Weiterbildungsangebote zur Verarbeitung digitaler Massendaten
Die massive und auch in der Zukunft konsequent weiter betriebenen Digitalisierung im Bereich der Inneren Sicherheit und der Strafjustiz und die häufig mit „terroristischer Bedrohung“ begründete Ausweitung digitaler Überwachung und Ermittlung durch Sicherheitsbehörden und die Polizei stellt eine neue Herausforderung für moderne Strafverteidigung dar. Das fordert die im Strafrecht tätigen Rechtsanwälte zu lebenslangem Lernen heraus. Im Mittelpunkt steht zukünftig die Verarbeitung digitaler Massendaten.
Wir sind überzeugt davon, dass nur die Strafverteidiger, die diese Klaviatur beherrschen,zukünftig in der Lage sein werden, die optimalen Ergebnisse für ihre Mandanten zu erzielen. Gleichzeitig wird die Befähigung zur Verarbeitung digitaler Massendaten gerade zum Aufspüren entlastender Beweismittel eine nie zuvor da gewesene Chance bieten.
In Kooperation zwischen der Strafverteidigern Dost-Roxin & Marson und dem von Dr. Uwe Ewald betriebenen International Justice Analysis Forum (IJAF) bieten wir verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung an und erfassen über eine Umfrage weitergehenden Bedarf an Weiterbildung und Softwaretrainingaus Sicht der Strafverteidigung angesichts der Herausforderungen bei der Verarbeitung digitaler Massendaten (TKÜ, Handydaten, Online-Durchsuchung etc.) besonders in Umfangsverfahren.
Das nachstehende Weiterbildungsangebot richtet sich primär an Rechtsanwälte und Analysten im Bereich der Strafverteidigung, die sich auf diese Herausforderungen einstellen und mit aller Ernsthaftigkeit langfristig auf den Weg machen wollen, sich das erforderliche Wissen und die notwendigen IT- und analytischen Fertigkeiten anzueignen.
Das Seminar- und Trainingsangebot zielt darauf ab, dem praktischen Bedürfnissen aktueller Strafverteidigung auf drei wesentlichen Ebenen zu entsprechen:
- Verstehen digitaler Informationsverarbeitung im Beweisverfahren:
Zu den aus der Digitalisierung im Bereich der Sicherheit und der Justiz folgenden neuen Herausforderungen an die Strafverteidigung werden grundlegende Kenntnisse vermittelt, welche die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in den Stand versetzen werden, in kritischer Verteidigerperspektive die von der Staatsanwaltschaft in die Beweisaufnahme eingeführten digitalen Beweismittel zu überprüfen.
Insbesondere werden Fragen der Zulässigkeit digitaler Beweismittel und ihres Beweiswertes debattiert und die Methoden polizeilicher Ermittlungen (von TKÜ bis Online-Durchsuchung) und ihre kritische Bewertung erörtert. - Software-Anwendung: Strafverteidigung wird in bestimmten Bereichen wie z.B. Cybercrime nicht umhinkommen, anwendungsbereite Fähigkeiten zur Analyse digitaler Beweismittel auch in der Größenordnung von „Big Data“ zu entwickeln. An Fallbeispielen aufbereitetes Training wird die dazu notwendigen Fähigkeiten in der eigenständigen Anwendung von Software-Tools vermitteln. Teilnahme am Softwaretraining setzt Standard-Computerkenntnisse und die Bereitschaft voraus, Grundfunktionen neuer Software-Tools zur Auswertung forensischer Daten und zur Inhaltsanalyse digitaler Beweismittel wie auch Grundlagen analytischen Designs zu erlernen.
- Hands-on Workshops: Zunehmend sehen sich Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen in der Situation, massenhaft digitale Beweismittel in konkreten Strafverfahren bearbeiten zu müssen, ohne die dazu notwendigen analytischen Fähigkeiten und eine entsprechende Beherrschung der Datamining- und Analyse-Software bereits ausreichend entwickelt zu haben. Das Format des „Hands-on Workshops“ schließt an die Kenntnisse von A) und B) an und unterstützt Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen mit entsprechenden Vorkenntnissen bei der Auswertung konkreter Falldaten.