eEvidence Auftragsdatenverarbeitung für Strafverteidiger

Analyst, Rechtsanwalt, Wirtschaftsstrafrecht, computergestützte Datenanalyse, Big Data, NUIX
RA und Analyst Dr. Uwe Ewald

eEvidence Auftragsdatenverarbeitung wird durch Swiss FTS als Experten-Service zur Verarbeitung und Analyse von eEvidence auch für die Strafverteidigung angeboten. Massenhafte digitale Beweismittel werden DSGVO-gerecht verarbeitet. eEvidence Auftragsdatenverarbeitung durch Swiss FTS

Digitale Beweismittel (eEvidence) sind die neue Normalität in umfangreichen Strafverfahren, insbesondere – aber nicht nur – im Bereich grenzüberschreitender schwerer und organisierter Kriminalität oder auch des Terrorismus und der Cyberkriminalität. Polizeiliche Ermittler und andere Sicherheitsbehörden haben seit Jahren im Bereich der Sammlung und Auswertung massenhafter elektronischer Daten zu Tatverdächtigen enorm aufgerüstet. Dieser Trend wird sich in Deutschland – eingebettet in die EU-Entwicklungen – weiter beschleunigen.

Wie können Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger hier mithalten?

Natürlich zunächst durch eigene Qualifikation und mit eigenen Ressourcen (entsprechende Hard- und Software). An der Entwicklung von notwendig zu erlangenden Fähigkeiten, digitale Daten verarbeiten zu können, führt kein Weg vorbei. Aber die eigenen Möglichkeiten stoßen an ihre Grenzen und Strafverteidiger müssen genau überlegen, an welcher Stelle die Aufbereitung und Auswertung digitaler Beweismittel mit externer Unterstützung erfolgen sollte. Das wird regelmäßig immer dann der Fall sein, wenn die Komplexität und der Umfang der Daten spezielle Fähigkeiten im Bereich digitaler Forensik und bei der Datenverarbeitung und -analyse erfordert.

Swiss FTS bietet diesen Service in einem ansprechenden Preis-Leistungsverhältnis auch für weniger umfangreiche Datenbestände im Bereich IT-Forensik, eDiscovery/Online Review & Hosting, Information Governance an. Swiss FTS besitzt langjährige Erfahrungen bei der Betreuung von Datenprojekten an Strafgerichten, bei der Staatsanwaltschaft, der Polizei, Wirtschafts- und Steuerbehörden sowie Anwaltskanzleien und in der Anwendung von entsprechenden Software-Tools wie Relativity oder NUIX. Swiss FTS begleitet Sie professionell durch alle Prozesse der IT Forensik, eDiscovery und Information Governance.“

Fallbezogen werden die Details der Massendatenverarbeitung im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung unter strenger Beachtung der Regelungen der Datenschutzgrundverordnung vertraglich vereinbart. Aufbereitete digitale Daten werden für die fallbezogene Weiterverarbeitung durch die auftraggebende Strafverteidigerkanzlei sachgerecht aufbereitet. Gegebenenfalls wird Analysesoftware (z.B. NUIX-Reader) zur Verfügung gestellt.

Swiss FTS begleitet alle Schritte des Verarbeitungsprozesses gemeinsam mit den Auftraggebern. Üblicherweise werden im Wege der Online-Betreuung auch ad hoc auftretende Fragen oder Anpassungen, wie sie sich aus sich verändernder Prozesslage ergeben, zeitnah gelöst.

Wichtig ist dabei, dass die Datenverarbeitung durch Swiss FTS auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung durchgeführt wird und damit den Erfordernissen des Datenschutzes beim Umgang mit digitalen Beweismitteln entspricht. Als Nicht-EU-Mitgliedsstaat ist die Schweiz hinsichtlich der DSGVO-Standards als gleichwertig anzusehen. Swiss FTS ist zudem ISO-zertifiziert und hostet als Dienstleister Daten aus der ganzen Welt, auch im Bereich der Strafverfolgung.