Urkundenfälschung Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Urkundenfälschung stellt den Gebrauch gefälschter Urkunden im Rechtsverkehr unter Strafe.

Urkundenfälschung – Täuschung im Rechtsverkehr

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (§ 267 Abs.1 StGB) Betroffen sind regelmäßig Unternehmer, Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Privatpersonen. Ermittlungen entstehen häufig im Zusammenhang mit Verträgen, Bescheinigungen, Rechnungen oder sonstigen schriftlichen Unterlagen.

Was ist eine Urkunde?

Ganz allgemein gesprochen, ist eine Urkunde, die Verkörperung einer verständlichen Gedankenerklärung, die im Rechtsverkehr einen bestimmten Nachweis erbringt. Dies ist nicht nur die Geburtsurkunde oder der beim Notar beurkundete Grundstückskaufvertrag, dies können auch Verkehrszeichen, Kfz-Kennzeichenschilder, auch Telefaxschreiben oder Fotokopien von Urkunden sein. Nach der Rechtsprechung ist allerdings eine Fotokopie dann keine Urkunde, wenn sie nach außen als Reproduktion erscheint. Gibt jedoch die Fotokopie nicht den tatsächlichen Inhalt der Originalurkunde wieder und wird sie dennoch im Rechtsverkehr zum Beweis der Richtigkeit benutzt, so ist dies dennoch das Gebrauchen einer gefälschten Urkunde.

Was ist eine Urkundenfälschung?

Eine Urkundenfälschung liegt vor, wenn eine unechte Urkunde hergestellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte beziehungsweise verfälschte Urkunde gebraucht wird.

Im Mittelpunkt von Ermittlungen stehen häufig:

  • Verträge
  • Rechnungen
  • Arbeitsbescheinigungen
  • Atteste
  • Zeugnisse
  • Vollmachten
  • technische Dokumentationen
  • unterschriebene Erklärungen

Die Ermittlungsbehörden prüfen dabei regelmäßig, ob eine Urkunde tatsächlich von der angegebenen Person stammt und ob Veränderungen vorgenommen wurden.

Was heißt Täuschnung im Rechtsverkehr?

Der Täter muss die Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr verwenden. Allein das Herstellen einer unechten, gefälschten oder verfälschten Urkunde reicht nicht aus. Bei einer anderen Person muss somit ein Irrtum erzeugt werden, das zu einem rechtserheblichen Verhalten führt. Z.B. die Vorlage einer gefälschten Zahlungsquittung um damit die Herausgabe der bestellten Ware zu erhalten, stellt eine Täuschung dar. Mit der Täuschung und dem Einsatz der unechten Urkunde muss also eine bestimmte Rechtswirkung erzielt werden. Der Kraftfahrer der bei einer Verkehrskontrolle einen gefälschten Führerschein vorlegt täuscht den Polizeibeamten über seine Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Erst in dem Moment in dem der Kraftfahrer dem Polizeibeamten den gefälschten Führerschein vorlegt, um ihn  Glauben zu machen, dass er berechtigt wäre, ein Kraftfahrzeug zu führen, erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung.

Fall aus meiner Praxis

Ein weiterer kleiner Fall aus meiner Praxis, wie man auch im alltäglichen Leben schnell in den Verdacht einer Urkundenfälschung kommen kann, finden Sie hier.

Wie kann der Strafverteidiger helfen?

Ein Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht analysiert frühzeitig die tatsächlichen Abläufe und die Herkunft der Unterlagen. Denn nicht jede fehlerhafte oder unvollständige Dokumentation erfüllt automatisch den Straftatbestand der Urkundenfälschung.

Der Verteidiger prüft insbesondere:

  • Originaldokumente
  • elektronische Dateiversionen
  • Kommunikationsdaten
  • Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens
  • technische Abläufe bei der Dokumentenerstellung
  • Unterschrifts- und Freigabeprozesse
  • tatsächliche Kenntnisstände der Beteiligten

Darüber hinaus beantragt der Verteidiger Akteneinsicht und überprüft Gutachten, Zeugenaussagen und technische Bewertungen der Ermittlungsbehörden.

Gerade bei elektronischen Dokumenten und digitalen Arbeitsabläufen entstehen häufig komplexe Beweisfragen. Deshalb ist eine strukturierte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.

Strafverteidigung bei Urkundenfälschung in Berlin

Vorwürfe wegen Urkundenfälschung betreffen häufig Unternehmen, Geschäftsführer und verantwortliche Mitarbeiter. Eine frühe Verteidigung ermöglicht es, die tatsächlichen Abläufe nachvollziehbar darzustellen und technische sowie organisatorische Hintergründe rechtlich einzuordnen.

Als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht vertrete ich Mandanten bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen.

FAQ Urkundenfälschung

Was ist eine Urkundenfälschung?

Urkundenfälschung betrifft das Herstellen unechter Urkunden, das Verfälschen echter Urkunden oder den Gebrauch solcher Unterlagen.

Welche Dokumente können betroffen sein?

Betroffen sind häufig Verträge, Rechnungen, Bescheinigungen oder elektronische Dokumente.

Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?

Sobald Durchsuchungen, Vorladungen oder interne Untersuchungen erfolgen, sollte frühzeitig ein Strafverteidiger kontaktiert werden.