerichtlichen Hauptverhandlung zu prüfen, bei welcher konkreten Person eines Unternehmens durch die Täuschung ein Irrtum erregt wurde, der dann zur Begleichung der manipulierten Rechnung führt.

Irrtum und Vermögensverfügung als weitere Betrugsvoraussetzung

Betrug setzt außerdem voraus, dass der Getäuschte durch den Irrtum eine  vermögensmindernde Verfügung veranlasst. In der Praxis ist es manchmal schwer, bei Betrug gegenüber einem Unternehmen oder einer Organisation festzustellen, wer konkret über eine Tatsache getäuscht wurde, die zur Vermögensverschiebung geführt hat. Aber der der Bundesgerichthof (BGH) vberlangt von den Strafgerichten im Urteil Feststellungen dazu, wer konkret in einem arbeitsteiligen Unternehmen auf welcher Grundlage und mit welchen Vorstellungen, die Entscheidung über die Erbringung der vom Täter erstrebten Leistung getroffen und damit die Verfügung vorgenommen hat (BGH v. 6.März 2019 – 3 StR 286/18 m.w.N.). Solche Feststellungen sind nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich aus den Urteilsgründen ergibt, dass alle als Verfügende in Betracht kommenden Personen im Unternehmen der Täuschung erlegen waren (BGH a.a.O.).

Die Chancen der Strafverteidigung

Chancenreich ist die Verteidigung des täuschenden Mandantren also dann, wenn nicht feststellbar ist, welche konkrete Person in einem Unternehmen getäuscht wurde bzw. bei wem der Irrtum erregt wurde, der dann zur Vermögensverfügung geführt hat. Diese Lücken zu finden gehört zu den ureigensten Aufgaben der Strafverteidiger schon im Ermittlungsverfahren. Daher sollten Sie immer frühzeitig einen Anwalt einschalten. Denn so bestehen Chancen, die Anklageerhebuing zu verhindern und die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Weitere Informationen zur Täuschung finden Sie hier, zum Irrtum hier und zur Vermögensverfügung auf dieser Seite.