Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

Unternehmen und leitende Mitarbeiter geraten in den letzten Jahrzehnten zunehmend unter den Verdacht, bei der Auftragsbeschaffung und Aquirierung mit unlauteren Methoden zu arbeiten. Im Fokus der Ermittlungen steht immer wieder der Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, (§ 299 StGB). Ein Straftatbestand, der den vermeintlichen Tätern erhebliche Freiheitsstrafen androht.

Kompetente Strafverteidigung bei Vorwürfen der Bestechung und Bestechlichkeit

Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Rechtsanwälte im Wirtschaftsstrafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Freispruch bei Vorwürfen der Bestechung und Bestechlichkeit

Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht.

Der Deal zur Verfahrensbeendigung als Weg zur Einstellung des Strafverfahrens bei Vorwürfen der Bestechung und Bestechlichkeit

In anderen Fällen bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen. Dabei wenden wir mitunter auch prozessrechtliche Möglichkeiten zur „Verfahrensverschleppung“ an, um die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft zu einer Verfahrensabsprache zu „fördern“ oder zu „erzwingen“.

Ratschlag Ihrer Rechtsanwälte:

Nehmen Sie sofort mit uns Kontakt auf, wenn Sie Kenntnis von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erhalten. Jedes Zuwarten kann die Verteidigungsmöglichkeiten erheblich verringern. Und machen Sie zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. In Ihrem ureigensten Interesse gilt die Devise: reden ist gut, sofern es sich auf Ihre Strafverteidiger beschränkt. Das gilt selbst dann, wenn Sie sich völlig zu Unrecht als beschuldigt oder angeklagt sehen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. Auch im Strafrecht gilt: Recht haben  und Recht bekommen sind nicht immer ein paar Schuhe. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Sie können uns jederzeit auch außerhalb der Geschäftszeiten über unsere Mobiltelefone erreichen.

Einen einführenden Artikel zum Thema Korruption finden Sie hier. Auf den Unterseiten haben wir weiterführende Informationen zu den Themen Die Bestechung von Amtsträgern und Die Bestechlichkeit im Amt für Sie bereitgestellt. Dem Thema der Vorteilsgewährung und Annahme widmen sich die folgenden Artikel: Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Vorteil bei Bestechlichkeit. Die sonstigen Unterseiten beschreiben weitere wichtige Phänomene wie die Unrechtsvereinbarung bei Bestechlichkeit der Amtsträger, die Sozialadäquanz und die Verfolgungsverjährung.