Beschlagnahme von Firmenunterlagen 

Wenn wichtige Geschäftsunterlagen plötzlich fehlen

Beschlagnahme von Firmenunterlagen  Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Für viele Unternehmer und Firmeninhaber stellt die Beschlagnahme von Firmenunterlagen eine erhebliche Belastung dar. Häufig erfolgt die Maßnahme im Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung. Teilweise ordnen Ermittlungsbehörden die Sicherstellung von Unterlagen jedoch auch unabhängig von einer Durchsuchung an.

Die Folgen können erheblich sein. Verträge, Buchhaltungsunterlagen, Geschäftsunterlagen, elektronische Daten oder interne Dokumentationen stehen dem Unternehmen plötzlich nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung. Gleichzeitig laufen Geschäftsbetrieb, Kundenprojekte und gesetzliche Aufbewahrungspflichten weiter.

Gerade deshalb stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob die Beschlagnahme rechtmäßig ist und welche Möglichkeiten bestehen, sich gegen die Maßnahme zur Wehr zu setzen.

Warum werden Firmenunterlagen beschlagnahmt?

Die Ermittlungsbehörden beschlagnahmen Unterlagen, wenn sie sich hiervon Beweise für einen strafrechtlichen Vorwurf versprechen.

Im Strafrecht betrifft dies häufig Ermittlungen wegen:

  • Betruges
  • Untreue
  • Geldwäsche
  • Steuerhinterziehung
  • Subventionsbetruges
  • Insolvenzstraftaten
  • Korruptionsdelikten
  • Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht

Dabei interessieren sich Staatsanwaltschaft und Polizei oftmals nicht nur für einzelne Dokumente. Vielmehr werden regelmäßig umfangreiche Aktenbestände, Buchhaltungsunterlagen oder digitale Datenbestände ausgewertet.

Gerade in größeren Unternehmen können dadurch erhebliche Datenmengen betroffen sein.

Welche Unterlagen können beschlagnahmt werden?

Die Praxis zeigt, dass Ermittlungsbehörden heute deutlich umfangreicher vorgehen als noch vor einigen Jahren.

Häufig betroffen sind:

  • Verträge
  • Rechnungen
  • Buchhaltungsunterlagen
  • Steuerunterlagen
  • Geschäftsbriefe
  • E-Mail-Kommunikation
  • Sitzungsprotokolle
  • Personalunterlagen
  • elektronische Datenträger
  • Serverdaten
  • Cloud-Dokumente

Darüber hinaus sichern Ermittlungsbehörden häufig Mobiltelefone, Laptops oder sonstige Speichermedien, um die dort vorhandenen Informationen auszuwerten.

Praxisbeispiel: Beschlagnahme nach einer Durchsuchung

Gegen den Inhaber eines Handelsunternehmens wird wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung erscheinen Ermittlungsbeamte in den Geschäftsräumen und sichern zahlreiche Aktenordner, Verträge sowie mehrere Computer. Der Geschäftsführer geht zunächst davon aus, dass die Unterlagen nach wenigen Tagen zurückgegeben werden. Tatsächlich kündigen die Ermittlungsbehörden jedoch eine umfangreiche Auswertung an.

Nach Einsicht in die Ermittlungsakte zeigt sich später, dass zahlreiche sichergestellte Dokumente für die eigentlichen Vorwürfe keine Bedeutung besitzen. Gleichzeitig fehlen dem Unternehmen wichtige Unterlagen für laufende Geschäftsprozesse. Durch anwaltliche Anträge und eine rechtliche Überprüfung der Maßnahme gelingt es, die Herausgabe eines Teils der Unterlagen zu erreichen und die Reichweite der Beschlagnahme kritisch überprüfen zu lassen.

Derartige Situationen zeigen, dass Unternehmen die Rechtmäßigkeit einer Beschlagnahme nicht ungeprüft hinnehmen sollten.

Beschlagnahme bedeutet nicht automatisch Verwertbarkeit

Nicht jede sichergestellte Unterlage darf uneingeschränkt als Beweismittel verwendet werden. Vielmehr müssen die gesetzlichen Voraussetzungen der Beschlagnahme erfüllt sein.

Darüber hinaus stellt sich häufig die Frage:

  • Sind die Unterlagen tatsächlich beweiserheblich?
  • Umfasst der Durchsuchungsbeschluss die betroffenen Dokumente?
  • Bestehen Beschlagnahmeverbote?
  • Wurden die Grenzen der Ermittlungsmaßnahme eingehalten?

Gerade in umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren entstehen hierbei regelmäßig rechtliche Streitfragen.

Wie hilft der Strafverteidiger?

Nach einer Beschlagnahme sollte zunächst geprüft werden, welche Unterlagen tatsächlich sichergestellt wurden und auf welcher rechtlichen Grundlage die Maßnahme erfolgt ist.

Anschließend können insbesondere folgende Fragen untersucht werden:

  • War die Beschlagnahme rechtmäßig?
  • Welche Unterlagen sind für das Unternehmen unverzichtbar?
  • Besteht ein Anspruch auf Herausgabe?
  • Welche Rechtsmittel kommen in Betracht?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich für die Verteidigung?

Darüber hinaus ermöglicht die Auswertung der Ermittlungsakte häufig erstmals einen Überblick über die tatsächlichen Vorwürfe und die vorhandene Beweislage.

Warum persönliche Betreuung durch Rechtsanwalt Marson?

Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich seit mehr als 30 Jahren Unternehmer, Geschäftsführer, Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler in Strafverfahren.

Sämtliche Mandate bearbeite ich persönlich. Als Mandant haben Sie während des gesamten Verfahrens denselben Ansprechpartner. Gerade bei umfangreichen Ermittlungen schätzen viele Mandanten die unmittelbare Kommunikation und die persönliche Betreuung. Darüber hinaus kann bei Bedarf auf Analysten, Sachverständige und weitere Spezialisten zurückgegriffen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn umfangreiche Datenbestände, Buchhaltungsunterlagen oder elektronische Dokumente ausgewertet werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Darf die Staatsanwaltschaft Firmenunterlagen beschlagnahmen?

Ja. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen dürfen Ermittlungsbehörden Geschäftsunterlagen sicherstellen und beschlagnahmen.

Wie lange dürfen Unterlagen einbehalten werden?

Dies hängt vom jeweiligen Ermittlungsverfahren und dem Umfang der Auswertung ab. Allerdings unterliegt auch die Dauer der Sicherstellung rechtlichen Grenzen.

Können digitale Daten ebenfalls beschlagnahmt werden?

Ja. Ermittlungsbehörden sichern heute regelmäßig Computer, Server, Mobiltelefone und digitale Speichermedien.

Können beschlagnahmte Unterlagen zurückverlangt werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine Herausgabe oder die gerichtliche Überprüfung der Maßnahme in Betracht.

Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?

Idealerweise unmittelbar nach der Beschlagnahme oder bereits während einer laufenden Durchsuchung.

Jetzt handeln

Die Beschlagnahme von Firmenunterlagen kann erhebliche Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb und die Verteidigung im Ermittlungsverfahren haben. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung der Maßnahme. Je früher die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und die tatsächliche Beweislage analysiert werden, desto besser lassen sich die Interessen des Unternehmens und seiner Verantwortlichen schützen.