Vermögensabschöpfung bei Straftaten – Wenn der Staat auf Vermögenswerte zugreift

Vermögensabschöpfung – Was bedeutet das eigentlich?

Vermögensabschöpfung Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Viele Unternehmer, Geschäftsführer und Privatpersonen gehen davon aus, dass es in einem Strafverfahren ausschließlich um Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geht. In der Praxis spielt jedoch ein anderer Bereich häufig eine mindestens ebenso wichtige Rolle: die Vermögensabschöpfung. Die Vermögensabschöpfung ermöglicht es dem Staat, Vermögenswerte einzuziehen, die aus Straftaten stammen oder durch Straftaten erlangt wurden. Dabei kann es um erhebliche Beträge gehen. Nicht selten stehen Bankguthaben, Immobilien, Unternehmensvermögen, Kryptowährungen oder hochwertige Fahrzeuge im Mittelpunkt der Ermittlungen.

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht verfolgen Staatsanwaltschaften häufig nicht nur die strafrechtliche Ahndung eines Vorwurfs. Vielmehr versuchen sie gleichzeitig, Vermögenswerte zu sichern und später einzuziehen.

Deshalb sollte die Vermögensabschöpfung bereits im Ermittlungsverfahren besondere Aufmerksamkeit erhalten.

Was ist Vermögensabschöpfung?

Unter Vermögensabschöpfung versteht man die gesetzlichen Regelungen, mit denen rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile wieder entzogen werden sollen. Der Gesetzgeber verfolgt dabei einen einfachen Grundgedanken:

Straftaten sollen sich wirtschaftlich nicht lohnen.

Deshalb können Gerichte Vermögenswerte einziehen, die unmittelbar oder mittelbar aus Straftaten stammen. Die Vermögensabschöpfung ist dabei keine Strafe im klassischen Sinn. Vielmehr handelt es sich um eine eigenständige Maßnahme, die neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe angeordnet werden kann.

Wo sind die Regelungen zur Vermögensabschöpfung geregelt?

Die gesetzlichen Vorschriften finden sich überwiegend in den §§ 73 bis 76b StGB.

Dort sind unter anderem geregelt:

  • Einziehung von Taterträgen
  • Wertersatzeinziehung
  • erweiterte Einziehung
  • selbständige Einziehung
  • Einziehung von Tatprodukten und Tatmitteln

Daneben enthalten auch die Vorschriften der Strafprozessordnung wichtige Regelungen zur Sicherung von Vermögenswerten während des Ermittlungsverfahrens.

Gerade deshalb beginnt die Vermögensabschöpfung häufig lange vor einer gerichtlichen Entscheidung.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Die Voraussetzungen hängen von der jeweiligen Form der Vermögensabschöpfung ab.

Häufig prüfen Ermittlungsbehörden insbesondere folgende Fragen:

  • Wurde ein Vermögensvorteil erlangt?
  • Besteht ein Zusammenhang mit einer Straftat?
  • Wer hat den Vermögensvorteil erhalten?
  • Ist der Vermögenswert noch vorhanden?
  • Kommt eine Wertersatzeinziehung in Betracht?

Im Mittelpunkt steht regelmäßig die Frage, ob ein Vermögenswert auf einer rechtswidrigen Tat beruht oder aus einer solchen Tat stammt.

Gerade bei komplexen wirtschaftlichen Sachverhalten entstehen hierbei häufig umfangreiche rechtliche und tatsächliche Streitigkeiten.

Wie beginnt eine Vermögensabschöpfung?

Viele Betroffene erfahren erstmals durch einen Vermögensarrest oder eine Kontopfändung von den Maßnahmen der Vermögensabschöpfung.

Typische Maßnahmen sind:

  • Kontensperrungen
  • Vermögensarrest
  • Sicherstellung von Bargeld
  • Sicherstellung von Kryptowährungen
  • Beschlagnahme von Fahrzeugen
  • Sicherung von Immobilien
  • Beschlagnahme von Unternehmensvermögen

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht erfolgen solche Maßnahmen häufig bereits zu Beginn der Ermittlungen.

