
Urkundenfälschung stellt den Gebrauch gefälschter Urkunden im Rechtsverkehr unter Strafe.
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (§ 267 Abs.1 StGB)
Was ist eine Urkunde?
Ganz allgemein gesprochen, ist eine Urkunde, die Verkörperung einer verständlichen Gedankenerklärung, die im Rechtsverkehr einen bestimmten Nachweis erbringt. Dies ist nicht nur die Geburtsurkunde oder der beim Notar beurkundete Grundstückskaufvertrag, dies können auch Verkehrszeichen, Kfz-Kennzeichenschilder, auch Telefaxschreiben oder Fotokopien von Urkunden sein. Nach der Rechtsprechung ist allerdings eine Fotokopie dann keine Urkunde, wenn sie nach außen als Reproduktion erscheint. Gibt jedoch die Fotokopie nicht den tatsächlichen Inhalt der Originalurkunde wieder und wird sie dennoch im Rechtsverkehr zum Beweis der Richtigkeit benutzt, so ist dies dennoch das Gebrauchen einer gefälschten Urkunde.
Was heißt Täuschnung im Rechtsverkehr?
Der Täter muss die Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr verwenden. Allein das Herstellen einer unechten, gefälschten oder verfälschten Urkunde reicht nicht aus. Bei einer anderen Person muss somit ein Irrtum erzeugt werden, das zu einem rechtserheblichen Verhalten führt. Z.B. die Vorlage einer gefälschten Zahlungsquittung um damit die Herausgabe der bestellten Ware zu erhalten, stellt eine Täuschung dar. Mit der Täuschung und dem Einsatz der unechten Urkunde muss also eine bestimmte Rechtswirkung erzielt werden. Der Kraftfahrer der bei einer Verkehrskontrolle einen gefälschten Führerschein vorlegt täuscht den Polizeibeamten über seine Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Erst in dem Moment in dem der Kraftfahrer dem Polizeibeamten den gefälschten Führerschein vorlegt, um ihn Glauben zu machen, dass er berechtigt wäre, ein Kraftfahrzeug zu führen, erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung.
Ein weiterer kleiner Fall aus meiner Praxis, wie man auch im alltäglichen Leben schnell in den Verdacht einer Urkundenfälschung kommen kann, finden Sie hier.