Rechtsanwälten für Wirtschaftsstrafrecht, Fachanwalt für Strafrecht,
Rechtsanwalt Oliver Marson

Kontakt zu den Fachanwälten für Strafrecht

Welchen der beiden Strafverteidiger Sie konsultieren ist allein Ihre Entscheidung. Sie können sich an Rechtsanwalt Oliver Marson oder auch an Dr. Uwe Ewald wenden. Wir arbeiten gemeinsam mit Dr. Uwe Ewald in Bürogemeinschaft unter einer Anschrift. So ist Ihr Zugang zu den Rechtsanwälten für Wirtschaftsstrafrecht abgesichert.

Als Kollegen in Bürogemeinschaft stimmen wir uns untereinander ab. Wenn einer der Anwälte bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme über das gemeinsame Sekretariat nicht erreichbar sein sollte, so wird schnellstmöglich ein anderer Rechtsanwalt informiert. So stellen wir sicher, dass Sie unverzüglich Ihr Anliegen vortragen können.

Sie können uns auch eine E-Mail senden. Über die hier angegebene E-Mailadresse sind wir über das Sekretariat jederzeit erreichbar.

Spezialaufgaben für Dr. Uwe Ewald

Rechtsanwälten für Wirtschaftsstrafrecht
Rechtsanwalt Dr. Uwe Ewald

Dr. Ewald ist nicht nur Rechtsanwalt, sondern zugleich Kriminologe. Für die Mandanten  wird er vor allem als Analyst tätig, wenn es um die Aufarbeitung umfangreicher elektronischer Beweismittel (Big Data) geht. Er steht aber auch Berufskollegen zur Verfügung, um etwa mit der NUIX-Software Datenanalysen zu realisieren oder Kollegen in Seminaren den Einsatz der Software näherzubringen.

 

Auftrag an einen oder mehrere Rechtsanwälte

In umfangreichen und schwierigen Mandatsangelegenheiten empfiehlt es sich manchmal, den Auftrag an mehrere Rechtsanwälte zu erteilen.

Jeweils nur ein Strafverteidiger für  jeweils einen Betroffen im selben Strafverfahren

Bitte beachten Sie, dass im selben Strafverfahren mit mehreren Beschuldigten oder Angeklagten nur jeweils einer der Betroffenen von einem der Strafverteidiger verteidigt werden darf. Die Strafverteidigung mehrerer Betroffenener durch einen Strafverteidiger ist gesetzlich unzulässig.

Mehrere Strafverteidiger für einen Betroffenen

Jeder Beschuldigte oder Angeklagter kann bis zu drei Rechtsanwälte zu seiner Strafverteidigung wählen. Die Wahl mehrer Strafverteidiger ist dann empfehlenswert und auch erforderlich, wenn es sich um umfangreiche Strafverfahren mit umfangreichen Ermittlungsakten,  mit einer schwierigen Rechtslage handelt oder auch eine Vielzahl von Hauptverhandlungstagen vor Gericht zu absolvieren sind. Das trifft auf Wirtschaftsstrafverfahren in aller Regel immer zu.

Termin für die Sprechstunde

Sie können sich für die Vereinbarung eines Termins an das Sekretariat in Berlin-Charlottenburg wenden. Die Sekretärinnen koordinieren die Termine für die Rechtsanwälte.