Hintergründe für Strafverfahren wegen des Verdachts der Korruption
Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Bestechung
Für die Einleitung von Strafverfahren wegen des Verdachts der Korruption gibt es mehrere Ursachen. Unternehmen und leitende Mitarbeiter geraten in den letzten Jahrzehnten zunehmend unter den Verdacht, bei der Auftragsbeschaffung und Aquirierung mit unlauteren Methoden zu arbeiten. Im Fokus der Ermittlungen steht immer wieder der Vorwurf der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB). Ein Straftatbestand, der den vermeintlichen Tätern eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren androht.
Einleitung von Strafverfahren wegen des Verdachts der Korruption
Nur in seltenen Fällen werden entsprechende Ermittlungsverfahren auf Grundlage von Anzeigen eingeleitet, die von Personen mit Hintergrundwissen zu vermeintlichen Korruptionspraktiken anderer Kenntnis haben. Denn oft sehen solche Personen von Strafanzeigen ab, um Unannehmlichkeiten für ihre Unternehmen zu vermeiden oder weil sie ihren Arbeitsplatz nicht gefährden wollen. Noch seltener – und das liegt auf der Hand – werden Strafanzeigen von Personen erstattet, die selbst in Korruptionsstraftaten verwickelt sind.
Deshalb werden viele Ermittlungsverfahren auf Grundlage einer Strafanzeige von Amts wegen eingeleitet. Dazu gehören Anzeigen von den Rechnungsprüfungsämtern, Rechnungshöfen oder Steuerbehörden.
Strafverfahren wegen des Verdachts der Korruption – angezeigt durch Konkurrenten
Als Anzeigenerstatter treten in der Praxis auch Konkurrenten in Erscheinung. Das vor allem dann, wenn sie meinen, ein anderes Unternehmen habe Aufträge nicht wegen eines besseren Angebots, sondern durch Bestechung und anderes korruptes Verhalten erhalten. Die Gefahr, dass dabei die Phantasie statt eines wirklichen Verdachts der Ursprung des Handelns ist, ist nicht zu unterschätzen.
Die Berichterstattung der Medien als Auslöser für die Einleitung von Strafverfahren wegen des Verdachts der Korruption
Die Jagd der Medien nach immer neuen Sensationsgeschichten kann positive wie auch negative Aspekte haben. Journalistische Recherchen führen so manches Mal zur Aufdeckung krimineller Machenschaften und zur Einleitung entsprechender Strafverfahren. Aber nicht immer sind die Recherchen, auf denen die Berichterstattung beruht, auch wirklich seriös und stichhaltig. Sie lösen eben gerade auch dann Ermittlungsverfahren aus und schnell geraten eine Vielzahl von Unternehmensmitarbeiter ins Visier der Ermittlungen. Oft ist das mit Hausdurchsuchungen, Kontenbeschlagnahmung oder Rufschädigung verbunden. Die Verfahren sind regelmäßig durch lange Ermittlungsdauer gekennzeichnet und für manches Unternehmen wird das schnell zum Existenzproblem.
Anonyme Anzeigen und Anzeigen von Behörden
Auch anonyme Anzeigen führen jedenfalls dann zur Einleitung von Ermittlungsverfahren, wenn ihr Inhalt auf einen realen Hintergrund schließen lässt. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass der anonyme Anzeigenerstatter nicht ganz andere Ziele verfolgt: nämlich die bloße Ausschaltung eines Konkurrenten.
Der Domino-Effekt: Bestechung und Bestechlichkeit – wie aus einem viele Ermittlungsverfahren werden
Typisch für die Entwicklung solcher Strafverfahren ist, dass etwa bei Bestechung und Bestechlichkeit aus zunächst einem Ermittlungsverfahren manchmal Dutzende weitere Ermittlungsverfahren erwachsen und eine Vielzahl Beschuldigter im Fokus der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stehen. Das liegt in gewisser Weise auch in der Natur der Sache: denn wenn tatsächlich solche Straftaten begangen wurden, sind zwangsläufig mehrere Unternehmen und Mitarbeiter involviert.
Auf Bestechung, Bestechlichkeit und andere Korruptionsdelikte spezialisierte Ermittlungsbehörden
Spezialisierte Dienststellen der Polizei ermitteln bei Verdacht auf Korruptionsdelikte (Fachdienststellen für Wirtschaftkriminalität). Teilweise existieren bei der Staatsanwaltschaft Sonderabteilungen und Wirtschaftsabteilungen.
Korruption im Gesundheitswesen
Im Jahre 2016 wurde das Korruptionsstrafrecht auf das Gesundheitswesen ausgedehnt. So können sich nun z.B. auch Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Und spiegelbildlich steht die Bestechung von Ärzten unter Strafandrohung. Nähers dazu finden Sie hier.
Was tun bei Strafverfahren wegen des Verdachts der Korruption
Der Ratschlag Ihrer Rechtsanwälte für betroffene Beschuldigte bei Ermittlungsverfahren wegen Bestechung, Bestechlichkeit und anderen Korruptinsstraftaten:
Wer von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Kenntnis erlangt, sollte nicht zögern. Dann sind sofort Rechtsanwälte zu beauftragen. Deshalb gehen Sie nicht zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft.