Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Unternehmen als Hilfskräfte des Staates zur Vorbeugung vor Geldwäsche

Das Geldwäschegesetz zur präventiven Vorbeugung vor Geldwäsche

In der Praxis werden – jedenfalls nach dem GeldwäschegesetzUnternehmen als Hilfskräfte des Staates zur Vorbeugung vor Geldwäsche herangezogen. Das Geldwäschegesetz soll der Erhöhung der Prävention dienen. Es kann hier dahin gestellt bleiben, ob das Geldwäschegesetz zur präventiven Vorbeugung vor Straftaten auch tatsächlich praxiswirksam ist. Es soll diesem Zweck jedenfalls dienen und außerdem die Ermittlungstätigkeit ermöglichen oder wenigstens erleichtern. § 261 StGB wird also durch das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – Geldwäschegesetz – GWG – vom 25.10.1993 ergänzt.

Um die vorgenannten Ziele (Vorbeugung vor Geldwäsche) zu erreichen, zieht der Staat Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige heran, die ihm bei der Beschaffung von Informationen zu helfen haben. Es handelt sich dabei konkret um bestimmte Berufsgruppen (§ 1 GWG: Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Investmentaktiengesellschaften, Notare, Wirtschafts- und Buchprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler, Spielbanken, Gewerbetreibende usw.).

Sie alle dienen dem Staat als Erfüllungsgehilfen beim Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten. Dazu bestimmt das Geldwäschegesetz insbesondere 3 Hauptpflichten:

  1. die Identifizierungspflicht;
  2. die Pflicht zu internen Sicherungsmaßnahmen;
  3. die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige von Verdachtsfällen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.

Die Identifizierungspflicht zur Vorbeugung vor Geldwäsche

Die Identifizierungspflicht  besteht bei Begründung einer auf  Dauer angelegten Geschäftsbeziehung (Kontenführung, Annahme von Bargeld, Wertpapieren und Edelmetallen von mindestens 15.000 €, bei Spielbanken bei 1.000 €). Diese Pflicht fällt auch dann nicht weg, wenn die Beträge die jeweilige Höhe nicht erreichen und nur in kleinere Summen aufgeteilt werden, um Geldwäschetransaktionen zu vertuschen.

Liegen Anhaltspunkte für eine Straftat nach § 261 StGB oder der Finanzierung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) vor, besteht die Identifizierungspflicht auch unterhalb der vorgenannten Grenzwerte.

Für die Identifizierung sind Name, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Art, Nummer und ausstellende Behörde des amtlichen Ausweises anzugeben. Es gibt einige Einschränkungen für verschiedene Berufsgruppen, die hier aber nicht weiter erläutert werden sollen.

Die Pflicht zu internen Sicherungsmaßnahmen zur Vorbeugung vor Geldwäsche

Nach § 14 GWG besteht eine Pflicht zu internen Sicherungsmaßnahmen. Dazu gehört die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten für die Strafverfolgungsbehörden. Er hat den Strafverfolgungsbehörden und dem BKA als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

Die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige von Verdachtsfällen der Geldwäsche

Die Pflicht besteht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Praktisch sind dabei bestimmte Staatsanwaltschaften zuständig, zum Teil auch die Generalstaatsanwaltschaft. Wenn dieser Pflicht nicht entsprochen wird, kann das strafrechtliche Konsequenzen haben oder empfindliche Geldbußen wegen Verstoßes gegen das OWiG nach sich ziehen. So sieht der Staat Möglichkeiten zur Vorbeugung vor Geldwäsche.

Empfehlung Ihrer Rechtsanwälte

Wir stehen Ihnen gerne bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem GWG zur Seite. Sie sollten hier besondere Sorgfalt walten lassen. Denn die Sanktionen und staatlichen Maßnahmen wie Amtsverlust, Verlust des Wahlrechts, Berufsverbot und Verfall bedrohen die Existenz.  Sie werden nicht verhindern können als Unternehmen als Hilfskräfte des Staates gegen die Geldwäsche herangezogen zu werden. Aber Sie können verhindern, den Sanktionen des GWG ausgeliefert zu sein.

Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren statt Vorbeugung vor Geldwäsche

Natürlich stehen wir auch zur klassischen Strafverteidigung bei Vorwürfen der Geldwäsche als Ihre Strafverteidiger an Ihrer Seite. Gerne können Sie uns vertrauensvoll ansprechen.

Weiterführende Informationen zu verwandten Delikten finden Sie auf den folgenden Seiten über den Betrug hier und den Subventionsbetrug hier.