Geldwäscheprävention

Geldwäscheprävention, Fachanwalt für Strafrecht, Warenkreditbetrug
Rechtsanwalt Oliver Marson

Geldwäscheprävention ist im Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) geregelt.

Melde- und Überwachungspflichten nach dem Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz regelt bestimmte Überwachungs- und Meldepflichten für die Verantwortlichen. Als Verantwortliche im Sinne des GwG gelten u.a.:

Banken, Versicherungen, Rechtsbeistände wie Rechtsanwälte und Strafverteidiger, Steuerberater, Glücksspielanbieter, Gewerbetreibende mit hohem Bargeldverkehr und Immobilienmakler.

Verstöße gegen das Geldwäschegesetz, insbesondere gegen die dort geregelten Aufzeichnungs-, Sorgfalts-, Melde- und Überwachungspflichten werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Der Straftatbestand der Geldwäsche

Der Straftatbestand der Geldwäsche ist im § 261 StGB geregelt. Danch sind unter Geldwäsche Transaktionen zu verstehen, die das Ziel verfolgen, die Herkunft von Geldern und Vermögenswerten zu verschleiern, die aus illegalen Aktivitäten herrühren, indem sie wieder in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden.

Kompetente Strafverteidigung im Bereich der Geldwäscheprävention

Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwälte im Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Freispruch

Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht.

Der Deal zur Verfahrensbeendigung

In den Fällen der Geldwäsche bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen.

Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche erfordert Rechtsanwälte zur Strafverteidigung

Geldwäsche ist eine schwierige Strafrechtsnorm. Auch die Juristen stehen bei der Bewältigung eines solchen Straftatvorwurfs vor komplizierten juristischen Fragestellungen. Werden solche Vorwürfe gegen Sie erhoben führt der Weg an einer fachkundigen Strafverteidigung nicht vorbei. Wir bieten Ihnen genau das. Jederzeit können Sie sich an uns wenden. Gerne übernehmen wir Ihre Verteidigung. Mit unserer vielfältigen Praxiserfahrung und mit fundiertem Fachwissen ausgestattet stehen wir an Ihrer Seite.