Fachanwalt für Strafrecht, Warenkreditbetrug
Rechtsanwalt Oliver Marson

Ihre Rechtsanwälte zur Täuschung bei Betrug

Die Täuschung bei Betrug ist eines der vier objektiven Tatbestandsmerkmale, das – neben dem subjektiven Merkmal des Vorsatzes – für eine strafbare Betrugshandlung vorliegen muss. Hinzu kommen auf der objektiven Seite der Irrtum, die Vermögensverfügung und der Vermögensschaden. Außerdem muss der vermeintliche Täter mit Bereicherungsabsicht handeln. Die beabsichtigte Bereicherung muss außerdem rechtswidrig sein. Alle diese Merkmale müssen erfüllt sein. Liegt nur eines nicht vor, liegt auch kein strafbarer Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches vor.

Täuschung bei Betrug – Vorspiegelung falscher Tatsachen

Im Gesetzestext des § 263 StGB ist die Täuschung als „Vorspiegelung falscher oder … Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen“ definiert.

Nur Tatsachen als Täuschung bei Betrug

Nach dem vorne zitierten Gesetzestext sind also nur Tatsachen für ein strafbares Handeln relevant. Nicht darunter fallen Werturteile, Meinungen, Rechtsauffassungen oder auch Anpreisungen der Werbung.

Täuschung bei Betrug durch unwahre Tatsachen oder Verschweigen

Die Täuschung kann dadurch erfolgen, dass unwahre Angaben getätigt werden. Etwa dann, wenn in einer Rechnung eines Arztes Leistungen in Ansatz gebracht werden, die tatsächlich nicht erbracht wurden oder Leistungen eines Chefarztes zu entsprechend hohen Sätzen berechnet werden, die in Wirklichkeit ein Assistenzarzt erbracht hat und entsprechend niedriger in Ansatz zu bringen gewesen wären (Stichwort Abrechnungsbetrug). Die Täuschungshandlung kann aber auch durch ein Unterlassen erfolgen. Etwa dann, wenn ein Makler einem Käufer erhebliche Mängel einer Immobilie verschweigt und sie in Folge dessen zu einem völlig überhöhten Preis verkauft wird (Stichworte: „Immobilienbetrug, Schrottimmobilien„). Die Täuschung bei Betrug in der Alternative des Unterlassens muss aber eine Rechtspflicht zur Offenbarung bestehen (Garantenpflicht des§ 13 Abs. 1 StGB), sonst liegt kein strafbares Verhalten vor.

Weitere Informationen zu den Tatbestandsmerkmalen bei Betrug

Wir haben für Sie einen einführenden Artikel zum Tatbestand des Betrugs erstellt, der einen Überblick auf die Thematik gibt. Auf diversen Unterseiten haben wir weitere Informationen für Sie zusammengestellt, die sich auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale als Voraussetzung einer Betrugshandlung beziehen. Das betrifft auf der subjektiven Seite den Vorsatz. Und natürlich finden Sie auch Informationen zu den den anderen objektiven Tatbestandsmerkmalen Irrtum, Vermögensverfügung und Vermögensschaden auf den weiteren Unterseiten.

Rechtsanwalt schon bei Kenntnis vom Ermittlungsverfahren beauftragen

Die juristischen Spielarten und Spitzfindigkeiten sind für juristische Laien nicht zu überblicken. Wir können Ihnen auch deshalb aus unserer praktischen Erfahrung nur empfehlen, Anwälte mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen, sobald Sie von einem gegen Sie geführten Ermittlungsverfahren Kenntnis erhalten.