Fachanwalt für Strafrecht, Warenkreditbetrug
Rechtsanwalt Oliver Marson

Kartellrecht – Bußgelder im Kartellverfahren

Bußgelder im Kartellverfahren können nicht nur Unternehmen, sondern auch tatbeteiligte verantwortliche Personen in den Unternehmen treffen.

Beteiligt sich beispielsweise ein Unternehmen an einer Preisabsprache mit seinen Wettbewerbern, kann nicht nur das Unternehmen selbst nach dem Kartellrecht mit einer hohen Geldbuße belegt werden, sondern auch die jeweils für die Bildung des Kartells im Unternehmen Verantwortlichen.

Verantwortliche im Sinne von § 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind vertretungsberechtigte Organmitglieder juristischer Personen (Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, Geschäftsführer einer GmbH), vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personengesellschaft, Generalbevollmächtigte des Unternehmens, aber auch verantwortliche Leitungspersonen mit Kontrollbefugnissen.

Die Höhe der Bußgelder im Kartellverfahren

Die Höhe der gegen die verantwortlichen Personen zu verhängenden Bußgelder richtet sich nach der individuellen Tatbeteiligung, dem Grad des Verschuldens, sowie der Schwere und Dauer des Wettbewerbsverstoßes. Die im Einzelnen festzulegende Geldbuße kann bis zu einer Million Euro betragen und wird auf der Grundlage des Bruttojahreseinkommens und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Tatbeteiligten ermittelt.

Bußgelder im Kartellverfahren als Abschläge für Unternehmen und verantwortliche Personen

Unternehmen, wie auch verantwortliche Personen, können nach den sogenannten Bonusregelungen des Bundeskartellamtes deutliche Abschläge auf die angedrohten Bußgelder erhalten. Diese Bonusregelung honoriert die Bereitschaft und Kooperation mit den Kartellbehörden zur Aufdeckung eines Kartelles.

Die Kronzeugenregelung im Kartellrecht

Von dieser Kronzeugenregelung im Kartellrecht hat erst vor kurzem eine Brauerei Gebrauch gemacht und gegenüber dem Bundeskartellamt ein Preiskartell marktbeherrschender deutscher Brauereien zur Anzeige gebracht, in deren Folge gegen eine Reihe von Brauereien, sowie deren Verantwortliche, Bußgelder in Höhe von über 100 Millionen Euro verhängt wurden.

Gegen die das Kartell offenbarende Brauerei wurde auf die Verhängung einer Geldbuße ganz verzichtet.

Kompetente Strafverteidigung bei Verdacht von Kartellrechtsverstößen

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Sollten sich die Vorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht. Gerne können Sie uns kontaktieren.