digitale Erpressung, Fachanwalt für Strafrecht,
Rechtsanwalt Oliver Marson

Digitale Erpressung – Cyberkriminelle Attacken werden angedroht, um von den Betroffenen in der Regel eine bestimmte Geldsumme zu bekommen. Es kann auch ein bestimmtes Handeln erzwungen werden. Der Straftatbestand der Erpressung ist in § 253 StGB geregelt.

Weitere Informationen

Weiterführende Artikel zum Thema IT-Strafrecht finden Sie hier. Auf den Unterseiten haben wir für Sie weiterführende Informationen zu den Themen Datenveränderung, Abfangen von Daten, Computerbetrug, unbefugte Datenverwendung und Ausspähen von Daten erstellt.

Kompetente Strafverteidigung bei digitaler Erpressung

Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwälte im Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Freispruch bei digitaler Erpressung

Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht.

Der Deal zur Verfahrensbeendigung beim Vorwurf der Erpressung

In anderen Fällen ( digitale Erpressung ) bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen.

Ermittlungsverfahren wegen Erpressung erfordert Rechtsanwälte zur Strafverteidigung

Das IT-Strafrecht beinhaltet schwierige Strafrechtsnormen. Auch die Juristen stehen bei der Bewältigung eines solchen Straftatvorwurfs vor komplizierten juristischen Fragestellungen. Werden solche Vorwürfe gegen Sie erhoben führt der Weg an einer fachkundigen Strafverteidigung nicht vorbei. Wir bieten Ihnen genau das. Jederzeit können Sie sich an uns wenden. Gerne übernehmen wir Ihre Verteidigung. Mit unserer vielfältigen Praxiserfahrung und mit fundiertem Fachwissen ausgestattet stehen wir an Ihrer Seite.