Fachanwalt für Strafrecht, Computersabotage
Rechtsanwalt Oliver Marson

Computersabotage – IT-Strafrecht

Computersabotage ist ein Unterfall der Sachbeschädigung und stellt die Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung einer Datenverarbeitung von Datenanlagen oder Datenträgern durch unbefugte Dritte unter Strafe. Der Tatbestand der Datensabotage aus dem IT-Strafrecht ist in § 303b StGB geregelt. Es drohen Haftstrafen bis zu zehn Jahren.

Der Angriff auf elektronische Daten umfasst jede Form des unerlaubten Versuchs, sich Zugang zu Daten zu verschaffen, um sie zu kopieren, zu kontrollieren, zu beeinflussen oder missbräuchlich zu nutzen. Ziel des Täters ist bei der Datensabotage vorhandene Daten und/oder Systeme dauerhaft zu stören, zu verändern, zu blockieren und Informationen zur falschen Zeit oder am falschen Ort wieder einzuspielen oder zu filtern.

Ein Fall zur Computersabotage – Unternehmen wird von Cyberkriminellen erpresst

Die Kriminellen hinterließen auf den Servern eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme und forderten die Zahlung einer hohen Summe in der Internetwährung Bitcoin. Das Unternehmen hat das Lösegeld gezahlt und dann ein Passwort erhalten, um wieder Zugriff auf seine Computer zu erhalten. Über die Höhe der Zahlung und in welcher Form die Zahlung vonstatten ging, dazu wollte sich das Unternehmen nicht äußern. „Um die Situation und vor allen Dingen die Kommunikation mit den Tätern nicht zu eskalieren und zu gefährden, haben wir nach Rücksprache mit dem LKA die externe Kommunikation bis jetzt bewusst unterbunden”, sagte die Sprecherin des Unternehmens. Die Polizei bestätigte, dass sie ein „Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Erpressung und der Datensabotage” führt.

Weitere Informationen

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Kompetente Strafverteidigung im IT-Strafrecht

Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwälte im Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Freispruch bei Vorwurf der Computersabotage

Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht.

Der Deal zur Verfahrensbeendigung beim Vorwurf der Computersabotage

In anderen Fällen bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen.

Ermittlungsverfahren wegen Computersabotage erfordert Rechtsanwälte zur Strafverteidigung

Das IT-Strafrecht beinhaltet schwierige Strafrechtsnormen. Auch die Juristen stehen bei der Bewältigung eines solchen Straftatvorwurfs vor komplizierten juristischen Fragestellungen. Werden solche Vorwürfe gegen Sie erhoben führt der Weg an einer fachkundigen Strafverteidigung nicht vorbei. Wir bieten Ihnen genau das. Jederzeit können Sie sich an uns wenden. Gerne übernehmen wir Ihre Verteidigung. Mit unserer vielfältigen Praxiserfahrung und mit fundiertem Fachwissen ausgestattet stehen wir an Ihrer Seite.

Im Notfall – Notruf: 0171 6543669