Subventionsbetrug durch Unternehmer – Wer haftet im Unternehmen?

Spätestens seit den Corona-Hilfen, Überbrückungshilfen und zahlreichen Förderprogrammen ist der Vorwurf des Subventionsbetruges in den Mittelpunkt vieler Wirtschaftsstrafverfahren gerückt. Dabei richten sich die Ermittlungen nicht nur gegen große Unternehmen. Vielmehr stehen häufig Selbstständige, Handwerker, Freiberufler, Gewerbetreibende, Geschäftsführer und Inhaber mittelständischer Unternehmen im Fokus der Staatsanwaltschaft. Besonders problematisch ist, dass viele Förderanträge von Steuerberatern, Mitarbeitern oder externen Beratern vorbereitet werden. Kommt es später zu Beanstandungen, stellt sich regelmäßig die Frage:
Wer trägt die strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen?
Gerade an dieser Stelle beginnen viele Verteidigungsansätze.
Was ist Subventionsbetrug?
Die Rechtsgrundlage des Subventionsbetruges findet sich in § 264 StGB. Der Tatbestand unterscheidet sich vom klassischen Betrug nach § 263 StGB. Der Gesetzgeber wollte staatliche Fördermittel besonders schützen. Deshalb genügt unter bestimmten Voraussetzungen bereits die Abgabe unrichtiger oder unvollständiger Angaben gegenüber der bewilligenden Stelle.
Typische Fälle betreffen:
- Corona-Hilfen,
- Überbrückungshilfen,
- Investitionsförderungen,
- Förderprogramme der EU,
- Innovationsförderungen,
- Zuschüsse für Unternehmen,
- Förderdarlehen mit Subventionscharakter.
Dabei muss nicht zwingend ein Schaden entstanden sein. Bereits fehlerhafte Angaben können den Tatbestand erfüllen.
Wer haftet im Unternehmen?
Die Staatsanwaltschaft ermittelt grundsätzlich gegen natürliche Personen und nicht gegen das Unternehmen selbst.
Deshalb stellt sich die Frage:
- Wer hat den Antrag unterschrieben?
- Wer hat die Angaben zusammengestellt?
- Wer hat die Entscheidung getroffen?
- Wer hatte Kenntnis von den tatsächlichen Verhältnissen?
Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen fallen diese Funktionen häufig in einer Person zusammen. Bei größeren Unternehmen verteilt sich die Verantwortung dagegen auf mehrere Beteiligte.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmers
Der Unternehmer oder Geschäftsführer steht regelmäßig im Mittelpunkt der Ermittlungen. Denn er ist häufig Antragsteller und damit unmittelbarer Ansprechpartner der Förderstelle. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass jede fehlerhafte Angabe auch zu einer Strafbarkeit führt.
Vielmehr müssen insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
- Waren die Angaben tatsächlich falsch?
- Waren die Angaben subventionserheblich?
- Bestand Vorsatz?
- Welche Informationen lagen dem Unternehmer vor?
- Welche Auskünfte erhielt er von Beratern?
Gerade die Frage des Vorsatzes entscheidet häufig über den Ausgang des Verfahrens.
Welche Rolle spielen Steuerberater und Mitarbeiter?
Viele Förderanträge werden nicht vom Unternehmer selbst erstellt.
Vielmehr wirken häufig mit:
- Steuerberater,
- Wirtschaftsprüfer,
- Unternehmensberater,
- Buchhaltungsmitarbeiter,
- kaufmännische Leiter.
Deshalb stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Unternehmer auf die Richtigkeit der übermittelten Angaben vertrauen durfte. Der Bundesgerichtshof betont seit Jahren, dass die Einschaltung eines Beraters nicht automatisch von eigener Verantwortung befreit. Andererseits kann die Beratung durch sachkundige Dritte bei der Beurteilung des Vorsatzes erhebliche Bedeutung haben. Gerade deshalb müssen die Kommunikationswege und Entscheidungsabläufe sorgfältig aufgearbeitet werden.
