Vorteilsgewährung Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Die Vorteilsgewährung im Wirtschaftsstrafrecht

Die Strafnorm der Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) im Wirtschaftsstrafrecht ist das Spiegelbild zur Vorteilsannahme (§ 331 StGB). Beide strafbaren Handlungen ergänzen sich: ohne Vorteilsgewährung keine Vorteilsannahme.
Allerdings muss keine Vorteilsannahme durch einen Amtsträger vorliegen, damit eine strafbare Vorteilsgewährung vorliegt.

Der Vorwurf der Vorteilsgewährung gehört zum Korruptionsstrafrecht und betrifft häufig Unternehmer, Geschäftsführer, Mitarbeiter von Unternehmen oder Personen mit geschäftlichen Kontakten zu Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Ermittlungsverfahren entstehen regelmäßig im Zusammenhang mit Genehmigungen, öffentlichen Aufträgen oder dienstlichen Entscheidungen.

Das Anbieten, Versprechen und Gewähren von Vorteilen an einen Amtsträger ist unter Strafe gestellt.

Die Ermittlungsbehörden prüfen dabei, ob einem Amtsträger Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt wurden. Gerade in Berlin führen Vergabeverfahren, behördliche Kontakte oder interne Compliance-Prüfungen häufig zu strafrechtlichen Ermittlungen. Deshalb empfiehlt sich frühzeitig die Unterstützung durch einen Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht.

Was ist Vorteilsgewährung?

Die Vorteilsgewährung ist in § 333 StGB geregelt. Der Vorwurf betrifft Personen, die Amtsträgern Vorteile im Zusammenhang mit deren dienstlicher Tätigkeit anbieten, versprechen oder gewähren.

Als Vorteile kommen unter anderem in Betracht:

  • Geldzahlungen
  • Geschenke
  • Einladungen
  • Reisen
  • Rabatte
  • Dienstleistungen
  • sonstige wirtschaftliche Vergünstigungen

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht häufig die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen dem Vorteil und der dienstlichen Tätigkeit des Amtsträgers bestand.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Strafbarkeit desjenigen, der den Vorteil gewährt, ausgeschlossen sein (§ 333 Abs. 3 StGB).

Das Gesetz droht Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Soll der Vorteil einem Richter oder Schiedsrichter gewährt werden, ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe angedroht.

Wie entstehen Ermittlungsverfahren?

Verfahren wegen Vorteilsgewährung beginnen häufig nach internen Hinweisen oder behördlichen Prüfungen.

  • Durchsuchungen und Beschlagnahmen
  • Im Rahmen von Ermittlungen sichern Behörden häufig E-Mails, Smartphones, Verträge und elektronische Daten.
  • Vergabeverfahren und öffentliche Aufträge
  • Besonders häufig untersuchen Staatsanwaltschaften geschäftliche Kontakte im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen.
  • Interne Compliance-Prüfungen
  • Auch interne Untersuchungen in Unternehmen führen regelmäßig zu Ermittlungsverfahren.
  • Prüfung von Zahlungsflüssen

Darüber hinaus analysieren Ermittlungsbehörden Rechnungen, Überweisungen und geschäftliche Vereinbarungen.

Wie kann der Strafverteidiger helfen?

Ein Strafverteidiger im Korruptionsstrafrecht analysiert frühzeitig die geschäftlichen Hintergründe und die tatsächlichen Abläufe. Denn nicht jede geschäftliche Zuwendung erfüllt automatisch den Straftatbestand der Vorteilsgewährung.

Der Verteidiger kann insbesondere:

  • Akteneinsicht beantragen
  • Kommunikationsdaten auswerten
  • Zahlungsflüsse analysieren
  • geschäftliche Abläufe nachvollziehbar darstellen
  • die rechtliche Einordnung der Vorteile prüfen
  • Kontakte zur Staatsanwaltschaft übernehmen
  • entlastende Umstände herausarbeiten

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht hängen Ermittlungen häufig von komplexen Geschäftsbeziehungen und Verwaltungsabläufen ab. Deshalb ist eine strukturierte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.

Strafverteidigung im Korruptionsstrafrecht in Berlin

Vorwürfe der Vorteilsgewährung betreffen häufig Unternehmen, Geschäftsführer und Mitarbeiter mit Kontakten zu Behörden oder öffentlichen Auftraggebern. Eine frühe Verteidigung ermöglicht es, geschäftliche Abläufe rechtlich einzuordnen und tatsächliche Hintergründe nachvollziehbar darzustellen.

Als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir Mandanten aus Berlin bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsgewährung und anderer Korruptionsdelikte.

FAQ Vorteilsgewährung

Was ist Vorteilsgewährung?

Vorteilsgewährung bedeutet das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils an einen Amtsträger im Zusammenhang mit dessen dienstlicher Tätigkeit.

Welche Vorteile können relevant sein?

Dazu gehören beispielsweise Geldzahlungen, Geschenke, Einladungen oder sonstige wirtschaftliche Vergünstigungen.

Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?

Sobald Durchsuchungen, Vorladungen oder Anfragen der Ermittlungsbehörden erfolgen, sollte frühzeitig ein Strafverteidiger kontaktiert werden.