Totschlag Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Totschlag durch Unterlassen

Strafverteidigung bei dem Verdacht eines Tötungsdeliktes durch Unterlassen

Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines möglichen Tötungsdeliktes gehören zum Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Im Mittelpunkt stehen häufig Vorwürfe, notwendige medizinische Maßnahmen nicht rechtzeitig durchgeführt oder gebotene Hilfe unterlassen zu haben.

Gerade bei schweren Behandlungsverläufen, intensivmedizinischen Entscheidungen oder Todesfällen im Krankenhaus prüfen Staatsanwaltschaften regelmäßig, ob ein strafrechtlich relevantes Unterlassen vorliegt. Deshalb empfiehlt sich frühzeitig die Unterstützung durch einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Medizinstrafrecht.

Was bedeutet Totschlag durch Unterlassen?

Nach § 13 Abs. 1 StGB kann eine Straftat auch durch Unterlassen begangen werden. Voraussetzung ist eine sogenannte Garantenstellung. Das Gesetz verlangt, dass der Täter rechtlich dafür einzustehen hat, dass der tatbestandliche Erfolg nicht eintritt.

Bei Ärzten ergibt sich diese Garantenstellung regelmäßig aus der Übernahme der medizinischen Behandlung. Der Arzt ist deshalb verpflichtet, medizinisch gebotene Maßnahmen zur Rettung oder Stabilisierung des Patienten zu ergreifen.

Ermittlungsbehörden prüfen dabei häufig:

  • unterlassene Diagnostik
  • verspätete Behandlung
  • fehlende Überwachung
  • Nichtdurchführung medizinischer Maßnahmen
  • Organisationsmängel im Krankenhaus
  • unzureichende Dokumentation
  • Übergabefehler zwischen Ärzten oder Stationen

Gerade im Medizinstrafrecht hängt die rechtliche Bewertung häufig von medizinischen Gutachten und den tatsächlichen Abläufen im Krankenhaus ab.

Die Garantenstellung des Arztes nach § 13 Abs. 1 StGB

Die Strafbarkeit durch Unterlassen setzt voraus, dass eine Garantenstellung besteht. Diese entsteht bei Ärzten regelmäßig durch die tatsächliche Übernahme der Behandlung eines Patienten.

Der Bundesgerichtshof hat zugleich klargestellt, dass die Garantenstellung des Arztes nicht grenzenlos besteht. So endet die Garantenstellung etwa dann, wenn der Arzt lediglich einen freiverantwortlichen Suizid begleitet.

In Ermittlungsverfahren prüfen Staatsanwaltschaften deshalb regelmäßig:

  • bestand tatsächlich eine Behandlungspflicht,
  • welche Maßnahmen waren medizinisch geboten,
  • welche Zuständigkeiten bestanden im Krankenhaus,
  • war ein Eingreifen tatsächlich möglich,
  • und hätte die Maßnahme den Tod verhindern können.

Ein typischer Fall aus der Praxis

Ein Patient entwickelt nach einer Operation schwere Komplikationen. Die Staatsanwaltschaft wirft später mehreren behandelnden Ärzten vor, auf bestimmte Warnzeichen nicht rechtzeitig reagiert zu haben.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen anschließend:

  • Dokumentationen in der Patientenakte
  • Übergaben zwischen Ärzten
  • Laborwerte und Vitaldaten
  • organisatorische Zuständigkeiten
  • medizinische Standards
  • Gutachten von Sachverständigen

Gerade im Medizinstrafrecht entsteht häufig Streit darüber, ob tatsächlich ein strafbares Unterlassen oder lediglich eine medizinisch schwierige Behandlungssituation vorlag.

Wie kann der Strafverteidiger helfen?

Ein Strafverteidiger im Medizinstrafrecht analysiert frühzeitig die medizinischen und organisatorischen Abläufe. Denn nicht jeder Behandlungsfehler erfüllt automatisch den Straftatbestand des Totschlages oder der fahrlässigen Tötung.

Der Verteidiger prüft insbesondere:

  • Patientenakten
  • Dienst- und Übergabepläne
  • medizinische Leitlinien
  • Gutachten und Sachverständigenbewertungen
  • tatsächliche Zuständigkeiten
  • organisatorische Abläufe im Krankenhaus
  • die Voraussetzungen der Garantenstellung

Darüber hinaus beantragt der Verteidiger Akteneinsicht und überprüft, ob medizinische Bewertungen und Kausalitätsfragen zutreffend beurteilt wurden.

Gerade bei Unterlassungsdelikten hängen Ermittlungen häufig von komplexen medizinischen und rechtlichen Fragestellungen ab. Deshalb ist eine strukturierte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.

Strafverteidigung im Medizinstrafrecht in Berlin

Vorwürfe wegen Totschlags durch Unterlassen betreffen häufig Ärzte, leitende Mediziner und Krankenhausverantwortliche. Eine frühe Verteidigung ermöglicht es, medizinische Abläufe nachvollziehbar darzustellen und die Voraussetzungen einer Garantenstellung rechtlich einzuordnen.

Als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht vertrete ich Mandanten bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen Tötungsdelikten, Unterlassungsdelikten und medizinischen Behandlungsfehlern.