Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Sockelverteidigung –  Zusammenarbeit der Rechtsanwälte im Strafverfahren

Die Sockelverteidigung der Rechtsanwälte im Strafrecht ist möglich, wenn mehreren Beschuldigten oder Angeklagten die gemeinsame Begehung oder Beteiligung an Straftaten vorgeworfen wird. Die Sockelverteidigung erweist sich oft als ein schlagkräftiges Instrument der Verteidigung im Ermittlungsverfahren oder auch in der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Grundvoraussetzung für die Sockelverteidigung der Rechtsanwälte im Strafrecht

Grundvoraussetzung ist, dass die individuellen Verteidigungspositionen der einzelnen Beschuldigten/Angeklagten nicht beeinträchtigt werden.
Oder verständlicher ausgedrückt: wenn der eine dem anderen “nicht grün ist”, gegenseitige Schuldzuweisungen an der Tagesordnung sind, geht keine effektive Zusammenarbeit in der Verteidigung. Denn das führt im Ergebnis zu der Formel: “Einer für alle und alle auf Einen”. Das schließt in der Folge auch zwangsläufig die Zusammenarbeit der Rechtsanwälte aus.

“Einer für alle und alle für einen” – Sockelverteidigung der Strafverteidiger ist Teamarbeit

Deshalb ergibt sich oft die Notwendigkeit der Zusammenarbeit der Strafverteidiger. Das für die effiziente Verteidigung in der Praxis eingesetzte Instrument ist die Basis- und Sockelverteidigung. Das bedeutet, die Rechtsanwälte entfalten für ihre Mandanten eine gemeinsame, aufeinander abgestimmte Zusammenarbeit.

Gegenstand dieser Zusammenarbeit ist die arbeitsteilige Aufarbeitung und Bearbeitungen der Sachverhalte, also des vermeintlichen Tatgeschehens. Bei den Besprechungen der Rechtsanwälte werden auch Rechtsfragen gemeinsam erörtert, wobei eine möglichst gemeinsame Verteidigungsstrategie und Verteidigungstaktik angestrebt wird.

Auch kann sich bei der Zusammenarbeit die Aufteilung der Arbeit auf die Strafverteidger positiv auswirken, wenn jeder sein individuelles “Spezialwissen” einbringt. Der Vorteil liegt auch bei der Fertigung von umfangreichen und rechtlich komplizierten Schriftsätzen auf der Hand, etwa wenn es um die Beantragung der Einstellung von Ermittlungsverfahren oder um Beweisanträge geht.

Auswahl der Rechtsanwälte für die Zusammenarbeit in der Sockelverteidigung

In der Praxis hat es für die Mandanten Vorteile, wenn sich die auszuwählenden Rechtsanwälte bereits aus der gemeinsamen Arbeit und aus Verfahren mit Sockelverteidigung kennen. Auch wenn die Auswaqhl letztlich den Mandanten vorbehalten bleibt, sollten unse diesbezüglichen Hinweise nicht unbeachtet bleiben.

Aus unser Praxiserfahrung können wir Rechtsanwälte und Strafverteidiger für eine solche Sockelverteidigung empfehlen. Die Entscheidung bleibt natürlich bei Ihnen.