Trotz Coronavirus erreichbar

Coronavirus, Corona,
Wir sind auch in der Coronakrise erreichbar.

Der Coronavirus legt in vielen Teilen des Landes das gesellschaftliche Leben lahm. Wir wollen Ihnen ermöglichen, auch ohne Erscheinen in unserer Kanzlei, Ihren Fall mit uns zu besprechen.

Die von medizinischen Experten vorhergesagte Pandemie, verursacht durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (auch COVID-19 genannt), veranlasste uns, im Interesse der Gesundheit unserer Mandanten, die Möglichkeit einer virtuellen Fallbesprechung anzubieten. Coronavirus und virtuelle Fallbesprechung schließen dabei den unmittelbaren Kontakt zwischen Mandanten und Anwälten in unserer Kanzlei, insbesondere zu einem ausführlichen Erstgespräch, keineswegs aus. Jedoch können virtuelle Vorgespräche oder Folgegespräche, zur Vermeidung unnötiger Kontakte zu potenziell infizierten Menschen, besonders auf dem Weg zu unserer Kanzlei, erheblich dazu beitragen, das Gesundheitsrisiko durch das Coronavirus zu minimieren.

Dem Infektionsrisiko entgehen – dem Coronavirus keine Chance

Unsere Kanzlei verlagert die unmittelbare Kommunikation in den virtuellen Raum.

Infolge des gestiegenen und offenbar auf längere Zeit bestehenden Risikos einer Infektion durch das Coronavirus, ist eine Zunahme digitaler Prozesse und Arbeitsweisen zu verzeichnen. Vernünftigerweise meiden Menschen den Kontakt mit anderen – Home Office und Internet-Shopping sind die Folge. So ist auch Coronavirus und virtuelle Fallbesprechung, wie wir sie nun anbieten, eine Reaktion auf die bestehende Risikolage.

Virtuelle Fallbesprechung im Webmeeting

Die virtuelle Fallbesprechung wird durch ein einfach zu benutzendes Webmeeting realisiert. Bitte nehmen Sie dazu zunächst telefonisch oder über das Kontaktformular Kontakt zu uns auf. Wir senden Ihnen umgehend einen Termin, sowie den Link für die Fallbesprechung im sicheren virtuellen Raum auf GoToMeeting.

Kompetente Strafverteidigung auch

Wir sichern Ihnen auch in Krisenzeiten mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwälte für Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und in der gerichtlichen Hauptverhandlung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, schon im Stadium des Ermittlungsverfahrens nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.