Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht – Wenn medizinische Entscheidungen Gegenstand eines Strafverfahrens werden

Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Medizinstrafrecht betrifft Ärzte, Apotheker und andere Heilberufe. Das Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht bilden einen besonderen Bereich des Wirtschafts- und Strafrechts. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Vorwürfe gegen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere Angehörige von Heilberufen. Ermittlungsverfahren entstehen häufig nach Patientenbeschwerden, Strafanzeigen, Abrechnungsprüfungen, Todesfällen, Behandlungsfehlern oder Hinweisen von Krankenkassen. Daneben spielen Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht, Korruptionsvorwürfe im Gesundheitswesen, Abrechnungsbetrug und der Umgang mit Rezepten eine wichtige Rolle. Gerade für Ärzte, Apotheker und andere Heilberufler können bereits Ermittlungen erhebliche berufliche Folgen haben. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, ob der Tatvorwurf tatsächlich berechtigt ist.

Umfang der Strafverteidigung im Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht

Der Rahmen der Strafverteidigung im Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht ist umfangreicher als auf den ersten Blick angenommen wird. Fälle der Strafverteidigung können sich ergeben bei Verdacht

  1. des Abrechnungsbetruges und der Untreue;
  2. der Korruption;
  3. der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung;
  4. des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse;
  5. der Tötung auf Verlangen (Sterbehilfe);
  6. des Schwangerschaftsabbruches oder bei Verdacht
  7. des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz.

Strafverteidigung im Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht

Auf unseren Unterseiten werden wir einen nicht vollständigen, aber näheren Einblick zu einzelnen Straftatbeständen mit Bezug zur Strafverteidigung im Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht geben. Dabei sind wir auch bemüht, schwierige Abgrenzungen für den juristischen Laien verständlich darzulegen. Das betrifft zum Beispiel die im Gesetz und der Rechtsprechung unterschiedlich behandelte Frage nach der Tötung auf Verlangen und die Anstiftung oder Beihilfe beim Suizid.

Untersuchungshaft gegen Ärzte

Im Zusammenhang mit solchen Verfahren kommt es immer wieder vor, dass auch gegen Ärzte Untersuchungshaft verhängt wird. Wir stehen Ihnen auch dann jederzeit zur Seite. Die Erfolgsaussichten, Untersuchungshaft auch bei einem Vorwurf des vermeintlichen Totschlags zu vermeiden, sind durchaus hoch. Das hat unsere Praxis als Strafverteidiger bereits mehrfach bewiesen.

Wie hilft der Strafverteidiger?

Im Medizinstrafrecht müssen häufig mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig berücksichtigt werden.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • strafrechtliche Vorschriften,
  • berufsrechtliche Pflichten,
  • datenschutzrechtliche Vorgaben,
  • Dokumentationspflichten,
  • Fragen der Beweisverwertung.

Gerade bei Vorwürfen wegen Schweigepflichtverletzungen, Rezeptfälschungen oder Abrechnungsdelikten entscheidet oft die genaue Analyse der rechtlichen Grundlagen über den Ausgang des Verfahrens.

Ein erfahrener Strafverteidiger im Medizinstrafrecht prüft frühzeitig:

  • Was wird konkret vorgeworfen?
  • Welche Unterlagen liegen vor?
  • Bestehen medizinische oder dokumentationsbezogene Entlastungen?
  • Sind Aussagen sinnvoll oder sollte zunächst geschwiegen werden?
  • Wie lassen sich Praxis, Zulassung und Reputation schützen?

Strafverteidiger für Medizinstrafrecht in Berlin

Als erfahrener Strafverteidiger in Berlin vertrete ich Ärzte, Zahnärzte und Verantwortliche im Gesundheitswesen bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen und Anklagen.

Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich seit mehr als 30 Jahren Ärzte, Apotheker, Unternehmer, Selbstständige und andere Beschuldigte in komplexen Strafverfahren. Sämtliche Mandate bearbeite ich persönlich. Gerade im Medizinstrafrecht kommt es darauf an, strafrechtliche, berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragestellungen miteinander zu verbinden und frühzeitig eine wirksame Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Ermittlungsverfahren im Medizinstrafrecht betreffen häufig sensible Gesundheitsdaten, berufliche Existenzen und komplexe rechtliche Fragestellungen. Je früher die tatsächlichen Abläufe, die Schweigepflichten und die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden, desto besser lassen sich die Interessen der Betroffenen verteidigen.