Fachanwalt für Strafrecht, Medienstrafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Medienstrafrecht als junger Teil des Strafrechtes

Medienstrafrecht ist eine Zusammenfassung von Straftatbeständen aus Teilbereichen des Strafrechtes mit denen die Medienunternehmen und deren Mitarbeiter konfrontiert sind. Es kann jedoch auch jeden betreffen, der sich der modernen Medien bedient und insbesondere im Internet agiert. Die Gefahr, Persönlichkeitsrechte Anderer zu verletzen und sich damit auch strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen, ist im Bereich der modernen Medien groß. Vor allem die Sozialmediaplattformen im Internet, die eine Annonymität des Täters ermöglichen, verleiten Viele zu Rechtsverletzungen und meinen unerkannt zu bleiben.

Relevante Straftatbestände des Medienstrafrechtes

Relevante Straftatbestände des Medienstrafrechtes finden sich nicht nur im Strafgesetzbuch (StGB,) sondern auch in Nebengesetzen wie dem Pressegesetz, dem Datenschutzgesetz (BDSG) oder auch dem Telekommunikationsgesetz (TKG).

Von besonderer Relevanz sind folgende Tatbestände zu nennen:

Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB),

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB),

Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB),

Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§ 90 a StGB),

Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen (§ 90 b StGB),

Volksverhetzung (§ 130 StGB),

Anleitung zu Straftaten (§ 130 a StGB), Gewaltdarstellung (§ 131 StGB),

Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB), Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB),

Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166 StGB),

Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184 StGB) Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften (§ 184 a StGB) und

Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer (§184 b StGB) und jugendpornografischer (184 c StGB) Schriften.

Weitere Informationen zum Medienstrafrecht

Weiterführende Artikel zum Thema IT-Strafrecht finden Sie hier. Auf den Unterseiten haben wir für Sie weiterführende Informationen zu den Themen z.B. Computersabotage, Ausspähen von Daten und Abfangen von Daten erstellt.

Kompetente Strafverteidigung im Medienstrafrecht

Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwälte im Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Freispruch

Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht.

Der Deal zur Verfahrensbeendigung

In anderen Fällen bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen.

Ermittlungsverfahren erfordert Rechtsanwälte zur Strafverteidigung

Das Medienstrafrecht beinhaltet komplexe Strafrechtsnormen. Auch die Juristen stehen bei der Bewältigung eines solchen Straftatvorwurfs vor komplizierten juristischen Fragestellungen. Werden solche Vorwürfe gegen Sie erhoben, führt der Weg an einer fachkundigen Strafverteidigung nicht vorbei. Wir bieten Ihnen genau das. Jederzeit können Sie sich an uns wenden. Gerne übernehmen wir Ihre Verteidigung. Mit unserer vielfältigen Praxiserfahrung und mit fundiertem Fachwissen ausgestattet,  stehen wir an Ihrer Seite.