Erweiterte Einziehung von Taterträgen – Wenn Vermögenswerte weit über den eigentlichen Tatvorwurf hinaus betroffen sind

Erweiterte Einziehung – Warum die Staatsanwaltschaft häufig mehr als nur den unmittelbaren Tatertrag abschöpfen will

erweiterte Einziehung Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Viele Beschuldigte gehen davon aus, dass sich eine mögliche Einziehung ausschließlich auf den Vermögensvorteil aus der konkret angeklagten Tat bezieht. Die Praxis zeigt jedoch, dass Ermittlungsbehörden und Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen deutlich weiter gehen können. Gerade bei Ermittlungen wegen Geldwäsche, Betruges, Betäubungsmitteldelikten oder anderen Vermögensstraftaten spielt die sogenannte erweiterte Einziehung eine wichtige Rolle. Für die Betroffenen bedeutet dies häufig, dass nicht nur Vermögenswerte aus der konkret angeklagten Tat im Mittelpunkt stehen. Vielmehr prüfen Staatsanwaltschaft und Gericht zusätzlich, ob weitere Vermögenswerte aus anderen rechtswidrigen Taten stammen könnten.

Deshalb kann die wirtschaftliche Bedeutung der erweiterten Einziehung häufig größer sein als die eigentliche Straferwartung.

Was bedeutet erweiterte Einziehung?

Die erweiterte Einziehung ist eine besondere Form der Vermögensabschöpfung. Sie ermöglicht es dem Gericht unter bestimmten Voraussetzungen, Vermögenswerte einzuziehen, obwohl diese nicht unmittelbar der konkret angeklagten Tat zugeordnet werden können. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass bestimmte Vermögenswerte aus rechtswidrigen Taten stammen, auch wenn sich die genaue Herkunft im Einzelnen nicht mehr vollständig aufklären lässt.  Im Unterschied zur gewöhnlichen Einziehung beschränkt sich die Prüfung deshalb nicht ausschließlich auf den konkreten Tatvorwurf.

Gerade deshalb besitzt die erweiterte Einziehung in vielen Wirtschaftsstrafverfahren erhebliche praktische Bedeutung.

Wo ist die erweiterte Einziehung geregelt?

Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 73a StGB.

Die Vorschrift ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Einziehung von Vermögenswerten, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass diese aus rechtswidrigen Taten stammen.

Dabei steht regelmäßig die Herkunft des Vermögens im Mittelpunkt der gerichtlichen Prüfung.

Welche Vermögenswerte können betroffen sein?

Die Praxis zeigt, dass die erweiterte Einziehung nahezu sämtliche Vermögenswerte erfassen kann.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Bankguthaben
  • Bargeld
  • Immobilien
  • Eigentumswohnungen
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Fahrzeuge
  • Kryptowährungen
  • Schmuck

sonstige Wertgegenstände

Je höher die behaupteten rechtswidrigen Vermögensvorteile ausfallen, desto häufiger prüfen Ermittlungsbehörden die Voraussetzungen einer erweiterten Einziehung.

Wann kommt die erweiterte Einziehung in Betracht?

Eine erweiterte Einziehung setzt nicht voraus, dass jede einzelne Vortat vollständig aufgeklärt wird.

Vielmehr prüfen die Gerichte regelmäßig:

  • Herkunft des Vermögens
  • wirtschaftliche Verhältnisse
  • Einkommenssituation
  • Vermögensentwicklung
  • Erwerbsumstände
  • Finanzierungswege

Gerade bei ungewöhnlichen Vermögenszuwächsen oder nicht nachvollziehbaren Finanzierungen rückt die Herkunft des Vermögens häufig in den Mittelpunkt der Ermittlungen.

