Untreue Anwalt Berlin – Strafverteidigung

Untreue Anwalt Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Der Vorwurf der Untreue nach §266 StGB kann für Geschäftsführer, Vorstände, Manager und verantwortliche Mitarbeiter erhebliche Folgen haben. Gerade im Wirtschaftsleben werden unternehmerische Entscheidungen später häufig strafrechtlich bewertet. Nicht jede wirtschaftlich nachteilige Maßnahme ist jedoch automatisch strafbar. Wer mit Ermittlungen konfrontiert wird, sollte frühzeitig einen erfahrenen Untreue Anwalt Berlin einschalten.

Als Strafverteidiger in Berlin vertrete ich Mandanten bundesweit bei Vorwürfen wegen Untreue, Vermögensdelikten und komplexen Wirtschaftsstrafverfahren.

Was ist Untreue nach § 266 StGB?

Vereinfacht gesagt liegt Untreue vor, wenn jemand eine bestehende Vermögensbetreuungspflicht verletzt und dadurch dem betreuten Vermögen Schaden zufügt. Typische Fälle betreffen Unternehmen, Vereine, Stiftungen oder Gesellschaften.

Häufige Vorwürfe sind:

  • pflichtwidrige Zahlungen
  • riskante Vermögensverschiebungen
  • überhöhte Vergütungen
  • unzulässige Entnahmen
  • Geschäfte zum Nachteil des Unternehmens
  • Missbrauch von Firmenvermögen

Gerade im Unternehmensbereich ist die rechtliche Bewertung oft schwierig.

Untreue und Betrug – wo liegt der Unterschied?

Viele verwechseln Untreue mit Betrug. Der Unterschied ist wichtig:

Beim Betrug steht regelmäßig eine Täuschung im Vordergrund, durch die ein Vermögensschaden entsteht.

Bei der Untreue geht es dagegen meist um den Missbrauch einer Vertrauensstellung oder die Verletzung besonderer Pflichten im Umgang mit fremdem Vermögen.

Nicht jede problematische Entscheidung ist daher automatisch auch Betrug oder Untreue.

Geschäftsführerhaftung bei Untreue

Besonders häufig betreffen Ermittlungen Geschäftsführer und leitende Organe. Ihnen wird vorgeworfen, Entscheidungen zum Nachteil des Unternehmens getroffen zu haben.

Typische Themen sind:

  • Darlehen an verbundene Personen
  • riskante Investitionen
  • verdeckte Entnahmen
  • Zahlungen ohne Gegenleistung
  • Bonus- und Vergütungsmodelle
  • Missachtung interner Freigaben

Gerade hier muss sorgfältig geprüft werden, ob tatsächlich eine strafbare Pflichtverletzung vorliegt.

Fehlentscheidung oder Straftat?

Ein zentraler Punkt jeder Verteidigung lautet:

War es eine wirtschaftliche Fehlentscheidung oder wirklich eine Straftat?

Unternehmerisches Handeln ist immer mit Risiken verbunden. Entscheidungen werden oft unter Zeitdruck, mit unvollständigen Informationen oder in Krisensituationen getroffen. Dass ein Geschäft später scheitert, bedeutet nicht automatisch strafbare Untreue.

Deshalb müssen wirtschaftliche Hintergründe, Entscheidungsgrundlagen und damalige Prognosen genau untersucht werden.

Wie hilft ein Anwalt?

Ein erfahrener Anwalt in Berlin prüft frühzeitig:

  • Bestand überhaupt eine Vermögensbetreuungspflicht?
  • Liegt ein echter Vermögensschaden vor?
  • Welche Entscheidungsgrundlagen gab es?
  • Wurden interne Freigaben erteilt?
  • Sind Vorwürfe wirtschaftlich nachvollziehbar?
  • Ist eine Einstellung des Verfahrens möglich?

Oft zeigt sich nach Akteneinsicht, dass Vorwürfe zu pauschal erhoben wurden.

Verteidigung bei Untreue in Berlin

Als erfahrener Strafverteidiger in Berlin vertrete ich Geschäftsführer, Unternehmer, Manager und Verantwortliche bei Ermittlungen wegen Untreue nach § 266 StGB.

Jetzt handeln – Untreue Anwalt Berlin

Wenn gegen Sie wegen Untreue ermittelt wird, sollten Sie keine Zeit verlieren. Frühzeitige Verteidigung verbessert regelmäßig die Chancen auf Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch.

Jetzt Kontakt aufnehmen – Untreue Anwalt Berlin für diskrete und konsequente Strafverteidigung.