Betriebsprüfung Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt steht an.

Was ist zu beachten? Wie kann ich jetzt noch einem Steuerstrafverfahren entgehen?

Die Betriebsprüfung vom Finanzamt kann in Ihrem Unternehmen angeordnet werden, um zu überprüfen, ob die Steuern korrekt abgeführt wurden (§ 193 Abgabenordnung, AO). Die sog. Aussen- oder auch Buchprüfung genannt, betrifft in aller Regel einen Zeitraum von 3 Jahren rückwirkend. Dabei können die Umsatz- und Vorsteuer, die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer geprüft werden.

Die Aussenprüfung ist dem Steuerpflichtigen rechtzeitig vor Beginn bekannt zu geben. Zwischen der Anordnung der Betriebsprüfung und dem Beginn müssen mindesten vier Wochen liegen. Bei Kleinunternehmen kann sie allerdings auch mal nur zwei Wochen betragen. In jedem Fall muss der Unternehmer aussreichend Zeit haben, um die Buchhaltungsunterlagen für die Betriebsprüfung aufbereiten zu können.

Aus wichtigen Gründen kann der Zeitpunkt der Prüfung verlegt werden.

Wichtige Gründe für die Verlegung können Krankheit wichtiger Auskunftspersonen, wie z.B. des Firmeninhabers oder des Steuerberaters des Unternehmens sein.

Die Gründe für die Betriebsprüfung können ganz unterschiedlicher Natur sein:

  • Umsätze passen nicht zu den Richtwerten des Finanzamtes im Vergleich zu anderen Unternehmen der Branche,
  • anonyme Anzeigen,
  • Auffälligkeiten bei Querabfragen,
  • hohe Nachzahlungen oder hohe Verluste.

Ist die Selbstanzeige jetzt noch eine Lösung ?

Eine Selbstanzeige führt im vorliegenden Fall nicht mehr zu Straffreiheit. Dennoch kann man im Rahmen des Prüfungsverfahrens geschickt agieren, so dass es fast auf eine Straffreiheit hinaus läuft. Näheres zur Selbstanzeige lesen Sie hier.

Die Betriebsprüfung – Strafverteidiger und Steuerberater arbeiten Hand in Hand

Wir sind auf die Abwehr von Steuerstrafvorwürfen spezialisierte Strafverteidiger, die zu diesem Zwecke eng mit auf dem Gebiet der Vermeidung und Abwehr von Steuerstrafverfahren erfahrenen Steuerberatern zusammen arbeiten.

Steuerfahndung steht schon vor der Tür

Hinweise, was zu beachten ist, wenn die Steuerfahndung schon vor der Tür steht können Sie hier nachlesen.

Im Notfall – Notruf: 0171 6543669