Umweltstrafrecht – Umwelt und Strafrecht
Das Umweltstrafrecht vereint Straftaten gegen die Umwelt. Das bedeutet konkret den Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden in ihren jeweiligen Erscheinungsformen und den Schutz der Pflanzen- und Tierwelt als Rechtsgüter.Ermittlungsverfahren entstehen häufig gegen Unternehmen, Geschäftsführer, technische Verantwortliche oder Betriebsleiter. Dabei prüfen Behörden und Staatsanwaltschaften, ob gesetzliche Umweltvorschriften eingehalten wurden.

Im 29. Abschnitt des StGB werden die Straftaten gegen die Umwelt unter Strafe gestellt. Zu den Umweltstraftaten gehören u.a. die rechtswidrige Verunreinigung der Gewässer (§ 324), des Bodens (§ 324a) und der Luft (§ 325). Darüber hinaus befinden sich eine Vielzahl weiterer Straftatbestände des Umweltstrafrechts in den Umweltfachgesetzen, in denen sich zusätzlich noch eine Reihe von Ordnungswidrigkeitstatbeständen zum Schutz der Umwelt finden (z.B. §§ 26 ff. Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen – ChemG). In dieser Vielfalt der gesetzlichen Strafvorschriften ist der Satz zu verstehen: Umweltstrafrecht vereint Straftaten gegen die Umwelt.
Was ist Umweltstrafrecht?
Da das deutsche Strafrecht keine Strafbarkeit des Unternehmens kennt, wird im deutschen Umweltstrafrecht grundsätzlich die Geschäftsführung des Unternehmens strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Diese strafrechtliche Verantwortlichkeit kann die Geschäftsführung auch nur bedingt und bei Beachtung entsprechender Kontrollpflichten nach unten delegieren (§ 14 StGB). Das Umweltstrafrecht §§ 324 ff. StGB enthält überwiegend abstrakte Gefährdungsdelikte, die einen „Erfolg“ in Form einer tatsächlichen Schädigung oder konkreter Gefährdung der Umwelt nicht erforderlich machen. Strafbar kann hier schon die Verletzung von verwaltungsrechtlichen Vorschriften sein ( z.B. § 325 Abs.2 StGB). So bedarf es in diesen Fällen auch keines Nachweises einer konkreten Gesundheitsgefährdung.
Das Umweltstrafrecht umfasst verschiedene Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch sowie Vorschriften aus dem Nebenstrafrecht. Ermittlungen betreffen häufig den Umgang mit Abfällen, Gefahrstoffen oder technischen Anlagen.
Typische Vorwürfe im Umweltstrafrecht sind unter anderem:
- unerlaubter Umgang mit Abfällen
- Gewässerverunreinigung
- Bodenverunreinigung
- Luftverunreinigung
- Verstöße gegen Umweltauflagen
- unerlaubter Betrieb von Anlagen
- Verstöße gegen Gefahrstoffvorschriften
Dabei prüfen Ermittlungsbehörden regelmäßig technische Abläufe, Genehmigungen und betriebliche Verantwortlichkeiten.
Typische Ermittlungen im Umweltstrafrecht
Ermittlungen im Umweltstrafrecht beginnen häufig nach:
- Betriebskontrollen durch Behörden
- Umweltbehörden dokumentieren regelmäßig technische Abläufe, Lagerungen oder Entsorgungsvorgänge. Anschließend leiten sie Erkenntnisse häufig an die Staatsanwaltschaft weiter.
- Anzeigen oder Beschwerden
- Auch Hinweise von Mitarbeitern, Nachbarn oder Geschäftspartnern führen regelmäßig zu Ermittlungsverfahren.
- Durchsuchungen im Unternehmen
Im Rahmen von Durchsuchungen sichern Ermittlungsbehörden häufig Unterlagen, elektronische Daten und technische Dokumentationen.
Gutachten und Sachverständige
In vielen Verfahren spielen technische Gutachten eine zentrale Rolle. Dabei geht es oft um Messwerte, Genehmigungen oder betriebliche Abläufe.
Wie kann der Strafverteidiger helfen?
Ein Strafverteidiger im Umweltstrafrecht analysiert frühzeitig die technischen und rechtlichen Hintergründe des Vorwurfs. Denn nicht jeder Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften erfüllt automatisch einen Straftatbestand.
Der Verteidiger kann insbesondere:
- Akteneinsicht beantragen
- technische Unterlagen auswerten
- Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens prüfen
- Behördenkontakte übernehmen
- Gutachten überprüfen
- tatsächliche Abläufe nachvollziehbar darstellen
- entlastende Umstände herausarbeiten
Gerade im Umweltstrafrecht hängen Ermittlungen häufig von technischen Details und betrieblichen Zuständigkeiten ab. Deshalb ist eine strukturierte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.
Strafverteidigung im Umweltstrafrecht in Berlin
Ermittlungsverfahren betreffen häufig Unternehmen, Geschäftsführer und technische Verantwortliche. Eine frühe Verteidigung ermöglicht es, betriebliche Abläufe nachvollziehbar darzustellen und tatsächliche Verantwortlichkeiten einzuordnen.
Als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir Mandanten aus Berlin bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen umweltstrafrechtlicher Vorwürfe.
FAQ Umweltstrafrecht
Was versteht man unter Umweltstrafrecht?
Das Umweltstrafrecht umfasst Straftatbestände zum Schutz von Umwelt, Gewässern, Boden und Luft.
Wer kann beschuldigt werden?
Beschuldigt werden häufig Geschäftsführer, technische Verantwortliche oder Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnissen.
Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?
Sobald Durchsuchungen, Vorladungen oder Anfragen von Ermittlungsbehörden erfolgen, sollte frühzeitig ein Strafverteidiger kontaktiert werden.