
Cyber-Strafverteidigung ist unausweichlich
Cyber-Strafverteidigung: Digitalisierung bringt nicht nur für Wirtschaft, Politik und das Zusammenleben der Menschen im Alltag einen tiefgreifenden Wandel mit sich – die Welt des Digitalen, der Cyber-Space, wird auch zunehmend zum Raum, in dem Handlungen, die unter dem Verdacht einer Straftat stehen, verfolgt werden. Die digitalen Spuren dieser Handlungen werden mit Hard- und Software erfasst, aufbereitet, analysiert und am Ende als digitales Beweismittel vor einem Strafgericht präsentiert – und bedürfen einer kritischen Überprüfung durch eine im Umgang mit digitalen Beweisen erfahrene Verteidigung der Beschuldigten: der Cyber-Strafverteidigung.
Die zunehmende Digitalisierung führt dazu, dass immer mehr Straftaten im Internet oder mithilfe digitaler Technologien begangen werden. Begriffe wie „Hacking“, „Datenklau“ oder „Cybercrime“ sind längst Teil des Alltags. Für Betroffene bedeutet ein entsprechender Vorwurf oft erhebliche rechtliche Risiken. Genau hier setzt die Cyber-Strafverteidigung an.
Was ist Cyber-Strafverteidigung?
Cyber-Strafverteidigung umfasst die Verteidigung in Strafverfahren mit digitalem Bezug. Dazu gehören unter anderem:
- Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
- Datenveränderung (§ 303a StGB)
- Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Verbreitung illegaler Inhalte im Internet
Oft stehen dabei komplexe technische Sachverhalte im Mittelpunkt, die juristisch eingeordnet werden müssen.
Der Übergang von analoger zu digitaler Informationsverarbeitung im Erkenntnisverfahren
Während im analogen Zeitalter Tatgegenstände (z.B. Messer), Zeugenaussagen, Dokumente oder aber die Darstellungen von Sachverständigen als Beweise sinnlich unmittelbar wahrnehmbar in ein Strafverfahren eingebracht werden (siehe § 244 Abs. 1 StPO), befinden sich digitale beweisrelevante Informationen auf elektronischen Datenträgern, die erst mit Hilfe computer-gestützter Verfahren ausgewertet und dargestellt werden müssen, um dann als „digitale Beweise“ in die juristische Entscheidungsfindung aufgenommen zu werden.
Seit vielen Jahren wurden die Grundlagen für eine Cyber-Polizei geschaffen, deren digitale Ermittlungsergebnisse vor Gericht zum Beweis der Anklage vorgebracht werden. „Waffengleichheit“ und „faires Verfahren“ erfordern zum Schutz der Interessen von Beschuldigten die Überprüfung der polizeilich vorgelegten digitalen Beweise. Diese Überprüfung ist um so mehr erforderlich, da die Verarbeitung digitaler Spuren hohe Risiken in Bezug auf Fehlerquellen und einseitig-belastende Interpretationen aufweisen können.
Cyber-Strafverteidigung ist die Antwort auf diese Entwicklung zum rechtsstaatlichen Schutz der Beschuldigteninteressen gegenüber einer übermächtigen Cyber-Polizei, wie sie insbesondere durch die Erweiterung digitaler Eingriffsbefugnisse der Polizei und auch die neuen Polizeigesetze einiger Bundesländer im Entstehen ist.
Grundkompetenzen der Cyber-Strafverteidigung
Eine effektive Verteidigung in Strafverfahren mit digitalen Beweismitteln erfordert zwingend die Fähigkeit der Verteidigung:
1) eine methodenkritische Überprüfung der polizeilichen digitalen Beweise hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit, Authentizität und Integrität sachkundig vorzunehmen,
2) durch investigative Strafverteidigung digitale Massendaten nach z.B. Auslassungen in der polizeilichen Analyse zu durchsuchen oder eine „Gegentheorie“ der Verteidigung auch durch eigenständige OSINT-Recherche* zu verifizieren,
3) gefundene Fehler und Schwächen der polizeilichen digitalen Beweise zugunsten der Beschuldigten prozessförmig einzubringen bis hin zu erfolgreichen Revisionen.
4) kontinuierlich eigene Kompetenzen der Strafverteidigung im Umgang mit den Folgen der Digitalisierung des Strafverfahrens und der gezielten eigenen Anwendung von (forensischer) Hard- und Software zu erwerben.
Rolle des Strafverteidigers
Ein Strafverteidiger im Bereich Cybercrime muss sowohl juristische als auch technische Kenntnisse mitbringen. Ziel ist es, die Beweislage kritisch zu prüfen und mögliche Schwächen aufzudecken.
Typische Verteidigungsansätze sind:
- Zweifel an der Zuordnung von IP-Adressen
- unzureichende Beweissicherung
- fehlender Vorsatz
- alternative Geschehensabläufe (z. B. Fremdzugriff auf Geräte)
Gerade in digitalen Verfahren ist es entscheidend, jedes Detail genau zu analysieren.
Schnelle und spezialisierte Hilfe ist entscheidend
Vorwürfe im Bereich Cybercrime sind ernst und oft komplex. Gleichzeitig bestehen aufgrund technischer Unsicherheiten häufig gute Verteidigungsmöglichkeiten.