Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Rechtsanwälte in Strafverfahren wegen Untreue

Strafverfahren wegen Untreue im Wirtschaftsstrafrecht dienen dem Staat dazu, vorsätzliche Vermögensschädigungen durch Personen zu ahnden, denen fremde Vermögenswerte zur Betreuung anvertraut sind. Die Untreuehandlungen treten nicht selten neben Fällen der Bestechlichkeit auf. Sie sind dann Begleitdelikte. Aber auch als selbstständige Erscheinungsform sind sie anzutreffen. Sichtbar wird das in der Praxis bei der Fehlleitung oder Verschwendung von Haushaltsmitteln. Solche Delikte sind der Allgemeinheit im öffentlichen Bereich bekannt, gerade weil sie die Medien aus nachvollziehbaren Gründen thematisieren. Daneben sind sie  auch im Bereich der freien Wirtschaft anzutreffen. Die Schlagworte sind bekannt: Haushaltsuntreue, Missbrauch von Fraktionszuschüssen in Landtagen oder im Bundestag, Parteispenden, Risikogeschäfte, Kredituntreue, ungerechtfertigte Gewinnausschüttungen oder auch verdecktes Sponsoring. Untreue kann also eine Vielfalt strafrechtlich relevanter Handlungen betreffen, die den öffentlichen, politischen und privatwirtschaftlichen Bereich tangieren. Im “Normalfall” droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Verteidigungsstrategie – Ansätze für eine erfolgreiche Strafverteidigung

Es handelt sich bei Untreue um ein Vorsatzdelikt. Untreue kann also nicht fahrlässig begangen werden. Gerade was den Vorsatz betrifft, bieten sich in der Praxis oft gute Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Strafverteidigung. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an das Vorliegen des Vorsatzes, etwa gerade dann, wenn es um den bedingten Vorsatz geht. Aber auch dann, wenn der vermeintliche Täter nicht aus Eigensucht gehandelt hat. Das zu prüfen, herauszufinden und im konkreten Fall letztlich anzuwenden ist Sache spezialisierter Rechtsanwälte im Wirtschaftsstrafrecht. Zögern Sie also in einem solchen Fall nicht, einen Strafverteidiger zu beauftragen.

Kompetente Strafverteidigung in Strafverfahren wegen Untreue

Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Rechtsanwälte im Wirtschaftsstrafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Freispruch in Strafverfahren wegen Untreue

Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen und zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht.

Der Deal als Weg zur Verfahrensbeendigung in Strafverfahren wegen Untreue

In anderen Fällen bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen. Dabei wenden wir mitunter auch prozessrechtliche Möglichkeiten zur „Verfahrensverschleppung“ an, um die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft zu einer Verfahrensabsprache zu „fördern“ oder zu „erzwingen“.

Rechtsanwälte sofort bei Einleitung des Ermittlungsverfahrens beauftragen

Wir empfehlen Ihnen, sofort nach Kenntnisnahme von den ersten Ermittlungen Rechtsanwälte zu Ihrer Strafverteidigung zu beauftragen. Die Chancen einer erfolgreichen Verteidigung sind so deutlich höher als wenn erst abgewartet wird, bis Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen wird. Denn die aufgezeigten Möglichkeiten zu einer geräuschlosen Beendigung des Ermittlungsverfahrens sind dann schon deutlich geringer. Hinzu kommt, dass dann auch noch ein Gericht als weiteres Organ der Strafjustiz involviert ist.

Weiterführende Informationen zu verwandten Delikten finden Sie auf den folgenden Seiten über den Betrug hier und den Subventionsbetrug hier.