Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Strafverteidigung bei Hausdurchsuchung des Unternehmens

In den meisten Fällen kontaktieren uns Unternehmensvertreter telefonisch und teilen uns mit, dass die Strafverfolgungsbehörden gerade eingetroffen sind um einen Durchsuchungsbeschluss in Form der Hausdurchsuchung des Unternehmens zu vollstrecken (§ 102 StPO).

Die Durchsuchung können auch wir als Rechtsanwälte in aller Regel nicht verhindern. Wir empfehlen Ihnen, auf Widerstand zu verzichten.

In solchen Fällen begeben wir uns auf dem schnellsten Weg in das Unternehmen. Denn wenn den Ermittlungsbehörden das Erscheinen eines Rechtsanwalts angekündigt wird, warten sie auch mit dem Beginn der Hausdurchsuchung des Unternehmens.

Umfang, Ziel und Gegenstand der Hausdurchsuchung

Für den Rechtsanwalt ist es wichtig, bei Eintreffen im Unternehmen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss einzusehen. Daraus ergibt sich der Umfang und die Grenze der Hausdurchsuchung des Unternehmens.

Sinnvoll ist es oft, vor der Hausdurchsuchung des Unternehmens den Umfang und die Ziele der Durchsuchung mit der Polizei oder dem Staatsanwalt abzusprechen. So besteht die Möglichkeit einer teilweise freiwilligen Herausgabe.

Schutz der EDV-Anlage vor Sicherstellung

Wichtig ist es, den Ermittlungsbehörden eine Möglichkeit zu schaffen, Daten der EDV-Anlage zu kopieren. Denn wenn die EDV-Anlage sichergestellt und mitgenommen würde, wäre das Unternehmen nach der Hausdurchsuchung arbeitsunfähig.

Aussage verweigern bei der Hausdurchsuchung

Wichtig ist auch, dass keiner der Mitarbeiter und kein Mitglied der Geschäftsleitung wärend der Hausdurchsuchung des Unternehmens Aussagen zum Tatvorwurf tätigt. Die Ermittlungsbehörden versuchen häufig Informationen zu erlangen. Machen Sie vorsorglich von Ihrem Aussageverweigerungsecht Gebrauch. Nähere Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Widerspruch gegen die Beschlagnahme nach Hausdurchsuchung

Am Ende der Hausdurchsuchung des Unternehmens wird Ihnen ein Beschlagnahmeprotokoll zur Unterzeichnung vorgelegt. Es ist empfehlenswert, der Beschlagnahme zu widersprechen.

Unsere Empfehlung: Anruf bei Ihren Rechtsanwälten

Rufen Sie bei Eintreffen der Ermittlungsbehörden sofort bei uns an. Einen der beiden Anwälte erreichen Sie hier oder auch hier, in jedem Fall immer einen. Wir machen uns unverzüglich auf den Weg in Ihr Unternehmen. Die frühzeitige Organisation der Verteidigung kann maßgeblich einen für Sie und Ihr Unternehmen positiven Ausgang des Strafverfahrens bedeuten.