Mindestlohn und Strafrecht

Strafverteidiger bei Ermittlungen wegen Mindestlohnverstößen

Mindestlohn und Mindestlohnverstoß Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz führen häufig zu Ermittlungen durch den Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Betroffen sind insbesondere Unternehmen aus der Bauwirtschaft, Gastronomie, Logistik, Gebäudereinigung oder dem Sicherheitsgewerbe. Dabei prüfen die Behörden, ob Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindestlohn erhalten haben und ob Arbeitszeiten ordnungsgemäß dokumentiert wurden.

Gerade in Berlin führen Kontrollen des Zolls regelmäßig zu umfangreichen Ermittlungsverfahren. Deshalb empfiehlt sich frühzeitig die Unterstützung durch einen Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht.

Was ist Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn regelt die unterste zulässige Vergütung für Arbeitnehmer. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Stundenlohn zahlen. Zusätzlich bestehen häufig Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten.

Die Ermittlungsbehörden prüfen insbesondere:

  • Höhe der Lohnzahlungen
  • tatsächliche Arbeitszeiten
  • Arbeitsverträge
  • Zeiterfassungen
  • Barzahlungen
  • Subunternehmerstrukturen
  • Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

Dabei vergleichen Zollbehörden regelmäßig Arbeitszeitaufzeichnungen mit Lohnabrechnungen und betrieblichen Unterlagen.

Wann entstehen strafrechtliche Ermittlungen?

Nicht jeder Verstoß gegen das Mindestlohngesetz führt automatisch zu einem Strafverfahren. Allerdings entstehen Ermittlungen häufig dann, wenn zusätzlich der Verdacht weiterer Straftaten besteht.

Im Mittelpunkt stehen dabei häufig:

  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB
  • Schwarzarbeitsvorwürfe
  • unrichtige Arbeitszeitdokumentationen
  • Scheinverträge oder Strohmannkonstruktionen

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht prüfen die Ermittlungsbehörden regelmäßig komplexe Unternehmensstrukturen und tatsächliche Arbeitsabläufe.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Unternehmen aus dem Baugewerbe beschäftigt mehrere Arbeitnehmer auf Baustellen in Berlin. Die Lohnabrechnungen weisen den gesetzlichen Mindestlohn aus. Allerdings ergeben Zeugenbefragungen und Baustellenkontrollen später längere tatsächliche Arbeitszeiten als dokumentiert.

Die Ermittlungsbehörden prüfen anschließend:

  • tatsächliche Einsatzzeiten
  • Fahrtzeiten
  • Barzahlungen
  • interne Absprachen
  • Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens

Zusätzlich sichern Ermittler häufig Smartphones, Zeiterfassungen und elektronische Kommunikationsdaten.

Wie geht der Strafverteidiger bei der Verteidigung vor?

Ein Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht analysiert frühzeitig die tatsächlichen Arbeitsabläufe und die betriebliche Organisation. Denn nicht jede Abweichung bei Arbeitszeiten oder Dokumentationen erfüllt automatisch einen Straftatbestand.

Der Verteidiger prüft insbesondere:

  • Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Zuständigkeiten im Unternehmen
  • Schichtpläne und Einsatzzeiten
  • Lohnabrechnungen
  • Subunternehmerverträge
  • interne Organisationsstrukturen

Darüber hinaus beantragt der Verteidiger Akteneinsicht und analysiert die Beweislage der Ermittlungsbehörden. Häufig spielen Zeugenaussagen, elektronische Daten und betriebliche Unterlagen eine zentrale Rolle.

Gerade bei größeren Unternehmen stellt sich oft die Frage, wer tatsächlich für Arbeitszeitkontrollen, Lohnabrechnungen oder organisatorische Entscheidungen verantwortlich war. Deshalb ist eine strukturierte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.

Strafverteidigung bei Mindestlohnverfahren in Berlin

Ermittlungen wegen Mindestlohnverstößen betreffen häufig Geschäftsführer, Unternehmer und verantwortliche Mitarbeiter. Eine frühe Verteidigung ermöglicht es, betriebliche Abläufe nachvollziehbar darzustellen und tatsächliche Verantwortlichkeiten rechtlich einzuordnen.

Als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht vertrete ich Mandanten aus Berlin bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen, Schwarzarbeitsvorwürfen und Straftaten nach § 266a StGB.

FAQ Mindestlohn und Strafrecht

Was ist der gesetzliche Mindestlohn?

Der Mindestlohn regelt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung für Arbeitnehmer pro Arbeitsstunde.

Wer kontrolliert Mindestlohnverstöße?

Zuständig sind insbesondere der Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?

Sobald Durchsuchungen, Vorladungen oder Anfragen des Zolls oder der Staatsanwaltschaft erfolgen, sollte frühzeitig ein Strafverteidiger kontaktiert werden.