Persönliche Strafverteidigung und Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit Spezialisten Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Die Kanzlei MARSON ist eine Einzelkanzlei. Wenn Sie mich mit Ihrer Strafverteidigung beauftragen, bearbeite ich Ihr Mandat persönlich. Sie wissen daher von Beginn an, wer Ihr Ansprechpartner ist, wer die Ermittlungsakte auswertet und wer die Verteidigungsstrategie entwickelt.

Gerade in umfangreichen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren kommt es darauf an, die tatsächlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge genau zu verstehen. Ermittlungsakten enthalten häufig zahlreiche Verträge, Buchhaltungsunterlagen, Kontobewegungen, elektronische Nachrichten, Tabellen und digitale Datensätze. Deshalb reicht eine rein juristische Betrachtung nicht in jedem Verfahren aus.

Ihr Mandat bleibt in meiner Hand

Ich führe die Gespräche mit Ihnen, prüfe die Ermittlungsakte und vertrete Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Auch wenn im Einzelfall weitere Fachleute hinzugezogen werden, bleiben die Entwicklung und die Koordination der Verteidigung meine Aufgabe.

Dadurch entstehen klare Zuständigkeiten. Sie müssen Ihr Anliegen nicht mehrfach verschiedenen Ansprechpartnern erklären. Außerdem können rechtliche, wirtschaftliche und technische Erkenntnisse unmittelbar in die Verteidigungsstrategie einfließen.

Die persönliche Mandatsbearbeitung ermöglicht mir, auf neue Entwicklungen im Verfahren schnell zu reagieren. Sie ist zugleich die Grundlage für eine vertrauensvolle und vertrauliche Zusammenarbeit zwischen Mandant und Strafverteidiger.

Zusammenarbeit mit ausgewählten Sachverständigen und Analysten

Bei Bedarf arbeite ich mit ausgewählten Sachverständigen, Analysten und anderen spezialisierten Fachleuten zusammen. Ob eine solche Unterstützung sinnvoll ist, hängt vom konkreten Tatvorwurf und von den vorhandenen Beweismitteln ab.

Eine ergänzende fachliche Analyse kann beispielsweise erforderlich sein bei:

  • umfangreichen Buchhaltungs- und Unternehmensunterlagen,
  • der Auswertung von Kontobewegungen und Zahlungsströmen,
  • wirtschaftlichen Berechnungen in Betrugs- oder Untreueverfahren,
  • Fragen zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung,
  • der Untersuchung digitaler Daten und Datenträger,
  • der Prüfung von E-Mails, Chats und elektronischen Dokumenten,
  • technischen, medizinischen oder naturwissenschaftlichen Fragestellungen,
  • der Bewertung von Unternehmensabläufen und Verantwortungsbereichen.

Die Auswahl eines geeigneten Fachmanns richtet sich nicht nach allgemeinen Kooperationen, sondern nach den Anforderungen des konkreten Verfahrens. Ein Sachverständiger für digitale Beweise benötigt andere Kenntnisse als ein Analyst, der Zahlungsströme oder betriebswirtschaftliche Auswertungen untersucht.

Keine Weitergabe der Verteidigung

Die Einbindung eines Sachverständigen oder Analysten bedeutet nicht, dass die Strafverteidigung weitergegeben wird. Vielmehr ergänzen die gewonnenen Erkenntnisse meine juristische Prüfung.

Ich entscheide gemeinsam mit Ihnen, ob die Einschaltung eines weiteren Spezialisten erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Eine solche Zusammenarbeit erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung. Dabei erläutere ich Ihnen, welche konkrete Fragestellung untersucht werden soll und welchen Nutzen die zusätzliche Auswertung für die Verteidigung haben kann.

Soweit ein externer Fachmann beauftragt wird, werden auch dessen Aufgaben und Kosten vorab transparent besprochen.

Verbindung von juristischer und fachlicher Analyse

Eine wirksame Strafverteidigung muss sich mit den Beweisen auseinandersetzen, auf die Polizei und Staatsanwaltschaft ihren Tatverdacht stützen. Gerade in komplexen Verfahren kann es deshalb notwendig sein, behördliche Berechnungen, technische Auswertungen oder wirtschaftliche Annahmen kritisch zu überprüfen.

Dabei genügt es nicht, umfangreiche Unterlagen lediglich zu erfassen. Entscheidend ist vielmehr, Widersprüche zu erkennen, alternative Geschehensabläufe aufzuzeigen und belastende Schlussfolgerungen der Ermittlungsbehörden zu hinterfragen.

Die Ergebnisse externer Analysen fließen deshalb nicht isoliert in das Verfahren ein. Ich ordne sie rechtlich ein und prüfe, wie sie für Anträge, Stellungnahmen, Beweisanträge oder die Vorbereitung einer Hauptverhandlung genutzt werden können.

Persönliche Verantwortung für Ihre Verteidigung

Als Ihr Strafverteidiger bleibe ich für die Bearbeitung und Ausrichtung des Mandats verantwortlich. Sie erhalten eine persönliche Verteidigung aus einer Hand, während bei Bedarf zusätzlich das Wissen ausgewählter Spezialisten einbezogen wird.

So lassen sich auch umfangreiche und fachlich anspruchsvolle Strafverfahren strukturiert bearbeiten, ohne dass die persönliche Betreuung verloren geht.

Kontakt zu Rechtsanwalt Oliver Marson

Gegen Sie wird wegen einer Wirtschafts-, Steuer- oder Unternehmensstraftat ermittelt? Dann sollten Sie keine Angaben zum Tatvorwurf machen, bevor die Ermittlungsakte geprüft wurde.

Rechtsanwalt Oliver Marson
Fachanwalt für Strafrecht
Kurfürstendamm 66
10707 Berlin-Charlottenburg

Telefon: 030 720 22 970
E-Mail: marson@anwaltmarson.de