Die TKÜ- und Funkzellen-Daten-Analyse

Problemlage:

Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Kriminologe, Datenanalyse, elektronische Beweismittel, TKÜ- und Funkzellen-Daten-Analyse
Rechtsanwalt Dr. Uwe Ewald

Daten aus Telekommunikationsüberwachung und von Funkzellen-Abfragen beziehen sich üblicherweise auf Verkehrsdaten und Inhaltsdaten. Von besonderer Bedeutung sind dabei Geo-Daten, aus denen sich Standorte und Bewegungsprofile von Personen (genauer von mobilen Geräten) im Ergebnis einer TKÜ- und Funkzellen-Daten-Analyse ableiten lassen.
Auf dem Weg von der Erzeugung und Erfassung derartiger Daten bis zur Präsentation von beweisrelevanten Befunden der Datenanalyse vor Gericht werden verschiedene Bearbeitungs- und Transformationsstufen durchlaufen, die immer auch ein Risiko der Veränderung bis hin zur Verfälschung von Daten beinhalten. Sollen Fälle, wie der dänische Funkzellendaten-Skandal, der im Sommer 2019 publik wurde, durch eine funktionierende Strafjustiz, die ihre Funktion der Verhinderung falscher Verurteilungen aufgrund veränderter Digitaldaten gerecht wird, verhindert werden, müssen die an derartigen Strafverfahren beteiligten Juristen in der Lage sein, die für die Gewährleistung der Zuverlässigkeit der Auswertungsmethoden und des Beweiswertes (Güte) der erhobenen und ausgewerteten Daten anzuwendenden technischen und juristischen Standards nachzuvollziehen.
Im Rahmen von Ermittlungen werden Ergebnisse von TKÜ- und Funkzellendatenanalysen in einem Report dargestellt, darin eingeschlossen (jedenfalls dann, wenn die üblichen Regeln für die Erstellung dieser Reports eingehalten werden) eine exakte Darstellung und Protokollierung von Maßnahmen und Methoden zur Sicherung des Beweiswertes der später als Beweismittel eingebrachten digitalen Daten aus TKÜ und Funkzellen-Abfragen.

Was ist aus Verteidigersicht zu tun?

Aufgabe der Verteidigung ist es, die Zuverlässigkeit der Methoden und Techniken der Datenerfassung und Auswertung sowie die Validität der Daten („stimmen die Daten?“) zu überprüfen und dabei insbesondere die Einhaltung der entsprechenden Standards nachzuvollziehen und gegebenenfalls kritisch zu hinterfragen. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, die üblicherweise als Excel-Tabellen zur Verfügung gestellten digitalen Daten eigenständig auszuwerten oder aber durch externe Sachverständige begutachten zu lassen.

Welchen Erkenntnisgewinn bietet das Modul für die Strafverteidigung?

Nach Absolvieren des Moduls 5 werden die Teilnehmer*innen in der Lage sein, polizeiliche Auswertungsreports und die darin dargestellten Befunde der Analyse von TKÜ- und Funkzellen-Daten systematisch zu überprüfen und konkrete kritische Fragen für die Vernehmung von Ermittlungspersonen, sachverständigen Zeugen bzw. Sachverständigen zu formulieren bzw. Themen für Beweisanträge zu entwickeln. Die Demonstration einer computergestützten Auswertung von TKÜ- und Funkzellen-Daten wird zudem deutlich machen, dass auch Strafverteidiger nach Durchlaufen einer vertretbaren Lernkurve dazu in der Lage sind, einfache Auswertungen eigenständig vorzunehmen und Konstellationen zu erkennen, zu deren Aufklärung externe Sachverständige oder Gutachter einzubeziehen wäre.

Aktuelle Kursangebote finden Sie hier.