Das Potenzial computergestützter Auswertung digitaler Massendaten

Auch Rechtsschutzversicherungen stellen sich den Herausforderungen der Digitalisierung im Strafrechtsschutz. Deshalb übernehmen sie die Kosten der anwaltlichen Vertretung für die computer-gestützte Auswertung digitaler Beweismittel.

Wurde vor dem Hintergrund von online-Diensten bereits über „Das Ende der Rechtsschutzversicherungen“ spekuliert, erkennen Rechtsschutzversicherungen mehr und mehr, dass sich die Arbeit von Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen bei der Informationsverarbeitung im Zuge der Digitalisierung des Ermittlungsverfahrens drastisch gewandelt hat. Es wird erkannt, dass die Kostenübernahme für die digitale Auswertung von elektronischen Massendaten die Erfolgschancen einer effektiven anwaltlichen Vertretung erheblich erhöhen kann. Das sichert den Rechtsschutzversicherungen weiter einen Markt im erweiterten Strafrechtsschutz mit einer „Win-Win-Stuation“ für die Versicherungsnehmer und die Versicherungsgeber.

Kostenersparnis für Rechtsschutzversicherungen praktisch möglich

Bei oberflächlicher Betrachtung könnten Sie den Eindruck gewinnen, der Computer übernimmt die Arbeit für den mandatierten Strafverteidiger. Allein deshalb würden schon erhebliche Kosten gespart, da die „Maschine“ wesentlich schneller als der Mensch gestellte Arbeitsaufgaben realisieren kann. Das ist jedoch nicht der Fall. Der Strafverteidiger ist zunächst und unverzichtbar darauf angewiesen, die Akten einem akribischen Aktenstudium zu unterziehen. Erst nach der Aufarbeitung  und aus dem daraus geschöpften Wissen um den Sachverhalt  kann der Gegenstand der computergestützen Auswertung digitaler Massendaten bestimmt werden. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die Weichen für die sich gerade auf die Rechtsschutzversicherer auswirkende kostensparende weitere analytische Arbeit gestellt.

Kostenersparnis wodurch?

Die höchst zeiteffiziente computergestütze Inhaltsanalyse ersetzt die zeitlich intensive „Handarbeit“  juristisch relevanter Einzelfragestellungen. Je umfangreicher die darunter fallenden Beweismittel sind, um so deutlicher wirken sich die Kostenersparnisse aus. Nachfolgend werde ich zwei Beispiele aus der Praxis näher erläutern.

Kostenminimierende  Anwaltstätigkeit im Steuerstrafverfahren

In Steuerstrafverfahren stehen überwiegend vermeintlich manipulierte Rechnungsvorgänge im Visier anwaltlicher Prüfung. Bisher war  die händische Überprüfung tausender von Rechnungsvorgängen eines Unternehmens zeitintensiv und damit kostenintensiv. Die computergestützte Beweismittelanalyse kann nun  die zeitaufwendige „Handarbeit“ des Anwalts deutlich minimieren. Die Analyse liefert ein beweissicheres Bild, ob es tatsächlich zu Steuerhinterziehungen gekommen ist und wenn, in welcher Höhe. Das Analyseergebnis liefert im Bedarfsfall auch aussagefähige Ergebnisse zum Beginn, der Unterbrechung und dem Zeitpunkt der Strafverfolgungverjährung. Analytisch werden fehlerhafte Ermittlungen aufgedeckt und zu Verteidigungszwecken in das Verfahren eingebracht. Die computergestützten Ergebnisse machen es möglich, die Abschlussberichte der Steuerfahndung und die Anklagen der Staatsanwaltschaften zu überprüfen und die Verteidigungsstrategie danach anzupassen.

Kostenminimierende  Anwaltstätigkeit bei der Prüfung von Zeugenaussagen

Liegen in einem Verfahren eine Vielzahl von Zeugenaussagen zu einem angeblichen Tatgeschehen vor, ist die anwaltliche „Handarbeit“ bisher sehr zeitaufwendig gewesen. Denn die Glaubhaftigkeitsprüfung der Aussagen setzt voraus, sie inhaltlich auf Widersprüche, Inkonstanzen oder auf Detailreichtum bzw. Detailarmut zu untersuchen. Bei mehreren hundert Vernehnumgen ist der dafür erforderliche Aufwand leicht nachvollziehbar. Aber auch hier kann nun die computergestütze Inhaltsanalyse sichere Ergebnisse liefern. Und das in einer Zeit, die der „Handarbeiter“ niemals erreichen kann. Auch hier liegt die Kostenersparnis nahe.