Produktstrafrecht, Herstellungs- und Vertriebsprozess, Strafverteidiger, Tötung, Körperverletzung, Umwelt, Umweltschutz, Compliance Programm, Ermittlungsverfahren, Ladung, Durchsuchung, Vernehmung, Ermittlungsverfahren, Berlin
RA´e Ulrich Dost-Roxin (l) & Oliver Marson (r)

Das Produktstrafrecht und die Produktverantwortung

Das Produktstrafrecht – Gegenstand der Produktverantwortung.

Jeder kennt die spektakulären Fälle im Produktstrafrecht vor Gerichten, in denen es um die Aufarbeitung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei schweren Unfällen im Luft- und Straßenverkehr, bei Unfällen auf Baustellen oder mit Medizinprodukten gegangen ist. Diese Prozesse gegen die vermeintlichen Verantwortlichen in Unternehmen und Behörden zeichnen sich durch eine Reihe juristischer Gemeinsamkeiten aus, die Strafverteidiger auch als Prozesse des Produktstrafrechtes bezeichnen. Solche Strafprozesse behandeln häufig Schadensereignisse mit schweren Folgen für Mensch und Umwelt. Sie sind hinsichtlich des dem Schadensereignis zugrunde liegenden Herstellungs- und Vertriebsprozesses außerordentlich komplex und dauern daher entsprechend lange.

Aufgabe der Gerichte im Produktstrafrecht

Aufgabe dieser Prozesse ist es zu klären, ob die schwerwiegenden Schadensereignisse nur bloßes Versagen der Technik waren oder dem Versagen ein individuelles strafrechtlich relevantes Fehlverhalten zu Grunde liegt.

Straftatbestände im Produktstrafrecht

Angeklagt werden meist die Straftatbestände der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte (insbesondere fahrlässige Tötung). In Strafverfahren im Produktstrafrecht wird die Verletzung von Sorgfaltspflichten geprüft. Den Angeklagten (Vertretern von Unternehmen,  Kliniken, Ärzten, usw.) – werden Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler oder mangelnde Kontrollen vorgeworfen. Liegen solche Pflichtverletzungen vor, wird in einem weiteren Schritt geprüft, ob sie zu dem schädigenden Ereignis geführt haben.

Produktstrafrecht in der Medizin

In aller Munde ist zurzeit die Gewährleistung  der biologischen, funktionalen und elektrischen Sicherheit von Medizinprodukten. Gegenwärtig gibt es weder in Deutschland noch in Europa einheitliche Standards, noch ein staatliches Zulassungsverfahren für beispielsweise Implantate oder Herzschrittmacher. Dennoch obliegen dem Hersteller, den Kliniken und den Ärzten Sorgfaltspflichten bis hin zur Produktbeobachtungspflicht, die bei ihrer Verletzung nicht nur zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen (Produktstrafrecht) haben können. 

Unsere Präventive Unterstützung im Produktstrafrecht

Wir bieten Ihnen und ihrem Unternehmen auf dem Gebiet des Produktstrafrechts Präventivberatung an. Sie ist auf die Vermeidung strafrechtlich relevanter Folgen für die Verantwortlichen der Unternehmen und Mitarbeiter gerichtet und dient dadurch auch der Vermeidung von Schäden, Schadenersatzansprüchen und beugt der Schädigung des Unternehmensrufs vor.

Compliance-Programme und Produktstrafrecht

Complianceprogramme sind ein wirksames Instrument zur Prävention in Unternehmen, Kliniken und Behörden. Das betrifft selbstverständlich auch den Bereich Produktstrafrecht. Zur Installierung solcher Programme stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite.

Ihre Rechtsanwälte und Strafverteidiger im Produktstrafrecht bei Ermittlungsverfahren und Strafverfahren vor Gericht

Sollten Sie mit entsprechenden Straftatvorwürfen aus dem Bereich des Produktstrafrechts konfrontiert werden, stehen wir Ihnen als Strafverteidiger zur Seite. Wir haben langjährige Erfahrungen.  Unser Verständnis für praktische Arbeitsabläufe in Unternehmen, auf Baustellen oder in Behörden ist außerordentlich hoch. Wir können uns schnell in komplexe Vorgänge und Zusammenhänge einarbeiten. Damit verfügen wir über die entscheidende Fähigkeit, Schwachstellen in den staatsanwaltlichen Ermittlungen aufzudecken. Diese Fähigkeit machen wir uns im Interesse unserer Mandanten zu Nutze. Das ermöglicht im Ergebnis die Erarbeitung optimaler Verteidigungsstrategien. Unsere bisherigen Erfolge können sich durch optimale Verteidigungsergebnisse sehen lassen.   

Kompetente Strafverteidigung im Produktstrafrecht

Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Rechtsanwälte im Wirtschaftsstrafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens, Freispruch oder Deal

Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht.

In anderen Fällen bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen. Dabei wenden wir mitunter auch prozessrechtliche Möglichkeiten zur „Verfahrensverschleppung“ an, um die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft zu einer Verfahrensabsprache zu „fördern“ oder zu „erzwingen“.