Die Korruption bei Angestellten in Unternehmen

Der angeblich korrupte Angestellte, der sich für sein von ihm vertretenes Unternehmen im Rahmen der Auftragsvergabe Sondervorteile versprechen lässt, kann sich des Verdachtes der Bestechlichkeit ausgesetzt sehen. Auch dann, wenn er selbst nichts von der Gewährung dieses Sondervorteiles hat.

Der angeblich korrupte Angestellte, Rechtsanwalt , Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Nach unserer Erfahrung stellt sich inzwischen in vielen Branchen ein übliches Geschäftsgebaren dar, dass der Auftraggeber  im Rahmen von Vergabeverhandlungen Sondervorteile in Form von Einmalzahlungen, Sonderrabatten u.ä. verlangt. Diese sind insbesondere bei erneuter Auftragsvergabe vom Auftragnehmer zu leisten.

Solche Vertragsverhandlungen, z.B. im Rahmen von Ausschreibungen, führen oft Angestellte des Auftraggebers mit dem potentiellen Auftragnehmer. So ist es z.B. im Lebensmitteleinzelhandel gängige Praxis, dass Hersteller von Konsumprodukten, um in die Regale der großen Supermarktketten zu kommen, an die Zentrale des Einzelhandelskonzerns Einmalzahlungen in Form sog. „Listinggebühren“ oder „Regalmieten“ zahlen müssen. Macht sich beispielsweise dieser Angestellte, der mit dem Hersteller im Rahmen von Vertragsverhandlungen solche Sonderzuwendungen für seinen Arbeitgeber versprechen lässt, der Bestechlichkeit schuldig?

Es mag auf den ersten Blick absurd klingen, wenn man bedenkt, dass solches Geschäftsgebaren in vielen Branchen üblich ist. Was ist jedoch, wenn der Arbeitgeber des Angestellten als „Dritter“ im Sinne von § 299 StGB anzusehen ist, dem der Vorteil der Einmalzahlung zufließt?

Der angeblich korrupte Angestellte – eine umstrittene Rechtsfrage

Zu der Frage, inwieweit sich der Angestellte des Auftraggebers in solchen Fällen des Verdachtes der Korruption ausgesetzt sehen kann, existiert zur Zeit keine gefestigte Rechtsprechung (Ballo,Skoupil, NJW 19,1175).

Im Übrigen  ist auch zu prüfen, ob denn ein solches Handeln des Angestellten überhaupt unlauter im Sinne von § 299 (1) Ziffer 1 StGB ist oder eine Pflichtverletzung im Sinne von § 299 (1) Ziffer 2 StGB darstellt.

Es liegt vermutlich keine Angestelltenbestechlichkeit vor, weil ein solches Verhalten weder ein unlauteres Verhalten im Wettbewerb darstellt (Fischer, StGB, 2019, § 299 Rn.18), noch eine Pflichtverletzung. Der Angestellte handelt ja gerade im Sinne seines Arbeitgebers, wenn er für ihn diese Zuwendungen vereinbart.

Welche Angestellten geraten häufig in den Fokus?

Ermittlungen betreffen häufig:

  • Einkäufer
  • Vertriebsmitarbeiter
  • Projektleiter
  • leitende Angestellte
  • Mitarbeiter mit Budgetverantwortung
  • Personen mit Einfluss auf Auftragsvergaben

Die Ermittlungsbehörden prüfen regelmäßig, welche Entscheidungen getroffen wurden und ob wirtschaftliche Vorteile im Zusammenhang mit geschäftlichen Abläufen standen.

Wie entstehen Ermittlungsverfahren?

Verfahren wegen Korruptionsvorwürfen entstehen häufig durch interne Hinweise oder wirtschaftliche Prüfungen.

  • Interne Ermittlungen im Unternehmen
  • Viele Unternehmen führen heute eigene Compliance-Prüfungen durch. Dabei werden E-Mails, Rechnungen und geschäftliche Abläufe analysiert.
  • Hinweise von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern
  • Auch interne Meldungen oder Streitigkeiten mit Geschäftspartnern führen regelmäßig zu Ermittlungsverfahren.
  • Durchsuchungen und Datensicherungen
  • Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen sichern Behörden häufig Computer, Smartphones und Geschäftsunterlagen.
  • Prüfung von Zahlungsflüssen

Darüber hinaus analysieren Ermittlungsbehörden regelmäßig Rechnungen, Provisionen und Überweisungen.

Wie kann der Strafverteidiger helfen?

Ein Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht analysiert frühzeitig die geschäftlichen Abläufe und die tatsächlichen Hintergründe der Vorwürfe. Denn nicht jede geschäftliche Zuwendung erfüllt automatisch einen Straftatbestand.

Der Verteidiger kann insbesondere:

  • Akteneinsicht beantragen
  • Kommunikationsdaten und Unterlagen auswerten
  • geschäftliche Entscheidungsabläufe prüfen
  • Zahlungsflüsse analysieren
  • Kontakte zur Staatsanwaltschaft übernehmen
  • interne Unternehmensstrukturen darstellen
  • entlastende Umstände herausarbeiten

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht hängen Ermittlungen häufig von komplexen Geschäftsbeziehungen und internen Zuständigkeiten ab. Deshalb ist eine strukturierte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin

Vorwürfe gegen korrupte Angestellte betreffen häufig Unternehmen, leitende Mitarbeiter und Personen mit Entscheidungsbefugnissen. Eine frühe Verteidigung ermöglicht es, geschäftliche Abläufe nachvollziehbar darzustellen und tatsächliche Verantwortlichkeiten rechtlich einzuordnen.

Als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir Mandanten aus Berlin bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsdelikten und wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen.

FAQ Korrupte Angestellte

Was versteht man unter einem korrupten Angestellten?

Gemeint sind Mitarbeiter, denen vorgeworfen wird, geschäftliche Entscheidungen gegen Vorteile beeinflusst zu haben.

Welche Personen geraten häufig in Ermittlungen?

Häufig betroffen sind Einkäufer, leitende Angestellte oder Mitarbeiter mit Einfluss auf Auftragsvergaben.

Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?

Sobald interne Ermittlungen, Durchsuchungen oder Vorladungen erfolgen, sollte frühzeitig ein Strafverteidiger kontaktiert werden.