Aktuelle Rechtsprechung
Die neuere Rechtsprechung beschäftigt sich weiterhin intensiv mit Verfahren im Zusammenhang mit Corona-Hilfen und anderen Förderprogrammen. Die Gerichte stellen dabei regelmäßig auf die sogenannten subventionserheblichen Tatsachen ab. Entscheidend ist, ob gerade die beanstandeten Angaben für die Bewilligung der Fördermittel von Bedeutung waren. Zudem verlangen die Gerichte eine sorgfältige Prüfung der subjektiven Tatseite. Nicht jede fehlerhafte Berechnung und nicht jede unzutreffende Prognose begründet automatisch einen Vorsatz. Gerade bei den Corona-Hilfen mussten viele Unternehmer unter erheblichem Zeitdruck Entscheidungen treffen. Auch dieser Umstand spielt bei der rechtlichen Bewertung häufig eine Rolle.
Praxisbeispiel: Fördermittel für einen Handwerksbetrieb
Ein Handwerksunternehmen beantragt staatliche Fördermittel. Die wirtschaftlichen Kennzahlen werden durch den Steuerberater aufbereitet. Der Unternehmer übernimmt die Zahlen in den Antrag und reicht die Unterlagen ein. Zwei Jahre später überprüft die Bewilligungsstelle die Angaben und gelangt zu der Auffassung, dass einzelne Voraussetzungen nicht vorgelegen hätten. Daraufhin wird ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges eingeleitet. Im Mittelpunkt steht nun die Frage, wer welche Informationen hatte, wer die Zahlen ermittelt hat und ob dem Unternehmer überhaupt bewusst war, dass die Angaben möglicherweise fehlerhaft sein könnten.
Der Fall zeigt, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht allein anhand der Unterschrift unter dem Antrag beurteilt werden kann.
Wie hilft der Strafverteidiger?
Bei Vorwürfen des Subventionsbetruges müssen regelmäßig umfangreiche Unterlagen ausgewertet werden:
- Förderanträge,
- Steuerunterlagen,
- Buchhaltungsunterlagen,
- E-Mails,
- Schriftverkehr mit Beratern,
- Bewilligungsbescheide.
Darüber hinaus müssen die tatsächlichen Entscheidungsabläufe rekonstruiert werden. Gerade hier ergeben sich häufig erhebliche Verteidigungsmöglichkeiten.
Häufig gestellte Fragen
Hafte ich für Fehler meines Steuerberaters?
Nicht automatisch. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles und die Frage, welche Kenntnisse Ihnen tatsächlich vorlagen.
Ist jede fehlerhafte Angabe strafbar?
Nein. Für eine Strafbarkeit müssen die Voraussetzungen des § 264 StGB erfüllt sein.
Kann auch ein Mitarbeiter verantwortlich sein?
Ja. Wenn Mitarbeiter eigenverantwortlich handeln oder bewusst falsche Angaben machen, kann eine eigene Strafbarkeit in Betracht kommen.
Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?
Idealerweise unmittelbar nach einer Vorladung oder sobald bekannt wird, dass wegen Subventionsbetruges ermittelt wird.
Frühzeitig handeln
Ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges kann erhebliche wirtschaftliche und persönliche Folgen haben. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Verteidigung. Je früher die tatsächlichen Abläufe, die Verantwortlichkeiten und die Kommunikation mit Beratern aufgearbeitet werden, desto besser lassen sich die Interessen von Unternehmern, Selbstständigen und Unternehmen schützen.
Warum persönliche Betreuung durch Rechtsanwalt Marson?
Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich seit mehr als 30 Jahren Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Handwerker, Gewerbetreibende und Geschäftsführer in Wirtschaftsstrafverfahren. Sämtliche Mandate bearbeite ich persönlich. Darüber hinaus arbeite ich bei Bedarf mit Steuerberatern, Analysten, Wirtschaftsprüfern und weiteren Spezialisten zusammen, wenn umfangreiche Förderunterlagen oder komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge ausgewertet werden müssen.