Informationen bereithalten bei Kontakt über Notruftelefon – 0171 6543669

Um bei Kontaktierung  über das Notruftelefon sofort Hilfe leisten zu können, halten Sie bitte folgende Informationen für den  kontaktierten Rechtsanwalt bereit:

1. Vorname und Zuname des Beschuldigten

2. Geburtsdatum

3. Ort der Festnahme oder Hausdurchsuchung (Stadt, Stadtbezirk, Landkreis)

4. Wo wird der Beschuldigte festgehalten? (Polizeidienststelle, Bereitschaftsgericht, Amtsgericht)?

5. Sind Namen und Telefonnummern von Polizeibeamten, der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts bekannt?

6. Wurde ein Haftbefehl erlassen?

7. Beschuldigte einem Untersuchungsrichter wegen eventueller Untersuchungshaft vorgeführt werden?

8. Namen, Adressen und telefonischeErreichbarkeit der Angehörigen?

9. Ist der Straftatvorwurf bekannt?

Verweigern Sie als Beschuldigter bei der Polizei. der Staatsanwaltschaft oder bei dem Untersuchungsrichter (Haftrichter) vor Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt die Aussage. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht.

Das jeweilige Notruftelefon der drei Anwälte finden Sie hier.

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Strafrecht, Notruftelefon
RA Oliver Marson
Rechtsanwalt, , Strafrecht, Notruftelefon, Kriminologe, Analyst, Big Data
RA Dr. Uwe Ewald