Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Verhinderung der Hauptverhandlung durch Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts ist oberstes Ziel der Strafverteidigung. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens entscheidet der Staatsanwalt, ob er Anklage erhebt oder nicht. Liegt kein hinreichender Tatverdacht (mehr) vor, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt ( § 170 Abs. 2 StPO).

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts ist aber nur eine Einstellungsalternative auf dieser Gesetzesnorm.

Prognose der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft prognostiziert, ob im Falle einer Anklageerhebung und im Ergebnis der dann folgenden Hauptverhandlung ein Antrag auf Verurteilung zu stellen ist. Dagegen könnte eine schwierige Beweislage sprechen, die eine Verurteilung unmöglich erscheinen lässt. Dagegen kann aber auch eine materiell rechtliche Prognose sprechen, die die Begehung einer Straftat ausschließt. Läuft die Prognose auf eine der beiden Alternativen hinaus, kommt es zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts.

Unsere Maßnahmen zwecks Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts

Auf die Prognoseentscheidung der Staatsanwaltschaft nehmen wir zuvor in allen geeigneten Fällen mit einer sogenannten Schutzschrift Stellung. Der Inhalt einer solchen Schutzschrift ist nicht zu verwechseln mit einer Erklärung des Mandanten zu den Straftatvorwürfen (keine Einlassung). Vielmehr kann sie Ausführungen zu Beweisfragen enthalten. Damit wird auf Schwachpunkte  des Schuldnachweises hingewiesen, um die Einstellung der Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts zu erreichen. Ebenso kann die Schutzschrift Ausführungen zum materiellen Recht enthalten. Das verlangt oft unter Bezugnahme auf die geltende Rechtsprechung Darlegungen dazu, das der ermittelte Sachverhalt keine Straftat darstellt.

Arbeitsweise Ihrer Rechtsanwälte

Gerade Wirtschaftsstrafsachen zeichnen sich durch ihren erheblichen Umfang, hohe fachliche Schwierigkeit und somit durch einen überdurchschnittlichen anwaltlichen Arbeitsumfang aus. In fast allen Wirtschaftsstrafsachen sind wir regelmäßig zunächst damit beschäftigt, über mehrere Monate zehntausende Seiten aus den Ermittlungsakten zu studieren. Im Interesse unserer Mandanten lesen wir die gesamte Akte auch dann, wenn einzelne Teile noch so unwichtig erscheinen. Denn unsere Aufgabe ist es im Interesse unserer Mandanten die Schwachpunkte staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen zu erforschen. Diese Schwachpunkte machen wir uns im Interesse unserer Mandanten zu Nutze. Und zwar mit dem Ziel vor den Augen, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts zu erreichen.

Weitere Informationen

Einen einführenden Artikel wie man eine Hauptverhandlung vor Gericht verhindern kann, finden Sie hier. Weitere Informationen zum Ziel des Strafverteidigers im Ermittlungsverfahren, der zwei Arten der Einstellung, wg. geringer Schuld oder wegen mangelnden Tatverdachts, zum Deal und zur Verfahrensverschleppung finden Sie auf den folgenden Unterseiten.