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Rechtsanwalt Dr. Uwe Ewald

Einführung in Grundlagen zur Auswertung und Analyse digitaler Beweismittel im Strafverfahren

Unser Angebot eines Grundkurses zur „Cyber-Strafverteidigung“ umfasst zwei Ein-Tages-Seminare zur Einführung in übergreifende Themen und sechs anwendungsorientierte Trainingsmodule.

 

Einführungsseminare

Seminar 1: Strafverteidigung im Zeichen von Big Data und Auswertung digitaler Beweismittel

Dieses Seminar bietet eine Einführung zur Digitalisierung von Strafverfolgung und Strafjustiz. Im Zuge der Ausweitung der technischen Überwachungs- und Ermittlungsmethoden und der Einführung massenhafter elektronischer Beweismittel (eEvidence) in die Beweisaufnahme ergeben sich zwangsläufig neue Herausforderungen an die Strafverteidigung, die bis zur eigenständigen Anwendung computergestützter Informationsverarbeitung durch Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger reichen. Adressatenkreis sind Strafverteidiger, Analysten und interne Ermittler die sich zunächst orientieren möchten, bevor sie ggf. ein Softwaretraining belegen.

Im ersten Teil („Strafverteidigung im Zeichen von Big Data“) werden die grundsätzlichen Auswirkungen der Digitalisierung auf das Strafverfahren, insbesondere die Beweiserhebung und – würdigung dargestellt. Der zweite Teil des Seminars („Auswertung digitaler Beweismittel“) konzentriert sich auf auf praktische Probleme des digitalen Informationsmanagements als der Grundlage effektiver Auswertung digitaler Beweise, die Möglichkeiten computergestützter Konsistenzanalysen von Zeugenaussagen, die Verarbeitung von Massendaten aus E-Mail-, Chat- und Social-Media-Quellen, die Smartphone-Daten- sowie TKÜ- und Funkzellen-Daten-Analyse sowie die Recherche und Auswertung großer heterogener beweisrelevanter Daten.

Teilnehmer*innen erhalten zum Abschluss Gelegenheit, Fragen zum Umgang mit digitalen Beweisen aus ihrer praktischen Verteidigertätigkeit zu diskutieren.

Zu Einzelthemen – Überblick zu den Grundzügen der Digitalisierung von öffentlicher Sicherheit und Strafjustiz und zu den wesentlichen Konsequenzen für die Beweiserhebung:

  • Entwicklungen im internationalen und EU-Rahmen (eEvidence) und Deutschland; Erfassung digitaler Beweismittel durch IKT-Sicherheitsarchitektur;
  • Veränderung des Strafverfahrens durch (massenhafte) digitale Beweismittel und Übersicht zu Struktur und Inhalt digitaler Beweismittel;
  • konkrete Dateninhalte und ihre Bedeutung als Beweismittel am Beispiel von TKÜ- und Handy-Daten einschließlich einer kurzen Erläuterung zu in Ermittlungsverfahren verwendeter Erfassungs-Software;
  • Probleme der Erfassung und Auswertung digitaler Beweismittel (Forensic Readiness, digitale Forensik, Ermittlungsbehörde, Staatsanwaltschaft) und daraus resultierende Verteidigungsmöglichkeiten;
  • Unterschied von analoger und digitaler Informationsverarbeitung: Grundzüge der computergestützten inhaltlichen Auswertung digitaler Beweismittel und häufige Schwächen der polizeilichen Analyse;
  • Möglichkeiten aus Big Data zu Recherche und Ermittlung durch Verteidigung.

Seminar 2: Einführung in die Software-Anwendung computer-gestützte Beweismittelanalyse

Das zweite Einführungsseminar ist auf die Vermittlung eines systematischen Überblicks zum anwendungsorientierten Einsatz von Software-Tools in der Verteidigerpraxis zur Auswertung digitaler Beweismittel gerichtet. Neben einer Übersicht zu den wichtigsten Hard- und Software-Komponenten in der digitalen Forensik und zur computer-gestützten Inhaltsanalyse wird die Funktionsweise ausgewählter Software-Tools anhand vorbereiteter Fallbeispiele demonstriert. Dabei werden die Möglichkeiten und der Aufwand für Strafverteidiger zum Erlernen der Anwendungen mit vertretbarer Lernkurve aufgezeigt.

Zu Einzelthemen – Überblick zu den Software-Anwendungen und Hardware-Voraussetzungen computer-gestützter Beweismittelanalyse

  • Einführung in Software und cloud-basierte Internetanwendungen für Strafverteidiger*innen;
  • Übersicht über Software-Tools;
  • Hardware-Voraussetzungen;
  • praktische Anwendung von Provalissoftware und dtSearch;
  • Anwendungstipps und praktische Anwendungsbeispiele für die Aufbereitung und Analyse elektronischer Beweismittel;
  • Sinn und Möglichkeiten eigener Online-Recherche;
  • Schutz vor Risiken und digitalen Angriffen bei der Strafverteidigung – eigene Datensicherheit und Datenschutz;
  • wie sich Kanzleien und Einzelanwälte erfolgreich auf den Umgang mit digitalen Beweismitteln (um- und) einstellen können.

Anmerkung: Kenntnisse, die in Seminar 2 vermittelt werden, stellen eine Voraussetzung für Teil II „Trainingsmodule: Digitale Analysepraxis der Cyber-Strafverteidigung“ dar, soweit Voraussetzungen zur Anwendung computer-gestützter Inhaltsanalyse nicht anderweitig erworben wurden.

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