Einziehung nachträglich entdeckter Vermögenswerte – Wenn das Strafverfahren längst beendet scheint

Nachträglich entdeckte Vermögenswerte – Warum die Staatsanwaltschaft Jahre später erneut tätig werden kann

nachträglich entdeckte Vermögen Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Viele Beschuldigte gehen davon aus, dass mit einem rechtskräftigen Strafurteil oder dem Abschluss eines Strafverfahrens sämtliche vermögensrechtlichen Fragen endgültig geklärt sind. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Vermögensabschöpfung auch nach Abschluss des eigentlichen Strafverfahrens noch eine Rolle spielen kann. Nicht selten stellen Ermittlungsbehörden erst später fest, dass weitere Vermögenswerte vorhanden sind oder dass bestimmte Vermögensgegenstände bei der ursprünglichen Entscheidung nicht berücksichtigt wurden. Für die Betroffenen kommt dies häufig überraschend. Jahre nach dem eigentlichen Verfahren erhalten sie Post von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht. Plötzlich steht erneut die Einziehung von Vermögenswerten im Raum. Gerade Unternehmer, Selbständige, Freiberufler und Geschäftsführer fragen sich dann, ob ein bereits abgeschlossenes Verfahren tatsächlich wieder aufgerollt werden kann.

Was bedeutet die Einziehung nachträglich entdeckter Vermögenswerte?

Die Vermögensabschöpfung soll verhindern, dass Vermögensvorteile aus Straftaten dauerhaft beim Täter verbleiben. Deshalb hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die es ermöglichen, auch später entdeckte Vermögenswerte in die Vermögensabschöpfung einzubeziehen.

Die Situation tritt insbesondere dann auf, wenn:

  • Vermögenswerte zunächst unbekannt waren,
  • Vermögensgegenstände verschwiegen wurden,
  • neue Erkenntnisse über Vermögensverhältnisse gewonnen werden,
  • Vermögenswerte erst nach Abschluss des Verfahrens aufgefunden werden,
  • die tatsächliche Vermögenslage erst später vollständig aufgeklärt werden kann.

Gerade bei komplexen wirtschaftlichen Sachverhalten oder umfangreichen Vermögensstrukturen kommt dies häufiger vor, als viele Betroffene vermuten.

Wo ist die Rechtsgrundlage geregelt?

Die Rechtsgrundlage für die Einziehung nachträglich entdeckter Vermögenswerte findet sich in § 76a Abs. 4 StGB sowie in den Vorschriften über die Vermögensabschöpfung und Einziehung. Der Gesetzgeber verfolgt dabei das Ziel, rechtswidrig erlangte Vermögenswerte auch dann abschöpfen zu können, wenn diese zunächst nicht Gegenstand der ursprünglichen gerichtlichen Entscheidung waren. Deshalb endet die Vermögensabschöpfung nicht zwingend mit dem Abschluss des Strafverfahrens.

Wann kommt eine Einziehung nachträglich entdeckter Vermögenswerte in Betracht?

Die Ermittlungsbehörden prüfen insbesondere folgende Fragen:

  • Handelt es sich um einen bislang unbekannten Vermögenswert?
  • Besteht ein Zusammenhang mit einer Straftat?
  • Wurde der Vermögenswert bereits früher berücksichtigt?
  • Liegen neue Erkenntnisse vor?
  • Kommt eine selbständige Einziehung in Betracht?

Dabei stehen häufig Immobilien, Bankguthaben, Unternehmensbeteiligungen, Kryptowährungen oder hochwertige Wertgegenstände im Mittelpunkt. Gerade bei umfangreichen Vermögensverhältnissen entstehen regelmäßig komplexe rechtliche Fragestellungen.

Welche Möglichkeiten der Abwehr bestehen?

Die Einziehung nachträglich entdeckter Vermögenswerte setzt bestimmte gesetzliche Voraussetzungen voraus.

Deshalb sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  • Liegt tatsächlich ein neuer Vermögenswert vor?
  • Besteht ein nachweisbarer Zusammenhang mit einer Straftat?
  • Wurde der Vermögenswert bereits früher berücksichtigt?
  • Sind die Voraussetzungen der Einziehung erfüllt?
  • Welche Nachweise zur legalen Herkunft existieren?

Gerade bei Immobilien, Unternehmensvermögen oder umfangreichen Finanzierungsstrukturen kommt der Dokumentation der Vermögensherkunft erhebliche Bedeutung zu.

Wie hilft der Strafverteidiger?

Die Verteidigung beginnt regelmäßig mit der Analyse der ursprünglichen Gerichtsentscheidung und der neuen Vorwürfe.

Darüber hinaus müssen insbesondere folgende Unterlagen ausgewertet werden:

  • Kaufverträge
  • Finanzierungsunterlagen
  • Kontoauszüge
  • Steuerunterlagen
  • Darlehensverträge
  • Eigentumsnachweise

Nicht selten zeigt sich dabei, dass die Ermittlungsbehörden die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse unvollständig bewerten oder die Herkunft eines Vermögenswertes unzutreffend einschätzen.

Warum persönliche Betreuung durch Rechtsanwalt Marson?

Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich seit mehr als 30 Jahren Beschuldigte in Wirtschaftsstrafverfahren, Vermögensabschöpfungsverfahren und Einziehungsverfahren. Sämtliche Mandate bearbeite ich persönlich. Als Einzelanwalt haben Sie während des gesamten Verfahrens denselben Ansprechpartner. Gleichzeitig kann bei Bedarf auf Analysten, Sachverständige und weitere Spezialisten zurückgegriffen werden, wenn komplexe Vermögensstrukturen oder umfangreiche Finanzunterlagen ausgewertet werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Was sind nachträglich entdeckte Vermögenswerte?

Hierbei handelt es sich um Vermögenswerte, die bei der ursprünglichen Entscheidung nicht berücksichtigt wurden oder erst später bekannt werden.

Kann Jahre nach dem Strafverfahren noch eine Einziehung erfolgen?

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vermögensabschöpfung auch später noch eine Rolle spielen.

Können Immobilien betroffen sein?

Ja. Eigentumswohnungen, Häuser und Grundstücke gehören häufig zu den betroffenen Vermögenswerten.

Welche Bedeutung haben Finanzierungsnachweise?

Sie können entscheidend sein, um die legale Herkunft eines Vermögenswertes nachzuweisen.

Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?

Idealerweise unmittelbar nach Bekanntwerden eines neuen Einziehungsverfahrens.

Frühzeitig handeln

Wenn die Staatsanwaltschaft die Einziehung nachträglich entdeckter Vermögenswerte prüft, sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden. Je früher die Herkunft der Vermögenswerte dokumentiert und die rechtliche Situation geprüft wird, desto besser lassen sich Vermögen und wirtschaftliche Interessen schützen.