Deshalb kann die wirtschaftliche Belastung für Unternehmen und Geschäftsführer erheblich sein.

Praxisbeispiel: Vermögensarrest gegen einen Unternehmer

Gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens wird wegen des Verdachts des Betruges und der Unterschlagung ermittelt. Bereits im frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens beantragt die Staatsanwaltschaft einen Vermögensarrest. Daraufhin werden Bankkonten gesichert und mehrere Vermögenswerte vorläufig blockiert. Der Unternehmer kann über erhebliche Teile seines Vermögens nicht mehr frei verfügen. Gleichzeitig laufen Geschäftsverpflichtungen, Personalkosten und laufende Verträge weiter.

Nach Auswertung der Ermittlungsakte zeigt sich jedoch, dass die behaupteten Vermögensvorteile deutlich geringer ausfallen als ursprünglich angenommen. Zudem bestehen erhebliche Zweifel an einzelnen Vorwürfen.

Durch eine frühzeitige Verteidigung gelingt es, die Vermögensmaßnahmen kritisch überprüfen zu lassen und die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse umfassend darzustellen.

Der Fall zeigt, dass die Vermögensabschöpfung häufig bereits vor einer gerichtlichen Entscheidung erhebliche Auswirkungen entfalten kann.

Wie hilft der Strafverteidiger?

Die Verteidigung gegen Maßnahmen der Vermögensabschöpfung beginnt regelmäßig bereits im Ermittlungsverfahren.

Dabei müssen insbesondere folgende Fragen geprüft werden:

  • Sind die Voraussetzungen eines Vermögensarrestes erfüllt?
  • Wurden Vermögenswerte zutreffend bewertet?
  • Besteht tatsächlich ein Zusammenhang mit einer Straftat?
  • Welche Vermögenswerte dürfen gesichert werden?
  • Welche Rechtsmittel kommen in Betracht?

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht entscheidet häufig die frühe Analyse von Verträgen, Zahlungsströmen und wirtschaftlichen Zusammenhängen über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Warum persönliche Betreuung durch Rechtsanwalt Marson?

Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich seit mehr als 30 Jahren Beschuldigte in Strafverfahren sowie Verfahren der Vermögensabschöpfung.

Sämtliche Mandate bearbeite ich persönlich. Als Einzelanwalt haben Sie während des gesamten Verfahrens denselben Ansprechpartner. Gleichzeitig kann bei Bedarf auf Analysten, Sachverständige und weitere Spezialisten zurückgegriffen werden, wenn umfangreiche Finanzunterlagen oder komplexe wirtschaftliche Sachverhalte ausgewertet werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Vermögensabschöpfung?

Vermögensabschöpfung bezeichnet die gesetzlichen Maßnahmen zur Einziehung rechtswidrig erlangter Vermögenswerte.

Kann Vermögen bereits im Ermittlungsverfahren gesichert werden?

Ja. Durch einen Vermögensarrest können Vermögenswerte bereits vor einer gerichtlichen Entscheidung gesichert werden.

Betrifft die Vermögensabschöpfung nur Geld?

Nein. Betroffen sein können unter anderem Bankguthaben, Immobilien, Fahrzeuge, Kryptowährungen und Unternehmensvermögen.

Wo sind die Regelungen zur Vermögensabschöpfung geregelt?

Die wichtigsten Vorschriften finden sich in den §§ 73 bis 76b StGB.

Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?

Idealerweise unmittelbar nach Bekanntwerden eines Vermögensarrestes oder sonstiger Sicherungsmaßnahmen.

Frühzeitig handeln

Maßnahmen der Vermögensabschöpfung können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung der Vorwürfe, der Vermögenswerte und der rechtlichen Voraussetzungen. Je früher die Verteidigung beginnt, desto besser lassen sich die Interessen von Unternehmern, Geschäftsführern und Unternehmen schützen.