Praxisbeispiel: Eigentumswohnung und hohe Bankguthaben

Gegen einen Unternehmer wird wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges ermittelt. Im Laufe des Verfahrens interessieren sich die Ermittlungsbehörden nicht nur für die konkret angeklagten Taten. Darüber hinaus prüfen sie mehrere Bankkonten, eine Eigentumswohnung sowie weitere Vermögenswerte des Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass ein Teil des Vermögens aus weiteren rechtswidrigen Taten stammen könnte. Deshalb beantragt sie neben der eigentlichen Einziehung zusätzlich die erweiterte Einziehung. Der Betroffene kann jedoch Kaufverträge, Finanzierungsunterlagen, Steuerunterlagen und weitere Nachweise vorlegen. Nach umfassender Prüfung zeigt sich, dass erhebliche Teile des Vermögens auf nachvollziehbaren und legalen Erwerbsvorgängen beruhen.

Der Fall verdeutlicht, dass die Herkunft von Vermögenswerten häufig den Schwerpunkt der Verteidigung bildet.

Welche Möglichkeiten der Abwehr bestehen?

Die erweiterte Einziehung ist kein Automatismus. Vielmehr müssen die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

Wichtige Verteidigungsansätze können insbesondere sein:

  • Nachweis legaler Vermögensherkunft
  • Vorlage von Kaufverträgen
  • Vorlage von Finanzierungsunterlagen
  • Vorlage von Steuerunterlagen
  • Analyse von Zahlungsströmen
  • Überprüfung der Vermögensbewertung
  • Angriff auf die Tatsachengrundlage der Einziehungsentscheidung

Gerade bei umfangreichen Vermögenswerten entscheidet häufig die Qualität der vorhandenen Dokumentation über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Wie hilft der Strafverteidiger?

Die Verteidigung gegen eine erweiterte Einziehung beginnt regelmäßig mit der Analyse der Ermittlungsakte und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten. Dabei müssen insbesondere die Herkunft der Vermögenswerte, die Finanzierungswege sowie die tatsächlichen Erwerbsvorgänge sorgfältig aufgearbeitet werden. Nicht selten zeigt sich dabei, dass die Ermittlungsbehörden einzelne Vermögenspositionen unzutreffend bewerten oder wirtschaftliche Zusammenhänge unvollständig erfassen. Gerade deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren.

Warum persönliche Betreuung durch Rechtsanwalt Marson?

Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich seit mehr als 30 Jahren Beschuldigte in Wirtschaftsstrafverfahren, Vermögensabschöpfungsverfahren und Einziehungsverfahren. Sämtliche Mandate bearbeite ich persönlich. Als Einzelanwalt haben Sie während des gesamten Verfahrens denselben Ansprechpartner. Darüber hinaus kann bei Bedarf auf Analysten, Sachverständige und weitere Spezialisten zurückgegriffen werden, wenn umfangreiche Vermögenswerte, Finanzierungsstrukturen oder wirtschaftliche Sachverhalte aufgearbeitet werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet erweiterte Einziehung?

Die erweiterte Einziehung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Einziehung von Vermögenswerten, die aus anderen rechtswidrigen Taten stammen können.

Muss jede einzelne Vortat nachgewiesen werden?

Nein. Die Vorschrift des § 73a StGB ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine weitergehende Vermögensabschöpfung.

Können Immobilien betroffen sein?

Ja. Eigentumswohnungen, Häuser und andere Immobilien können Gegenstand einer erweiterten Einziehung sein.

Welche Bedeutung haben Finanzierungsnachweise?

Finanzierungsunterlagen, Steuerunterlagen und Kaufverträge können wichtige Nachweise für die legale Herkunft von Vermögenswerten liefern.

Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?

Idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren oder unmittelbar nach Bekanntwerden von Maßnahmen der Vermögensabschöpfung.

Frühzeitig handeln

Die erweiterte Einziehung kann erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung der Vorwürfe, der Vermögenswerte und der tatsächlichen Herkunft der eingesetzten Mittel. Je früher die Verteidigung beginnt, desto besser lassen sich Vermögenswerte und wirtschaftliche Interessen schützen.