Module 3: E-Mail-, Chat- und Social-Media-Analyse (OSINT)

Problemlage:

E-Mail- Chat- und Social-Media-Analyse (OSINT)
Rechtsanwalt Dr. Uwe Ewald

E-Mail-, Chat- und Social-Media-Analyse (OSINT): Persönliche Kommunikation zwischen vermeintlich Tatbeteiligten findet vor und nach dem vorgeworfenen Tatgeschehen zu einem erheblichen Teil mit elektronischen Texten in Form von E-Mails, Chats und auf Social Media Plattformen statt. Auf diese Daten digitaler Kommunikation richtet sich die Ermittlungstätigkeit der Cyber-Cops in besonderem Maße, erlauben sie doch eine im Vergleich zu Sprachaufnahmen (TKÜ) weniger zeit- und ressourcenaufwendige und damit effektivere Recherche und Auswertung relevanter Informationen. Forensische eDiscovery Tools wie NUIX, Encase, X-Ways, Intella etc. sind in besonderer Weise auf die Auswertung dieser digitalen textlichen Kommunikationsdaten spezialisiert, die in verschiedenen Formaten z.B. auf Smartphones, Computern und Laptops oder in der Cloud gespeichert sein können.
Auswertungsreports der Ermittler geben üblicherweise einen Überblick sowohl über die Auswahl von Daten als auch die gefundenen Inhalte. Gleichwohl verbleibt die Auswertung der digitalen Massendaten in der Anklageperspektive.
Allein darauf zu vertrauen, ist aus Verteidigersicht nicht nur wenig sinnvoll, sondern geradezu gefährlich, da – von Fehlern in der digitalen Analyse durch die Ermittler ganz abgesehen – z.B. alternative Annahmen zu möglichen Motiven oder Handlungsabläufen häufig nicht erkannt oder aber wegen des damit verbundenen Zeitaufwandes nicht untersucht werden.

Was ist aus Verteidigersicht zu tun?

Idealerweise und bei voller Waffengleichheit sollte die Strafverteidigung in Fällen mit umfangreichen Daten aus E-Mails, Chats und von Social Media Plattformen über die gleichen analytischen Fähigkeiten und Software-Tools wie die Anklageseite verfügen. Diese Option ist auch für kleine und mittlere Strafverteidiger-Kanzleien nicht abwegig und wird in der Einführung zu Modul 3 hinsichtlich der dafür notwendigen Voraussetzungen kurz dargelegt.
Strafverteidigung kann auch mit weniger aufwendigen Mitteln eine effektive Verteidigung und kritische Beweiswürdigung digitaler Kommunikationsdaten, die von der Staatsanwaltschaft eingebracht werden, durchführen. Da es bei der kritischen Betrachtung der Ermittlungsergebnisse häufig darum geht,
– die vorgelegten polizeilichen Befunde eigenständig zu überprüfen,
– dabei in der Gesamtheit (!) der Daten (siehe Modul 6) und nicht beschränkt auf die von den Ermittlern ausgewählten Bereiche zu recherchieren und
– selbständig nach den aus Verteidigersicht möglicherweise zusätzlich relevanten Kommunikationen zu suchen,
sind mit relativ einfachen Mitteln und überschaubarem Aufwand zur Aneignung der notwendigen Analysefähigkeiten zuverlässige Ergebnisse zu erreichen.

Welchen Erkenntnisgewinn bietet das Modul für die Strafverteidigung?

Die Teilnehmer*innen werden erlernen, die verschiedenen Inhalte von E-Mails, Chats und Social Media Kommunikation zu strukturieren und für die fallbezogene Auswertung aufzubereiten. Die Anwendung von auch für Strafverteidiger beherrschbaren Software-Tools wird an verschiedenen Beispielen demonstriert und ansatzweise geübt.

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